Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2017-11-29

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-11-29

Wortprotokoll

Mit der Motion 15.3401 vom 5. Mai 2015 soll der Bundesrat beauftragt werden, die seit 1977 bestehenden Ausschlusskriterien für Homosexuelle bei Blutspenden aufzuheben und die Überprüfungskriterien zur Frage, ob eine Person als Spender infrage kommt, anzupassen. Der Nationalrat hat die Motion entgegen der Empfehlung des Bundesrates mit 97 zu 89 Stimmen angenommen.

Die Motion wurde im Jahr 2015 eingereicht, zu einem Zeitpunkt, als homosexuelle Partner immer noch von der Blutspende vollständig ausgeschlossen waren. Im Sommer 2016 hat Swissmedic eine Anpassung der Kriterien für homosexuelle Männer gefordert. Diesem Anliegen wurde Anfang 2017 Folge geleistet. Seit dem 1. Juli 2017 ist das Blutspenden für Homosexuelle unter gewissen Bedingungen möglich. Diese Änderung ist nach Ansicht des Bundesrates ein erster Schritt und geht in die Richtung der Forderung, obwohl das Blutspenden noch nicht ohne Restriktionen möglich ist. Damit befindet sich die Schweiz aber in einer ähnlichen Situation wie andere Länder, z. B. die Vereinigten Staaten, Frankreich, Kanada, das UK, Finnland, Schweden usw.

Ihre Kommission hat sich bei der Beratung insbesondere auch mit dem medizinischen Fragebogen und der Einverständniserklärung der Institution Blutspende SRK Schweiz auseinandergesetzt und festgestellt, dass dieser Katalog zwanzig Fragen beinhaltet, die bestimmt nicht diskriminierend sind, sondern sich auf alle Blutspenderinnen und Blutspender ausrichten, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Ausrichtung. Die Fragen decken ein breites Feld ab: von Zeckenstichen über Tätowierungen bis zum Wechsel der Sexualpartnerschaft auch in heterosexuellen Partnerschaften, Drogenkonsum, Aidstest usw. Damit soll erreicht werden, dass die Sicherheit von Patientinnen und Patienten bei Transfusionen von Blut oder Blutkomponenten möglichst hoch gehalten wird und durch Bluttransfusionen möglichst keine Krankheitserreger vom Spender auf den Empfänger übertragen werden können. Es geht hier also nicht um eine Frage der Diskriminierung, sondern um möglichst tiefe Risiken für Empfängerinnen und Empfänger von Blutspenden, unabhängig von der geschlechtlichen Ausrichtung der Spenderinnen und Spender.

Die parlamentarische Gruppe Rotes Kreuz hat sich gestern in anderem Zusammenhang mit den Vertreterinnen und Vertretern des Roten Kreuzes getroffen. Diese Information stand logischerweise der Kommission damals noch nicht zur Verfügung. Aber ich denke, es ist trotzdem wichtig, auch zu hören, wie sich die Institution, die sich mit der Umsetzung der Blutspenden auseinandersetzt, zu dieser Motion äussert. Auch das Rote Kreuz spricht sich gegen diese Motion aus. Es sagt, es sei eine unnötige gesetzliche Regelung, sie renne offene Türen ein. Das Rote Kreuz hat hingegen ein Interesse, dass die Frage der Freiwilligkeit gesetzlich verankert wird. Es hat auch ein Interesse daran, dass die eingesetzte Arbeitsgruppe beschleunigt arbeitet und - immer unter dem Aspekt des Risikos - eine allfällige verantwortbare Verfeinerung zügig umsetzt, eine Verfeinerung dieser Restriktionen, die bereits heute bestehen.

Dem Bundesrat und Ihrer Kommission war es wichtig, dass das Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung das Ausschlusskriterium beim Blutspenden darstellt. Das heute in der Schweiz geltende Kriterium für Blutspenden von zwölf Monaten Enthaltsamkeit für Risikogruppen entspricht dem internationalen Stand des Wissens. Der erwähnte Fragebogen wird im Sinne der Erläuterungen laufend angepasst. Wie ich bereits erwähnt habe, ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Zulassungskriterien weiter verfeinern wird. Eine Änderung des Heilmittelgesetzes oder der Verordnung, wie es von der Motion gefordert wird, ist nicht erforderlich.

Deshalb beantragt Ihre Kommission - auch aus formellen Gründen -, die Motion nicht anzunehmen.