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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2002-06-05

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-05

Wortprotokoll

Bei Artikel 269 Absatz 4 handelt es sich um einen sehr wesentlichen Punkt dieser Vorlage. In der nationalrätlichen Fassung ist verankert, dass Wohnräume im Sinne von Artikel 253b sowie durch Genossenschaften oder Gemeinwesen vermietete Wohnungen bei der Ermittlung der statistischen Vergleichsmiete nicht zu berücksichtigen sind. Ich möchte aus folgenden Gründen beantragen, bei dieser Fassung zu bleiben - wir haben im ersten Durchgang ja so beschlossen -:

Bei der Ermittlung der statistischen Vergleichsmieten dürfen meines Erachtens nur diejenigen Mietobjekte berücksichtigt werden, die nach marktmässigen Kriterien vermietet werden. Dies trifft für Genossenschaftswohnungen und durch die öffentliche Hand vermietete Wohnungen nicht zu, weil sie - schon von Gesetzes wegen - einen kommerziellen Selbsthilfezweck verfolgen. Bei Genossenschaftswohnungen besteht also kein Bedarf, dass auf dem investierten Eigenkapital eine bestimmte Rendite erwirtschaftet wird. Gerade in den grösseren Städten, zum Beispiel in Zürich, in denen Genossenschaftswohnungen rund 25 Prozent des Wohnungsbestandes ausmachen, würde der Einbezug dieser Mietobjekte die Statistiken massiv verfälschen. Der Nationalrat hat die Genossenschaftswohnungen daher mit gutem Grund aus der Vergleichsstatistik ausgeklammert.

Auch die Vergleichsmieten von Wohnungen, die sich in öffentlicher Hand befinden, sollten nicht in Betracht fallen, weil gemeindeeigene Wohnungen vielfach ebenfalls nicht das Ziel verfolgen, auf dem investierten Eigenkapital eine bestimmte oder eine gute Rendite zu erwirtschaften. Im Vordergrund steht vielmehr die Absicht, auf dem Markt ein Minimum an preisgünstigem Wohnraum anbieten zu [PAGE 707] können, der auch sozial Benachteiligten, also zum Beispiel Fürsorgeabhängigen, zur Verfügung gestellt werden kann.

Der Geschäftsführer einer mittelgrossen Wohnbaugenossenschaft im Kanton Zürich hat sich kürzlich im "Tages-Anzeiger" folgendermassen geäussert: "Die gemeinnützigen Wohnbauträger, Stiftungen, Städte, Wohnbaugenossenschaften, verhalten sich anders als private Investoren. Sie besitzen allein im Kanton Zürich gegen 100 000 oder 15 Prozent aller Wohnungen. Sie müssen keinen Gewinn erwirtschaften und vermieten ihre Wohnungen nach dem Prinzip der Kostenmiete." Weiter hält er fest, dass die Mieter im Kanton Zürich 46 Millionen Franken weniger Miete zahlen, als ein vergleichbares Marktangebot erzielen würde - das ergab eine Studie.

Es liegt auch eine Weisung des Zürcher Stadtrates vom Januar dieses Jahres betreffend die Zuweisung von 10 Millionen Franken an unterdotierte Erneuerungsreserven der Wohnsiedlungen vor. Der Steuerzahler wird also zur Kasse gebeten, damit man Wohnsiedlungen erneuern kann, um günstige Mieten anbieten zu können. Dagegen habe ich im Grundsatz nichts, das wird ja demokratisch beschlossen. Aber dass solche verbilligten Wohnungen in die Statistik Eingang finden, das ist falsch.

Diese Beispiele zeigen klar, dass man geförderte Wohnungen, also Genossenschaftswohnungen und Wohnungen im öffentlichen Besitz, nicht in diese Statistik einbeziehen darf, sonst würde das Modell der Vergleichsmiete massiv verfälscht.

Ich bitte Sie deshalb um Festhalten an der Fassung unseres Rates.

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