Levrat Christian · Ständerat · 2017-11-28
Levrat Christian · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-11-28
Wortprotokoll
Zuerst bitte ich um Verzeihung, dass ich auf Deutsch berichte. Alle meine Unterlagen zu diesem Kapitel sind auf Deutsch, und ich habe nicht die Dolmetschertalente unserer Präsidentin. Für mich ist es etwas einfacher auf Deutsch. Da ich aber später auch noch zum UVEK sprechen werde, werde ich mich als Freiburger um Ausgleich bemühen und zum UVEK dann auf Französisch berichten.
Zum EJPD: Wir haben dort im Voranschlag 2018 samt Investitionen einen Aufwand von 3,25 Milliarden Franken, womit das EJPD, insbesondere wegen der letztjährigen Budgetkorrektur bei den Asylausgaben durch das Parlament, rund 300 Millionen Franken über dem Vorjahr liegt. Die grossen Einflussfaktoren sind zuerst einmal die Beiträge an internationale Organisationen, vor allem die Beiträge an den Fonds für die innere Sicherheit (ISF-Grenze), zweitens die Wiedergutmachungszahlungen an die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, drittens die Integrationskosten für Ausländer und viertens die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge.
Der finanzwirksame Personalaufwand steigt gegenüber dem Vorjahr von 415 auf 421 Millionen. Hier fallen Mehrkosten vor allem beim Fedpol für die Terrorismusbekämpfung und beim Informatik Service Center für den Vollzug des totalrevidierten Büpf an.
Ich möchte vier Punkte in diesem Budget besonders herausstreichen:
Der erste Punkt betrifft den Asylbereich. Im laufenden Jahr wurden bis Juli in allen EU-/Efta-Staaten rund 425 000 Gesuche gestellt. Das entspricht, auf den ganzen Kontinent bezogen, einem Rückgang von 45 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In der Schweiz stellten in den ersten neun Monaten dieses Jahres etwas mehr als 13 000 Personen ein Asylgesuch, rund 8000 weniger als in der gleichen Periode des Vorjahres. Der Anteil der Schweiz an allen in Europa im Jahr 2017 gestellten Asylgesuchen ist mit 2,5 Prozent weiterhin sehr tief. Das SEM geht gemäss der regelgebundenen Schätzmethode im Voranschlag 2018 von 26 000 Asylgesuchen aus; es ging von ebenso vielen Gesuchen für das laufende Jahr aus. Gemäss den aktuellen Schätzungen für das Jahr 2017 werden es aber nur rund 20 000 Gesuche sein.
Wir haben diese regelgebundene Schätzmethode im letzten Jahr im Detail besprochen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Zahl von 26 000 Gesuchen wahrscheinlich etwas zu hoch ist, was zu einem Überschuss im Voranschlag führen könnte. Das muss aber mit Blick auf die zahlreichen Krisengebiete im Nahen Osten und in Afrika als sehr unsicher betrachtet werden. Ihre Kommission unterstützt die Budgetierung aufgrund der Zahl von 26 000 Asylgesuchen für das nächste Jahr; dies im Einklang mit dem Antrag des Bundesrates, der auf der Zusammenarbeit von SEM und EFD basiert.
Im Asylbereich werden in den kommenden Jahren zwei Elemente eine wesentliche Rolle für die zukünftigen Kosten spielen. Es ist zuerst einmal die Neustrukturierung des Asylbereichs mit der Verfahrensbeschleunigung und den damit verbundenen tieferen Zahlen bei den Nothilfebeziehenden und Kürzungen bei der Nothilfepauschale und der Verwaltungskostenpauschale. Im Finanzplan ist vorgesehen, dass es ab 2019 zu Einsparungen in der Höhe von 37 Millionen Franken kommt. Für die Jahre 2020 und 2021 sollen es 35 Millionen sein.
Der zweite Punkt sind die Integrationsmassnahmen. Mit der beschlossenen Neustrukturierung des Asylbereichs werden die Verfahren optimiert. Das heisst, Asylsuchende ohne Bleiberecht können schneller zurückgeschickt werden, während anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig aufgenommene Personen rascher auf die Kantone verteilt und entsprechend in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Seit 2014 setzen Bund und Kantone Integrationsprogramme um. Diese Programme stützen sich auf von ihnen gemeinsam vereinbarte strategische Ziele und werden von ihnen finanziell gemeinsam getragen. Aufgrund der positiven Zwischenbilanz dieser Integrationsprogramme wurden im Voranschlag 2018 nun die Mittel für die zweite Programmphase 2018-2021 beantragt. Das entspricht 168,2 Millionen Franken. Was die Zukunft dieser Integrationsprogramme betrifft, müssen wir auf die Integrationsagenda Schweiz verweisen, die zurzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem Bund und den Kantonen ist. Bund und Kantone sind sich bewusst, dass diese Integrationsprogramme Kosten verursachen, sie sind aber überzeugt, dass sich Investitionen in die Integration finanziell und gesellschaftlich auszahlen werden. Die Kommission hat auch hier den entsprechenden Krediten zugestimmt.
Der dritte Punkt ist die Rehabilitierung von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Sie erinnern sich an dieses Gesetz, das wir verabschiedet haben und das am 1. April 2017 in Kraft getreten ist. Der Aufarbeitungsprozess im Bundesamt für Justiz ist in vollem Gang. Personen, die sich als Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen betrachten und ihren Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag geltend machen wollen, müssen bis zum 31. März 2018 ein Gesuch beim Bundesamt für Justiz einreichen. Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Soforthilfe hatte der Bundesrat geschätzt, dass rund 12 000 bis 15 000 Opfer Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag haben werden. Hierfür wurde eine Gesamtsumme von 300 Millionen Franken vorgesehen. Diese Gesamtsumme wird aber nur ausgeschöpft, wenn die Anzahl der gutgeheissenen Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag 12 000 und mehr beträgt. Das heisst, wenn es weniger als 12 000 sind, müssen wir davon ausgehen, dass diese Summe nicht erreicht wird. Das wird es dem Bund ermöglichen, die Unterstützungsbeiträge auf einmal zu zahlen und nicht in zwei Tranchen, wie vorgesehen.
Der vierte und letzte Punkt, den ich herausstreichen möchte, betrifft die Eidgenössische Spielbankenkommission. Auch hier: Sie erinnern sich an die Diskussion des neuen Spielbankengesetzes und das entsprechende Lobbying, das in diesem Rat rund um diese Beratung stattgefunden hat. Es geht jetzt um die Inkraftsetzung dieses Gesetzes. Die Botschaft, die uns vom Bundesrat überwiesen wurde, ging davon aus, dass für die Wahrnehmung der neuen Aufgaben sieben neue Stellen nötig sein würden und dass die Spielbankenkommission bereits für die Vorbereitungs- und Inkraftsetzungsarbeiten drei zusätzliche Stellen brauchen würde. Nun hat der Bundesrat diese drei Stellen für das Jahr 2018 nicht gewährt, was eine verspätete Inkraftsetzung des vom Parlament verabschiedeten Gesetzes bedeuten würde. Das hätte zur Folge, dass die Zahl der Verstösse wegen illegalen Spiels aufgrund der alten Gesetzgebung weiter signifikant ansteigen und dass es sich für den Bund negativ auswirken würde.
Heute werden im illegalen Online-Markt ungefähr 250 Millionen Franken am Bund vorbeigespielt. Eine Verspätung bei der Inkraftsetzung und dann eine Verspätung bei der Erteilung der Online-Konzession hätten einen Steuerverlust von 25 bis 50 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Dies könnte man mit den drei zusätzlichen Stellen verhindern. Diese Stellen werden erst noch zu mehr als 50 Prozent von den Spielbanken finanziert. Ihre Kommission hat einstimmig entschieden, dass diese Stellen unverzüglich geschaffen werden müssen, dass am vorgesehenen Inkraftsetzungstermin festgehalten werden soll und dass die Ausgaben für 2018 durch eine entsprechende Kürzung beim SEM kompensiert werden müssen. Diese Kürzung fällt allerdings nicht gross ins Gewicht, wenn man die Grössenordnung des Budgets des SEM betrachtet und auch die Tatsache berücksichtigt, dass das Budget des SEM mit sehr hohen Unsicherheitsfaktoren verbunden ist.
Das sind die vier Punkte, die mir wichtig scheinen: Asyl, Integration, Rehabilitierung von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Spielbankenkommission.
[VS]