Müller Thomas · Nationalrat · 2017-11-29
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-11-29
Wortprotokoll
Der Voranschlag erfasst die erwarteten Einnahmen für ein Jahr und legt die Ausgaben für den gleichen Zeitraum fest. Formell ist es also ein Geschäft von kurzer Dauer. Dennoch ist die finanzpolitische Grosswetterlage zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere für den Voranschlag 2018, und zwar aus zwei Gründen: Erstens deutet die Hochrechnung für das laufende Jahr auf einen Einnahmenüberschuss von 800 Millionen Franken hin. Zweitens werden mit der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 nun 442 Millionen Franken frei, die der Bundesrat bereits in den Voranschlag 2018 eingestellt hatte.
Man wird im ganzen Land darauf schauen, wie das Parlament mit dem scheinbaren Mittelüberfluss umgehen wird. Finden neue Begehrlichkeiten Mehrheiten, oder bleibt das Parlament auf dem Weg der Ausgabendisziplin? Die vielen Minderheitsanträge auf der Fahne - achtzig an der Zahl - gehen in beide Stossrichtungen. Eine Woche vor Weihnachten werden wir wissen, wohin die Reise geht.
Für die erste Runde der Debatte sind zwölf Stunden vorgesehen. Wenn auch noch viele Fragen und Antworten kommen, werden es locker fünfzehn Stunden sein. Wir Kommissionssprecher bemühen uns, einen Beitrag zur Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans zu leisten. Beide sprechen nach jedem Block, aber beide jeweils zu einem anderen Thema. Wir haben das aufgeteilt, damit wir Wiederholungen vermeiden können.
Jetzt zum Geschäft: Der vom Bundesrat ursprünglich vorgelegte Voranschlag 2018 hatte für die Finanzierungsrechnung bei Einnahmen und Ausgaben von 71,9 Milliarden Franken ein praktisch ausgeglichenes Ergebnis mit einem Defizit von 13 Millionen Franken ausgewiesen. Die Vorgaben der Schuldenbremse sind eingehalten.
Mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2017 unterbreitet der Bundesrat Nachtragskredite von 106,9 Millionen Franken. Die beiden grössten Positionen sind dabei der höhere Pflichtbeitrag an die Erweiterung der EU mit 32 Millionen Franken und flankierende Massnahmen zur Dämpfung der Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes bei der Publica mit 60 Millionen Franken.
Mit der ersten Nachmeldung zum Voranschlag 2018 unterbreitet der Bundesrat einen zusätzlichen Kredit von 64 Millionen Franken zur Dämpfung der Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes bei der Publica mit gleichzeitigem Verzicht auf Lohnmassnahmen im Umfang von 32 Millionen Franken im Jahre 2018. In der gleichen Nachmeldung finden sich auch 300 000 Franken für die Kulturstadt Bern.
Nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 durch Volk und Stände beantragt der Bundesrat mit der zweiten Nachmeldung zum Voranschlag 2018, von den freigewordenen 442 Millionen Franken den Teilbetrag von 295 Millionen Franken in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) einzulegen.
Die Finanzkommission des Nationalrates hat gegenüber dem Voranschlag 2018 inklusive Nachmeldungen des Bundesrates die Einnahmen und Ausgaben der Finanzierungsrechnung so abgeändert, dass ein Einnahmenüberschuss von 463 Millionen Franken bleibt, also 360 Millionen mehr als in der Variante des Bundesrates. Bei den Ausgaben entfallen die wesentlichen Korrekturen auf den Transferaufwand beim EDA, minus 100 Millionen Franken; auf den Verzicht auf die Einlage bei der Publica, minus 64 Millionen; auf die Sozialhilfe im Asylwesen, minus 41 Millionen; auf den ETH-Bereich, plus 37 Millionen; auf den Landwirtschaftsbereich, plus 96 Millionen; auf den Verzicht auf die zusätzliche Einlage in den BIF, minus 295 Millionen. Dazu kommt eine Vielzahl von kleineren Korrekturen. Eine wichtige Differenz ist die von der Finanzkommission abgelehnte Umwandlung des Bundesdarlehens an die Sifem AG in Aktienkapital; dieser Beschluss, wie immer er hier im Parlament getroffen wird, ist in Bezug auf den Voranschlag 2018 allerdings kostenneutral.
Das Parlament wird bei der Beratung des Voranschlages 2018 die Entwicklung der Einnahmen zu beachten haben, weil diese die Handlungsfreiheit bei den Ausgaben bestimmen. Beim relativ starken Anstieg der Einnahmen im Jahre 2018 ist vorweg auf drei Sonderfaktoren hinzuweisen:
1. die Integration des Netzzuschlagsfonds in den Bundeshaushalt, wobei den 1,1 Milliarden Franken Ausgaben in gleicher Höhe gegenüberstehen;
2. die Integration der Spirituosensteuer mit einmalig 245 Millionen Franken;
3. die erwartete doppelte Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank im Betrag von 333 Millionen Franken. [PAGE 1795]
Zu den Sonderfaktoren gehört auch das Sifem-Geschäft. Sollte das Parlament der Umwandlung des Bundesdarlehens in Aktienkapital zustimmen, stehen den Einnahmen von 374 Millionen Franken Ausgaben in gleicher Höhe gegenüber.
In den Finanzplanjahren 2019-2021 werden nach heutigem Kenntnisstand durchwegs Einnahmenüberschüsse erwartet. Die grundsätzlich erfreuliche Aussicht ist jedoch mit drei erheblichen Unsicherheiten verbunden:
1. Bei den Unternehmenssteuern gingen wegen der Negativzinsen im Jahre 2016 rekordhohe Vorauszahlungen ein, was das tatsächliche Wachstum dieser Steuerart schwierig abschätzbar macht.
2. Die Mehrwertsteuer stagniert.
3. Hinzu kommen noch ungewisse Auswirkungen von künftigen politischen Entscheiden wie die anstehende Unternehmenssteuervorlage und die Abschaffung der Heiratsstrafe.
Über alles wird davon auszugehen sein, dass die tatsächlich zu erwartenden Einnahmen bis zum Jahr 2021 ohne Aufgabenverzichte und Einsparungen keinen Handlungsspielraum für neue Aufgaben schaffen werden.
Noch ein kurzer Hinweis zur Verschuldung: Für das Jahr 2018 wird eine Senkung der Bruttoschulden um 3,3 Milliarden Franken auf 100,8 Milliarden Franken erwartet.
Abschliessend ersuche ich Sie, in der Detailberatung den Anträgen der Mehrheit zu folgen.