Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2017-09-27
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-09-27
Wortprotokoll
Ich möchte namens der Kommission noch zwei Bemerkungen machen. Zuerst zum Prüfbeschluss, Artikel 2 und 3: Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch als Kommissionspräsidentin darauf hinweisen, dass wir bei der Erarbeitung dieses Prüfbeschlusses in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat und mit dem SIF in der Kommission eine neue Formulierung gefunden haben, die viel präziser ist als jene, die der Bundesrat vorsah. Das war wirklich auch die Konsequenz der Anhörungen und der Beratungen in der Kommission.
Sie haben zur Kenntnis genommen, dass dieser Bericht nicht nur viel ausführlicher sein muss als ursprünglich vorgesehen, sondern vor allem, dass eine Konsultation der zuständigen Kommissionen vorgesehen ist. Nachher wird der Bundesrat aufgrund der Konsultationen entscheiden: ja oder nein. Der Bundesrat hat in der Kommission gesagt: Wenn beide Kommissionen eine ablehnende Empfehlung abgeben, wird der Entscheid des Bundesrates ablehnend sein. Wenn es eine widersprüchliche Meinungsäusserung ist, wird der Bundesrat eher zustimmen.
Zum Minderheitsantrag zu Artikel 2 Absatz 3: Da möchte ich Sie dringend bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Ich halte es hier mit Herrn Walti. Der Antrag dient nur der Verwirrung. In Absatz 3 wird der Ermessensspielraum auf null reduziert. Das heisst, es gibt eine Prüfung der Punkte, und danach ist fertig. Aber genau diese Abwägung der Kriterien bedingt ja ein Ermessen. Ermessen heisst jetzt beileibe nicht Willkür, sondern es heisst pflichtgemässes Ermessen. Das ist ein Rechtsbegriff. Das pflichtgemässe Ermessen muss im Rahmen des Gesetzes und der Verfassung vorgenommen werden. Ich bitte Sie deshalb dringend, den Minderheitsantrag abzulehnen. Es ist auch so, wie Herr Bundesrat Maurer gesagt hat. Der Antrag führt zu einer Einengung auch der rechtlichen Möglichkeiten des Parlamentes. Sie bräuchten gar nicht mehr konsultiert zu werden, wenn Sie das Ermessen auf null reduzieren. Es ist also in sich ein völliger Widerspruch und, wie Herr Walti zu Recht gesagt hat, nur verwirrlich.
Die Kommission hat Absatz 3 mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt, und ich bitte Sie, das ebenfalls zu machen.
Jetzt komme ich noch zu den Anträgen der Minderheit Matter betreffend die elf Staaten - ich will sie Ihnen jetzt nicht mehr vorlesen -, wo er jeweils in Artikel 1 Absatz 1 einen Vorbehalt formuliert und auf Absatz 3 verweist. Absatz 3 enthält den Zusatz, dass in Bezug auf die Korruption und auf die Rechtsstaatlichkeit bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen. Das Korruptionsniveau im öffentlichen Sektor muss akzeptabel sein, und die rechtsstaatlichen Strukturen müssen weitgehend denjenigen einer Demokratie entsprechen. Ich will davon absehen, Herr Matter - gestatten Sie mir diese persönliche Bemerkung -, dass Sie mit dieser [PAGE 1647] Formulierung in Sachen Rechtsetzung nie einen Beauty Contest gewinnen werden, dafür ist sie wirklich zu unpräzis und zu unklar. Schlimmer ist, Herr Matter, dass Sie damit den Prüfmechanismus einschränken, indem Sie nur bei diesen elf Staaten diese Fragen geprüft haben wollen. Dabei haben wir jetzt eben gesagt, dass wir bei allen Staaten bestimmte Kriterien prüfen, konsultiert werden und dann entscheiden wollen. Ich denke, das ist nicht der intelligenteste Minderheitsantrag, weil Sie sich selber einschränken. Sie handeln eigentlich gegen Ihre eigenen Absichten.
Die Kommission hat mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung diese Minderheitsanträge abgelehnt.