Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2017-11-28
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2017-11-28
Wortprotokoll
Die Subkommission 1, bestehend aus den Kollegen Hannes Germann, Philipp Müller und mir, hat den Voranschlag 2018 für das Eidgenössische Finanzdepartement und auch jenen für den Bereich Behörden und Gerichte, zu dem wir bereits Ausführungen gehört haben, am 19. und 20. Oktober vorberaten und an der Sitzung der Finanzkommission am 6. November erläutert. Zum EFD gehören folgende Abteilungen: die Eidgenössische Finanzverwaltung, die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), das Informatiksteuerungsorgan Bund, das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, die Eidgenössische Finanzkontrolle, die Eidgenössische Alkoholverwaltung, Swissmint, die Zentrale Ausgleichsstelle, die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), das Eidgenössische Personalamt (EPA) und das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Ich beschränke mich heute auf drei Bereiche, nämlich das EPA, die ESTV und die EZV.
Zum EPA: Für 2018 haben die Departemente und die Bundeskanzlei 32 839 anrechenbare Vollzeitstellen geplant. Somit liegt der budgetierte Stellenbedarf um 661 Vollzeitstellen unter der für 2018 massgebenden Stellenobergrenze. Beim EPA gibt es einen Nachtrag II zum Voranschlag 2017 und eine Nachmeldung zum Voranschlag 2018. Wir haben es bereits in der Eintretensdebatte gehört: Es geht dabei um die Senkung des technischen Zinssatzes bei Publica und um die flankierenden Massnahmen zur Dämpfung der Auswirkungen für die Versicherten. Wie Sie auch der Fahne entnehmen können, unterstützt die Mehrheit der Finanzkommission das Konzept des Bundesrates.
In der Botschaft zum Nachtrag II zum Voranschlag 2017 sehen Sie auf Seite 12 die Erläuterungen zum Nachtrag über 60 Millionen Franken und die Massnahmen zur Dämpfung der Auswirkungen. Die Massnahmen führen für die aktiven Versicherten zu einer Leistungseinbusse von rund 10 Prozent. Mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen der Einmaleinlage von 160 Millionen Franken für die Altersguthaben und einer Erhöhung der Sparbeiträge kann die Leistungseinbusse auf maximal 5 Prozent reduziert werden. Auch im Voranschlag 2019 sind dann bereits entsprechende Massnahmen vorgesehen. Zudem gibt es die Nachmeldung gemäss der Fahne: Hier beantragt Ihnen die Mehrheit unserer Kommission, dem Bundesrat zu folgen und die zusätzlichen 64 Millionen Franken zu sprechen. Gleichzeitig sollen die Lohnmassnahmen von 33 Millionen Franken nicht aufgenommen werden.
Zur ESTV: Die budgetierten Steuereinnahmen liegen mit knapp 53,6 Milliarden Franken um gut 1,3 Milliarden über dem Voranschlag 2017 und auch um 1,3 Milliarden Franken über der aktuellen Schätzung. Der Funktionsaufwand setzt sich zum grössten Teil aus Personalkosten - 63 Prozent - und Informatikkosten zusammen und beträgt 260,6 Millionen Franken. Der restliche Funktionsaufwand besteht aus Raummiete und Beratungsaufwand.
Zum Nachtrag II zum Voranschlag 2017: Es handelt sich hier um einen Nachtragskredit in der Höhe von 6,2 Millionen Franken für Vergütungszinsen. Mit dem neuen Führungsmodell wurde das alte System abgelöst, und es müssen die Zinsaufwände jetzt budgetiert werden. Das hat zu gewissen Unsicherheiten und zu diesem Nachtrag geführt. Im Bereich der Mehrwertsteuer gibt es die Nachmeldung des Bundesrates aufgrund der Ablehnung der Reform der Altersvorsorge. Es entfällt die AHV-Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer.
Zur EZV: Die Einnahmen sind mit 12 Milliarden Franken budgetiert, und die Ausgaben betragen 1,32 Milliarden Franken. Der Grossteil der Ausgaben, beinahe 70 Prozent, entfällt auf den Personalaufwand. Im Jahr 2018 steigt der Personaletat um 10 Stellen. Die EZV wird aufgrund von Sparmassnahmen nächstes Jahr 50 Stellen abbauen. Der Abbau erfolgt in den rückwärtigen Bereichen.
Zum Nachtrag II: Die Beteiligung der Schweiz an Frontex ist grundsätzlich eine Erfolgsgeschichte. Die Höhe der Beteiligung am Frontex-Budget erfolgt nach einem BIP-abhängigen Verteilschlüssel. Das bedeutet, dass eine höhere Rechnung vorliegt, was den Nachtragskredit von 3,6 Millionen Franken zur Folge hat. Diese Mittel werden aber im Funktionsaufwand der EZV kompensiert.[GZ]
Das waren meine Ausführungen zum Finanzdepartement.