Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2017-11-29
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2017-11-29
Wortprotokoll
Unsere Kommission hat die Motion vorberaten und beantragt Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese abzulehnen. Zugleich haben wir ein Kommissionspostulat verabschiedet, das wir Ihnen zur Annahme beantragen. Die vom Nationalrat mit 97 zu 77 Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommene Motion Aebischer will den Bundesrat beauftragen, unter Berücksichtigung internationaler Verpflichtungen ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte zu erlassen. Der Motionär schreibt in seiner Begründung, dass das Parlament und auch der Bundesrat bereits mehreren Vorstössen zugestimmt haben, die den Import tierquälerisch erzeugter Produkte in die Schweiz verbieten.
Richtig und zentral ist, wie der Motionär selber schreibt, dass das Bundesgesetz über die Landwirtschaft in Artikel 18 die Möglichkeit bietet, für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind, gewisse Vorschriften wie Deklarationspflicht, Erhöhung von Zöllen oder ein Importverbot zu erlassen. Auch Artikel 14 des Tierschutzgesetzes ermächtigt den Bundesrat, die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren oder Tierprodukten aus Tierschutzgründen an Bedingungen zu knüpfen, einzuschränken oder zu verbieten.
Unsere Kommission hat sich bereits wiederholt mit Importverboten für Produkte mit tierischen Bestandteilen auseinandergesetzt und den Tierschutz aus handelstechnischer Perspektive beleuchtet. Diese Motion umfasst ein besonders breites Spektrum von potenziell betroffenen Produkten, weshalb wir eine Anhörung von Vertretern der betroffenen Kreise - wie Schweizer Tierschutz, Schweizer Bauernverband und Schweizer Gewerbeverband - durchgeführt haben. Es wurde festgehalten, dass zahlreiche Bereiche betroffen wären, neben der Nahrungsmittelindustrie etwa die Textilbranche und die Uhrenindustrie.
Die Mehrheit der Kommission zeigt Verständnis für das tierschützerische Anliegen und betont, dass der Import von Produkten, die mittels Methoden hergestellt werden, die nicht der Schweizer Tierschutzgesetzgebung entsprechen, genau zu regeln ist. Dass dies mangels einer griffigen Definition von tierquälerisch erzeugten Produkten schwierig ist, kann die Kommission nachvollziehen. Dennoch wird die Motion den differenzierten Produktionsmethoden und Einsatzbereichen von Produkten mit tierischen Bestandteilen nicht gerecht. Klaren Handlungsbedarf sehen wir aber bei der konsequenten Anwendung der bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen im Landwirtschaftsgesetz und im Tierschutzgesetz.
Die Kommission ist der Ansicht, dass insbesondere die Pflicht zur Deklaration der nicht den Schweizer Normen entsprechenden Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln verstärkt werden sollte. Deshalb beantragen wir Ihnen, das Postulat 17.3967 anzunehmen. Mit diesem Postulat beauftragen wir den Bundesrat, einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Pflicht zur Deklaration der nicht den Schweizer Normen entsprechenden Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln verstärkt werden könnte.
Die Kommission beantragt Ihnen also die Ablehnung der Motion und bittet Sie, das Postulat anzunehmen.