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Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-11-28

Wortprotokoll

Letzte Woche wurde beim NAB-Galaabend der Aargauer des Jahres gewählt. Das ist eine Veranstaltung der Neuen Aargauer Bank; sie findet schon seit einigen Jahren statt. Gewinner dieses Aargauer-des-Jahres-Preises wurde Herr Dr. Markus Wopmann. Er ist Kinderarzt und Leiter und Gründer einer Kinderschutzgruppe, die er seit dreissig Jahren betreut. Was Herr Wopmann als Arzt gemacht hat, hat er sehr eindrücklich in seiner Dankesansprache gesagt. Er hat gesagt, dass er als junger Assistenzarzt mit dem Tod eines Kindes auf seiner Station konfrontiert wurde und dass er sich damals entschlossen hat, dagegen vorzugehen, dass Kinder misshandelt und geschlagen werden und zu Schaden kommen. Er hat sich damals gesagt - und das ist, glaube ich, das Eindrücklichste -: "Äntwäder seichsch i d'Hose oder machsch öppis." Das war sein Spruch, weil er sich gesagt hat: Ja, natürlich ist das schwierig, man geht womöglich gegen Eltern und Betreuer vor, aber [PAGE 1775] das ist genau die Konsequenz: Entweder macht man etwas, oder dann macht man halt nichts.

Wenn ich mir die Argumente der Minderheiten anhöre und sie Revue passieren lasse, dann muss ich sagen, dass ich erst recht dafür bin, dass wir jetzt eintreten. Herr Kollege Schwander, Sie haben gesagt, es werde zu wenig hingeschaut. Sie haben den Brief dieses Silvan vorgelesen, der mir auch sehr nahegeht. Aber das ist ja genau der Punkt. Wenn man schon so eine Meldung bekommt von einem Kind, von einem Jugendlichen, dann soll man hinschauen. Dann ist es die Aufgabe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, am Ort, wo das ist, eben auch hinzuschauen. Das hat aber jetzt mit dieser Vorlage insofern nichts zu tun, als es bloss um die Fragen geht: Wer soll melden, wer darf melden, wer muss melden?

Da ist es eben auch wichtig, Folgendes zu sehen: Herr Schwander, Sie haben gesagt, es gebe keine Sanktionen, das sei quasi nutzlos. Aber all den Personen, die eben nicht von Amtes wegen mit Kindern zu tun haben, sondern aufgrund ihrer Tätigkeit, vertraue ich, dass sie in der Lage sind, hinzuschauen und sich auch zu melden. Ich denke an Personen in der Kita, in der Krabbelgruppe, was weiss ich wo, einfach überall dort, wo wir als Eltern, als Grosseltern, als Verwandte, aber auch als Gesellschaft unser Vertrauen einsetzen und sagen: Jawohl, wir vertrauen euch unsere Kinder an! Und dann hoffe ich, dass es weniger als 1400 Kinder im Jahr sind, die davon betroffen sein werden.

Es gibt auch eine Dunkelziffer, die offensichtlich hoch ist; darauf haben die Sprecher der Minderheiten ebenfalls hingewiesen. Wie - darauf haben die Sprecher der Minderheiten ebenfalls hingewiesen - also wollen wir gegen diese Dunkelziffer vorgehen, wenn wir nicht diese Meldepflichten und Melderechte in diesem Land einigermassen harmonisieren und standardisieren, sodass wir einen gewissen Mindestlevel haben? Das scheint mir wirklich ganz, ganz wichtig zu sein. Es ist auch nicht so, dass es keine Sanktionen gibt. Es gibt sehr wohl Sanktionen, im allerschlimmsten Fall, beim Eintreten einer Körperschädigung beispielsweise, ist es durchaus möglich, dass nachher eine Deliktshaftung aufgrund unterlassener Hilfeleistung zustande kommt. Es ist aber auch möglich, dass aus der kantonalen Rechtsetzung dann einfach Versäumnisse der Berufsausübung, der Aufsichtspflicht und der Sorgfaltspflichten resultieren, die sehr wohl strafwürdig sein können, sei es disziplinarisch, sei es aber auch strafrechtlich.

Insgesamt ist Ihnen die Mehrheit der Kommission jetzt auch entgegengekommen, indem sie Begriffe verändert hat, indem sie gerade auch im Bereich der Kantone eine Lösung gefunden hat, die vorsieht, dass die Kantone weiter gehen können. Die Frage des Föderalismus ist jetzt auch nicht mehr betroffen, und die Mehrheit derer, die in den Anhörungen befragt wurden, war - Sie erinnern sich - der Meinung, eine Harmonisierung mache Sinn.

Ich bitte Sie deshalb namens der Grünliberalen, einzutreten und das Geschäft zu behandeln.