Amherd Viola · Nationalrat · 2017-09-28
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-09-28
Wortprotokoll
Bei Patienten mit Geburtsgebrechen übernimmt die Invalidenversicherung die Kosten der medizinischen Leistungen bis zum 20. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt erlischt gemäss Gesetz die Leistungspflicht der IV. Danach übernehmen in der Regel die Krankenkassen die Kosten, die bis anhin von der IV erbracht wurden. Es ist bekannt, dass es beim Übergang von der IV ins KVG-Regime zu Problemen und Unklarheiten kommt. Die Antwort des Bundesrates und ein konkretes Beispiel aus meinem Bekanntenkreis untermauern dies:
Eine mir bekannte junge Frau mit Undine-Syndrom ist auf eine lebenslängliche lebenserhaltende maschinelle Beatmungstherapie und auf Überwachung durch medizinisches Fachpersonal, vorwiegend in der Nacht, angewiesen, und sie benötigt deshalb eine entsprechende fachliche Fremdüberwachung. In diesem Fall und auch in vergleichbaren Fällen weigerten bzw. weigern sich die Krankenkassen, die Leistungen zu übernehmen. Die Betroffenen haben bei einer hartnäckigen Weigerung der Kostenübernahme nur die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, wobei die Aussichten auf Erfolg entmutigend sind und das Kostenrisiko gross ist.
Im konkreten mir bekannten Fall konnte die junge Frau mit viel Aufwand und Unterstützung ihrer Familie, ihres behandelnden Arztes und medialem Druck durch Zeitungsartikel schliesslich kurz vor ihrem 20. Geburtstag eine Lösung mit der Krankenkasse finden. Die Familie durchlebte aber eine fast nicht zu ertragende Situation, in grosser Angst vor der unmittelbaren Zukunft, zumal sie wirtschaftlich nicht in der Lage war, die notwendige personelle Überwachung aus eigener Kraft zu gewährleisten. Es kann nicht sein, dass solche Fragen gesetzlich nicht geregelt sind und dass bereits durch die Krankheit schwer geprüfte Familien und Patientinnen und Patienten Existenzängste erleiden müssen.
Zwar ist die Aussage des Bundesrates richtig, dass in Bezug auf die Behandlung seltener Krankheiten in den letzten Jahren viel gemacht wurde. Im Bereich der Medikamente wurden tatsächlich Verbesserungen erreicht, das System ist in dieser Domäne gut eingespielt. Nur bringt das in Fällen wie beim Undine-Syndrom nichts, denn dort liegt das Problem bei der nächtlichen Spitex-Überwachung und nicht bei der Abgabe von Medikamenten. Das heisst, es besteht Handlungsbedarf bei anderen als Medikamentenleistungen.
Es geht mir keineswegs darum, einen unnötigen Bericht zu provozieren. Ich stelle aber folgende, bisher nicht konkret und fundiert beantwortete Fragen und erhoffe mir für betroffene Patientinnen und Patienten sowie ihre Familien eine Klärung:
1. Wie häufig kommt es bei Patienten mit seltenen Krankheiten, die nach dem 20. Lebensjahr ins KVG-Regime wechseln müssen, zu Problemen oder Konflikten mit den Krankenkassen?
2. Treten diese Probleme bei gewissen Krankheiten häufiger auf als bei anderen?
3. Wie sehen die Konsequenzen bzw. die Kosten für die Betroffenen aus?
4. Wo gibt es in der Gesetzgebung noch Mängel und Lücken in Bezug auf die Vergütung von Therapien im Übergang von der Invalidenversicherung zum KVG?[GZ]
Besten Dank für die Unterstützung meines Postulates.