Schelbert Louis · Nationalrat · 2017-09-27
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2017-09-27
Wortprotokoll
Zum Antrag Matter, der elf Länder betrifft, haben wir die Diskussion vorhin ausführlich geführt, ich werde darauf nicht mehr im Einzelnen Bezug nehmen, empfehle Ihnen aber, diesen Antrag abzulehnen.
Bei Artikel 1 Absatz 1bis Litera a will die Minderheit Matter das Spezialitätsprinzip, eine demokratische Legitimation und die Frage der Korruption im Prüfmechanismus ausdrücklich nennen. Diese Ergänzungen sind unnötig. Sie sind im Prüfmechanismus bereits enthalten. Punkt 1: "Spezialitätsprinzip" bedeutet, dass die Daten nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden und nicht an Behörden gehen dürfen, die mit Steuern nichts zu tun haben. Würde dies doch passieren, wäre der Staatsvertrag verletzt. Punkt 2: Dass sich die Schweiz zum Schiedsrichter über die Grenzen demokratischer Legitimation anderer Länder aufspielen soll, unterstützen wir Grünen nicht. Punkt 3: Bestechung und Korruption werden nicht geduldet. Die Vertraulichkeit ist geschützt, die Informationen dürfen nicht an beliebige Drittpersonen gehen, auch nicht an Präsident Putin. Ein Korruptionsfall müsste allerdings in einem Zusammenhang mit dem Datenaustausch stehen. Ein allgemeiner Hinweis genügt nicht. Eine Ahndung gibt es nur bei Verletzung von vertraglichen Bestimmungen. Unsere Fraktion empfiehlt, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Bei Artikel 2 beantragt die Minderheit Matter, dass der Bundesrat die länderspezifische Aufnahme eines Datenaustauschs nur einleiten dürfe, wenn sämtliche der genannten Bedingungen erfüllt seien. Bei diesem Artikel geht es um das sogenannte Konsultationsverfahren. In diesem Verfahren würde der Bundesrat den zuständigen Kommissionen beider Räte den Prüfbericht unterbreiten. Die grüne Fraktion lehnt den Antrag ab. Das Gesetz gibt den Kommissionen keine Befugnis, im Rahmen einer Konsultation gegenüber dem Bundesrat Bedingungen zu stellen. Die verschiedenen Organe haben jeweils eigene Kompetenzen. Wenn die Kollegen der SVP die Kompetenzordnung geändert haben möchten, muss dies über eine Neuformulierung des Gesetzes erfolgen. An dieser Stelle geht dies so nicht. Eine Neuformulierung des Gesetzes liegt zudem nicht vor, weshalb der Minderheitsantrag eigentlich widerrechtlich ist.[GZ]
Ich danke Ihnen dafür, dass Sie den Minderheitsantrag ablehnen.