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Noser Ruedi · Ständerat · 2017-09-28

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-09-28

Wortprotokoll

Ich weiss, es ist das letzte Traktandum, und ich weiss auch, dass die Initiative fast einstimmig abgelehnt wird und ich mich als Kommissionssprecher kurzhalten sollte. Aber ich werde das nicht tun, und zwar aus zwei Gründen: Erstens wird es eine Volksabstimmung geben, und Sie haben ein Recht, im Rahmen der Kommissionsberichterstattung die Argumente der Kommission zu hören. Zweitens ist die Initiative nicht so formuliert, dass sich ihr Sinn, das, was die Initianten wollen, einfach erschliesst. So hat auch Ihre Kommission an zwei Sitzungstagen umfassende Hearings durchgeführt und sich intensiv mit der Initiative befasst. Die Hornkuh-Initiative war zweifelsfrei einfacher formuliert. Also sollten wir uns hier für diese Vorlage zumindest gleich viel Zeit nehmen.

Allein schon die Beantwortung der Frage, welches Problem die Initianten lösen wollen, gestaltet sich schwierig. Ich möchte hier den Initianten das Wort geben: "Was will die Vollgeld-Initiative? Sie will einer Selbstverständlichkeit Nachachtung verschaffen. Sie will, dass Geldschöpfung alleine durch die SNB ermöglicht wird. Vollgeld ist das, was Sie in der Tasche haben. Drei Eigenschaften zeichnen es aus: Es ist von der SNB geschaffen, es ist ein Wert in sich selbst, und es ist nicht an einen Kredit gebunden. Das heutige Geldsystem besteht aus zwei getrennten Geldkreisläufen. Es gibt einen kleinen Kreislauf mit elektronischem Vollgeld. Dies ist aber den einzelnen Banken vorbehalten. Im grossen Kreislauf befindet sich das Geld der Realwirtschaft, das uns allen zur Verfügung steht. Es besteht aus Giralgeld und aus Bargeld. In diesem System hat die SNB keine direkte Möglichkeit, die umlaufende Geldmenge zu steuern, denn sie kontrolliert nur den kleinen Kreislauf. Die Banken hingegen schaffen systematisch mehr neues Giralgeld, als die Realwirtschaft braucht. Die Überproduktion fliesst direkt in die Finanzmärkte und bläht die Vermögen auf. Periodisch platzen die Blasen, und das Geld löst sich in Luft auf, und die Realwirtschaft erlebt eine Wirtschaftskrise." So weit das Initiativkomitee. Die Initianten wollen also Fehlspekulationen verhindern, das ist ihr erklärtes Ziel.

Nun, wenn man gegen die Initiative argumentieren will, gibt es zwei grundsätzliche Schwierigkeiten:

1. Es gibt zum Vollgeldsystem praktisch keine wissenschaftlichen Studien von Wissenschaftern, die sich mit der Geldtheorie beschäftigt haben. Die wenigen Studien, die es gibt, betrachten das Vollgeldsystem eher aus soziologischer Perspektive.

2. Die Initiative formuliert nicht, wie ich soeben ausgeführt habe, was die Initianten fordern. Die Initiative lässt dem Gesetzgeber einen riesigen Spielraum. Ich möchte Ihnen hier einige Beispiele geben.

Absatz 1 des von den Initianten vorgeschlagenen revidierten Artikels 99 der Bundesverfassung zur Geld- und Finanzmarktordnung lautet wie folgt: "Der Bund gewährleistet die Versorgung der Wirtschaft mit Geld und Finanzdienstleistungen." Schon über diesen Satz könnte man lange reden. Aber es kommt ein zweiter, und der lautet: "Er kann dabei vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen." Dieser Zusatz kann bedeuten: Alles bleibt so, wie es ist. Er kann aber ebenso auch die verfassungsmässige Grundlage bieten für eine Geld- und Finanzpolitik, wie sie in der untergegangenen Sowjetunion herrschte.

Oder, um ein anderes Beispiel zu nennen, in Artikel 99a unter dem Titel "Schweizerische Nationalbank" fordern die Initianten in Absatz 2: "Sie kann Mindesthaltefristen für Finanzanlagen setzen." Nun, die Initianten wollen damit bezwecken, dass die Nationalbank die Möglichkeit bekommt, den Banken Auflagen zu machen, damit diese nicht mit kurzfristigen Krediten die Vollgeldidee umgehen können. Nur, Finanzanlagen sind weitaus mehr als bloss kurzfristige Kredite. Dazu zählen Beteiligungen wie Aktien, Anteile verbundener [PAGE 746] Unternehmungen, Forderungen aller Art, Grundpfandrechte, Kapitalmarktpapiere und so weiter und so fort. Sie sehen also, es wäre ein grosser Eingriff ins Eigentumsrecht. Und man müsste wohl festhalten, dass Mindesthaltefristen konsequenterweise dann nicht nur für die Banken, sondern für alle Wirtschaftsteilnehmer gelten müssten. Dies sind nur zwei extreme Beispiele aus dem Initiativtext.

Mir scheint fast, dass die Initiative aus Sicht der Initianten ein Geschenk an den Gesetzgeber sei, ein Freipass für die Legislative, nach Annahme der Initiative das zu tun, was sie für richtig hält. Lassen wir hier auch kurz die Initianten sprechen. Was die Interpretation des Verfassungstexts anbetrifft, sagt das Initiativkomitee in der Stellungnahme zur bundesrätlichen Botschaft zum Beispiel zu Artikel 99a Absatz 3 wortwörtlich: "Der Verweis 'im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages' bedeutet, dass der Gesetzgeber befugt ist, die massgebliche Interpretation dieses Verfassungsartikels vorzunehmen. Er hat dabei einen politischen Spielraum. Zu fragen ist, wo die Grenzen der Gesetzgebungsfreiheit liegen." Nun, als Mitglied des einen der beiden Räte, welche die Gesetze machen, würde ich hierauf antworten: Die Grenze müsste eigentlich im Verfassungstext definiert werden. Bitte liefert nicht so schwammige Formulierungen, in die man alles und nichts hineininterpretieren kann!

Es kommt aber meiner Ansicht nach noch schlimmer. In den Übergangsbestimmungen findet sich folgende Formulierung: "Die Ausführungsbestimmungen sehen vor, dass am Stichtag ihres Inkrafttretens alles Buchgeld auf Zahlungsverkehrskonten zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel wird. Damit werden entsprechende Verbindlichkeiten der Finanzdienstleister gegenüber der Schweizerischen Nationalbank begründet. Diese sorgt dafür, dass die Verbindlichkeiten aus der Buchgeldumstellung innerhalb einer zumutbaren Übergangsphase getilgt werden. Bestehende Kreditverträge bleiben unberührt."

Nun, was heisst das? Der Stichtag ist der Tag, an dem das Gesetz oder allenfalls die Verordnung in Kraft tritt - spätestens zwei Jahre nach Annahme der Verfassungsartikel. Stellen wir uns vor, was an diesem Tag geschieht. Die gesamte Geldmenge M1 - ausgenommen ist das Bargeld, aber eingeschlossen sind sämtliche Sichteinlagen von Nichtbanken - wird auf einen Schlag zu Vollgeld. Diese Geldbestände, die bei den Banken auf der Aktivseite der Bilanz stehen, werden mit dem Stichtag aus der Bankenbilanz ausgebucht, also praktisch wegreguliert, und stehen fortan nicht mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung. Die Bankenbilanz würde so kollabieren. Um den Kollaps abzuwenden, muss die Nationalbank den Banken einen Geldbetrag in gleicher Höhe zur Verfügung stellen. Die Nationalbank wird also per Stichtag notgedrungen zum grössten Darlehensgeber der Banken und damit auch zum grössten Risikoträger. In diesem Sinne haben die Initianten Recht, wenn sie behaupten, in einem Vollgeldsystem müsse der Staat eine Bank in einer Krise nicht mehr retten, denn der Staat trägt in Form der Nationalbank schon vor der Krise sämtliche Risiken: Per Stichtag, spätestens zwei Jahre nach Annahme der Initiative, ist die Nationalbank der Hauptdarlehensgeber.

Diese radikale Umstellung führt zu enormen Problemen. Ich möchte hier nur einige aufzählen.

1. Wenn eine Bank am Tag eins nach dem Stichtag einen Kredit vergeben will, muss sie sich über die Nationalbank refinanzieren. Sprich: Ob ein Kredit vergeben wird oder nicht, entscheidet die Nationalbank. Dieser Zustand dauert so lange an, bis die Bank ihre Schuld gegenüber der Nationalbank signifikant reduziert hat oder neue Refinanzierungsinstrumente vorhanden sind. Ich würde behaupten, bei Kantonalbanken, Raiffeisenbanken oder Regionalbanken wird das Jahrzehnte dauern.

2. Wenn die Banken die Nationalbank als Gläubiger ablösen wollen, haben sie folgende drei Möglichkeiten: Erstens können sie weniger Kredite vergeben, wodurch der Wirtschaft das für Investitionen und Wachstum benötigte Geld entzogen wird. Zweitens können sich die Banken statt bei der Nationalbank zum Beispiel im Ausland refinanzieren. Da dies aber nur zu unattraktiveren Konditionen als bei der Nationalbank möglich sein wird, werden sich Kredite verteuern. Drittens können die Banken versuchen, Sparer mit Sichtguthaben zu motivieren, in risikoreichere Anlageformen zu investieren. Kleine Klammerbemerkung: So eine risikoreichere Anlageform waren die Lehman-Brothers-Papiere nämlich Geldmarktpapiere, die man aus Sichteinlagen gemacht hat. Die Sparer können also motiviert werden, in risikoreiche Anlagen zu investieren, was die Kredite ebenfalls verteuert. Die Sparer werden illiquid, weil diese Papiere lange gebunden sind, und sie werden zu Risikoträgern. Alle drei Möglichkeiten sind schlechter als das heutige System.

3. Die Nationalbank müsste in einer Situation wie der heutigen den Banken die Darlehen vermutlich zinslos oder sogar mit einem Negativzins geben, da sonst die Banken kaum überlebensfähig wären. Sicher aber könnte die Nationalbank nicht einen risikogewichteten Zins einfordern.

4. Die Banken sässen per Stichtag auf Hunderten Milliarden Franken Sichtgeldeinlagen, mit denen sie nichts mehr anfangen könnten und die ihnen grosse Kosten verursachen würden. Diese Kosten müssten sie notgedrungen sofort auf die Kunden überwälzen. Die Nationalbank würde das als grösste Gläubigerin der Banken sogar von den Banken verlangen, denn täte das eine Bank nicht, würde sich für die Nationalbank das Ausfallrisiko vergrössern.

Dies sind nur einige der Probleme, die an diesem Stichtag entstehen können. Die Schweiz wäre mit dieser Übergangsbestimmung das einzige Land, das eine Währungsreform zwei Jahre im Voraus ankündigt. Wir würden Spekulanten Tür und Tor öffnen, diese Ankündigung für ihre Zwecke zu missbrauchen. Banken könnten vor dem Stichtag höhere Risiken eingehen als sonst und diese über Sichteinlagen refinanzieren, im Wissen darum, dass die Sichteinlagen nach dem Stichtag losgelöst, aus der Bilanz entfernt und durch Darlehen der Nationalbank abgelöst würden. Das heisst, die Nationalbank würde dann das Ausfallrisiko tragen. Ich verzichte hier darauf, noch mehr Missbrauchsbeispiele aufzuzählen, aber Sie können sicher sein, der globalen Finanzbranche wird noch einiges einfallen.

Der Bund und die Nationalbank würden faktisch gezwungen, nicht erst per Stichtag, sondern bereits bei Annahme der Verfassungsartikel rigorose Kapitalmarkt- und Kreditkontrollen einzuführen, damit die Nationalbank nicht zwei Jahre später Verpflichtungen übernehmen müsste, die stark risikobehaftet wären und deren Rückzahlung eventuell unmöglich wäre. Ich würde sogar so weit gehen, Folgendes zu behaupten: Wenn nur der Hauch einer Chance besteht, dass die Schweiz diese Initiative annimmt, beginnt die Weltgemeinschaft der Spekulanten, gegen den Franken, gegen die Schweizer Wirtschaft und damit gegen die Bürger dieses Landes zu wetten. Es ist geradezu paradox: Die Initianten schreiben sich auf die Fahne, mit ihrer Vorlage Spekulation verhindern zu wollen, und laden mit der Lancierung ihrer Initiative die Spekulanten weltweit dazu ein, sich an der Schweiz auszutoben. Auf dem Spiel stehen nicht weniger als die Schweizer Wirtschaft und unser Wohlstand.

Nun komme ich aber wieder zurück zum Initiativtext. Kann die Umsetzung der Initiative die Bildung von Spekulationsblasen verhindern? Nein, das kann sie nicht. Denn Spekulationsblasen entstehen dadurch, dass Menschen bereit sind, heute für etwas mehr zu bezahlen, als es in Zukunft wert sein wird. Ich mache noch eine Klammerbemerkung: Schauen Sie mal, was jetzt mit Bitcoins abgeht! Irren ist und bleibt menschlich, und Fehleinschätzungen gäbe es auch in einem Vollgeldsystem. Damit käme es auch weiterhin zur Bildung von Blasen. Das Platzen einer solchen Blase kann eine Art Ansteckungsreaktion auslösen, und viele Unbeteiligte können plötzlich Vermögenswerte verlieren. Dieser Mechanismus ist uralt und urmenschlich. Schon im Jahre 66 vor Christus stellte Cicero fest - damals galt das Vollgeldsystem -: "Es ist nämlich unmöglich, dass viele Menschen Hab und Gut einbüssen, ohne dass sie noch andere mit sich ins gleiche Unglück reissen."

Neben dem Problem des Wechsels vom heutigen System zum Vollgeldsystem kann man jetzt noch viele Fragen stellen zum grundsätzlichen Funktionieren des Vollgeldsystems. Werden die Banken sicherer, weil sie keine Geldschöpfung in Franken mehr betreiben können? Oder werden sie unsicherer, weil sie dies in Zukunft in fremden Währungen machen [PAGE 747] werden? Wird der Franken stärker, weil er jetzt von der Nationalbank vollständig abgesichert ist? Oder wird er schwächer, weil die Nationalbank an einem Tag, am Stichtag, gleich viel neue Franken schafft wie 2008 und 2016? Ist das Geld des Bürgers sicherer, weil es Nationalbank-Geld ist, oder unsicherer, weil der Bürger nur noch werterhaltend anlegen kann, wenn er höhere Risiken eingeht? Bekommen Firmen mehr Kredite, weil die Nationalbank nun für die Kreditversorgung zuständig ist oder wird das gesamte Kreditsystem verpolitisiert? Wird die Unabhängigkeit der Nationalbank gestärkt, oder wird die Nationalbank schlicht und einfach so mächtig, dass man sie einer politischen Kontrolle unterstellen muss? Man kann noch Dutzende von Fragen stellen, deren Beantwortung im Voraus schwierig bis unmöglich ist.

Wenn also eine Initiative das Problem, das sie lösen will, unmöglich lösen kann, wenn sie zudem so schwammig formuliert ist, dass der Gesetzgeber einen derart grossen Spielraum bekommt, der von der Beibehaltung des Status quo bis hin zur kompletten Verstaatlichung des Zahlungsverkehrs und des Kreditwesens reicht, wenn eine Initiative mehr neue Fragen und Probleme aufwirft, als sie löst, wenn eine Initiative noch darüber hinaus so schwierige, um nicht zu sagen unmögliche Übergangsbestimmungen festschreibt, dann ist es klar, dass wir das Anliegen nicht unterstützen können.

Darum empfiehlt Ihre Kommission mit 11 zu 0 Stimmen, die Initiative abzulehnen.

Eine Minderheit schlägt Ihnen vor, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag vorzulegen, der die systemrelevanten Banken verpflichtet, 10 Prozent Eigenkapital zu halten. Die Begründung überlasse ich der Minderheit. Man bedenke dazu aber: Die Initianten wollen etwas anderes. Sie wollen, dass nur noch die Nationalbank Geld schöpfen kann. Sie werden ihre Initiative wegen dieses indirekten Gegenvorschlages wohl kaum zurückziehen. Sie haben die Initiative mit viel Idealismus lanciert; diesen Idealismus dürften Sie anhand der vielen E-Mails, die Sie erhalten haben, auch schon mitbekommen haben. Darum ist ein solcher indirekter Gegenvorschlag nicht tauglich und wird von der Mehrheit der Kommission abgelehnt.