Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-06-05
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-05
Wortprotokoll
Der Ständerat hat die Schutzbestimmungen für Geschäftsräume auf örtlich gebundene Kleinbetriebe eingeschränkt. Gemäss heutigem Recht unterstehen alle Geschäftsräume der Missbrauchsgesetzgebung, und das funktioniert gut. Es macht daher keinen Sinn, etwas daran zu ändern und eine Ungleichbehandlung von kleinen und grossen Geschäftsräumen einzuführen. Aus der Sicht der Kommissionsmehrheit ist es auch problematisch, zwei Kategorien von Geschäftsräumen zu schaffen, weil damit grosse Auslegungsprobleme verbunden wären. Wir haben vorher schon gehört, dass es schwierig wäre zu definieren, welche Betriebe klein sind. Es wäre auch schwierig zu bestimmen, woran eine solche Definition gebunden sein soll - soll sie an den Umsatz gebunden sein? - und wer das überhaupt zu kontrollieren hätte. Diese Problematik können Sie nicht aus der Welt schaffen. Die Mehrheit der Kommission ist klar der Auffassung, dass alle Geschäftsräume schutzbedürftig sind, wie auch alle Wohnräume den Schutzbestimmungen unterstellt sein müssen. Wir unterscheiden bei den Wohnmieten auch nicht zwischen grossen und kleinen Räumen, weil wir eben sagen, dass auch dort alle einen Kündigungsschutz verdienen. Ein grosser Unternehmer mit entsprechend umsatzträchtigen Filialen ist von einer Kündigung ebenso betroffen wie ein kleiner Gewerbler. Deshalb ist es richtig, dass wir die bisherige Fassung, wonach alle Geschäftsräume den Schutzbestimmungen unterstellt sind, beibehalten.
Die Kommission hat dies mit 14 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.