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Merlini Giovanni · Nationalrat · 2017-11-28

Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2017-11-28

Wortprotokoll

Bei den Artikeln 949b und 949c der Vorlage geht es um den Personenidentifikator im Grundbuch. Unsere Fraktion wird die Mehrheit und somit den Bundesrat unterstützen.

Aus der erwähnten Studie von Professor Basin vom 27. September 2017 geht hervor, dass beide infrage kommenden [PAGE 1763] Lösungen, das heisst die Verwendung der 13-stelligen AHV-Nummer sowie die Verwendung eines sektoriellen Identifikators, mit Risiken behaftet sind. Keine der beiden Lösungen ist eindeutig die beste, nicht zuletzt deshalb, weil zur Verbesserung der Sicherheit eine grundsätzliche Überarbeitung des Datenschutzdesigns nötig wäre, indem Registerdaten und die Identitätsattribute getrennt werden sollten, was den Rahmen dieser Vorlage eindeutig sprengen würde.

Zur Diskussion stehen also auf der einen Seite ein dezentrales Datenbanksystem mit einem einheitlichen Personenidentifikator und auf der anderen Seite ein zentrales System mit einem sektoriellen Identifikator. Es ist zu beachten, dass es sich hier nicht um eine IT-Applikation des Bundes handelt. Die Grundbuchführung ist bekanntlich Sache der Kantone. Es bestehen rund 200 Applikationen, die auf den Ebenen Kanton, Bezirk oder Gemeinde gepflegt werden. Bei der bundesrätlichen Lösung werden all diese Applikationen mit der AHV-Nummer als einheitlichem Identifikator versehen. Bei der ständerätlichen Lösung, die die Verwendung eines sektoriellen Identifikators vorsieht, müsste hingegen ein zentraler Eigentümerdatenstamm beim Bund aufgebaut werden.

Was das Risiko von Datendiebstählen anbelangt, dürfte sich das Datenschutzniveau bei Verwendung eines sektoriellen Identifikators zwar erhöhen, aber neue Risiken würden durch die neue, zentrale Datenbank auf Bundesebene entstehen. Diese Datenbank könnte nämlich zum Einfallstor für Angreifer werden. Die Verwendung der 13-stelligen AHV-Nummer in den Grundbüchern mag zwar aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht einwandfrei sein, verteilt jedoch das Risiko von Angriffen, und der Aufwand für allfällige Angreifer wäre angesichts der grossen Zahl von Applikationen sehr gross.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Ergebnisse der Vernehmlassung aufgezeigt haben, dass sämtliche Kantone - mit einer Ausnahme - die Lösung des Bundesrates derjenigen des Ständerates vorziehen. Zugunsten der Verwendung der AHV-Nummer wurden verschiedene Argumente aufgeführt: Diese Lösung sei einfach, effizient und kostengünstig. Sie sei aber auch sicher, da sie jede Verwechslung ausschliesse. Sie sei von sehr vielen Stellen verwendet worden, ohne dass es zu Problemen gekommen wäre. Es kommt hinzu, dass sie den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, da sie anonym ist.

Wir stimmen also der bundesrätlichen Fassung zu, aber im Bewusstsein, dass der Bundesrat laut dem einstimmig beschlossenen Kommissionspostulat noch innerhalb dieser Legislatur ein Konzept erarbeiten soll, das die Bedenken des Datenschutzbeauftragten und der verschiedenen Gutachten aufnimmt und sich damit auseinandersetzt.[GZ]

Ich bitte Sie demzufolge, der Mehrheit zu folgen.