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Huber Annemarie · 2002-06-05

Huber Annemarie · Bern · 2002-06-05

Wortprotokoll

Wie der Kommission ist es auch dem Bundesrat ein Anliegen, dass Abstimmungskämpfe fair und sachlich geführt werden. Die Frage stellt sich nur, wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann. Ich möchte der Kommission für ihre langjährige Arbeit danken. Sie hat sich die schwierige Arbeit nicht leicht gemacht und verschiedene Varianten geprüft. Ich bin aber auch froh, dass das Instrument der Parlamentarischen Initiative im Rahmen des Parlamentsgesetzes neu überdacht wird.

Der Bundesrat lehnt die von der Staatspolitischen Kommission vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte aus sachlichen Gründen und aus Gründen der Praktikabilität ab. Zum einen erachtet es der Bundesrat als nicht sinnvoll, die Beurteilung von irreführenden und tatsachenwidrigen Aussagen im Abstimmungskampf an eine unabhängige Stelle zu delegieren. In unserer Demokratie, die von der freien Meinungsbildung lebt, ist es vielmehr Aufgabe aller am Abstimmungskampf Beteiligten, Unwahrheiten ihrer Antagonisten zu thematisieren und zu kritisieren. Das Recht ist mit dieser ethischen Aufgabe überfordert. Die Verrechtlichung der Ethik - zumal sie "soft law" bleiben muss - ist nicht der Weg, die politische Kultur zu verbessern. Der Bundesrat befürchtet vielmehr, dass die Anrufinstanz wegen mangelnder Sanktionsmöglichkeiten ein Papiertiger bliebe.

Der Bundesrat befürchtet aber auch, dass unlautere Aussagen im Abstimmungskampf durch die Stellungnahmen der Anrufinstanz zusätzlich Publizität erhielten und dass diese Stellungnahmen ihrerseits Gegenstand von Auseinandersetzungen würden und dadurch auch missbraucht werden könnten. Statt über Fairness im Abstimmungskampf würde somit über die Fairness der Anrufinstanz gestritten. Eine unerwünschte zusätzliche Emotionalisierung des Abstimmungskampfes wäre damit vorprogrammiert. Fairnessregeln sind nicht delegierbar; sie müssen von allen praktiziert werden.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es den am Abstimmungskampf Beteiligten und vor allem den Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen überlassen bleiben muss, öffentlich oder aber an der Urne auf unlautere Werbung zu reagieren. Der Bundesrat vertraut auf ihre Urteilsfähigkeit. Die beiden letzten Abstimmungen haben überdies einmal mehr eindrücklich gezeigt, dass fragwürdige Methoden und mit grossem finanziellem Aufwand geführte Kampagnen nicht zum Erfolg führen.

Der Bundesrat lehnt die Vorlage zum anderen aber auch aus Gründen der Praktikabilität ab. Der eigentliche Abstimmungskampf findet heute innerhalb von drei bis vier Wochen vor dem Abstimmungsdatum statt. Die Hälfte der Stimmen - in den Städten sind es sogar bis zu 85 Prozent - werden brieflich abgegeben. Davon werden wiederum mehr als die Hälfte in den ersten Tagen eingereicht. Selbst wenn die Anrufinstanz zügig arbeitete, würde mit ihrer Stellungnahme ein grosser Teil der Stimmenden nicht mehr erreichbar sein.

Die Initiative ermöglicht zudem, dass Beanstandungen bereits ab dem Datum der Bekanntgabe des Abstimmungstermins durch den Bundesrat - also vor dem eigentlichen Abstimmungskampf - eingereicht werden können. Bei vier Abstimmungen pro Jahr wird die Anrufinstanz also das ganze Jahr über tätig sein müssen und gleichzeitig mit verschiedenen Abstimmungsfragen konfrontiert sein. Es ist fraglich, ob sie in der Lage sein wird, die Beanstandungen innert nützlicher Frist zu behandeln, zumal auch die überdurchschnittliche Zahl der Abstimmungsbeschwerden in den letzten Jahren darauf schliessen lässt, dass auch vom neuen Instrumentarium ausführlich Gebrauch gemacht würde.

Aus diesen sachlichen Gründen und aus Gründen der Praktikabilität bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, der Kommissionsminderheit zuzustimmen.