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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-11-30

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-11-30

Wortprotokoll

Ich nehme zu den Anträgen in diesem Block 3 Stellung.

Wir haben zuerst das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann. Hier gibt es eine Minderheit Schwander, die den Beitrag kürzen möchte, und eine Minderheit Brélaz, die ihn erhöhen möchte. Man kann dieses Büro mehr oder weniger gern haben. Aber im Laufe der Jahre haben sich hier Arbeiten installiert, die notwendig sind, die im Zusammenhang mit Organisationen und den Kantonen gefragt sind. Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und die Beiträge weder zu kürzen noch zu erhöhen. Ich denke, das Budget des Bundesrates ermöglicht es, die gestellten Aufgaben wahrzunehmen.

Dann haben wir das Bundesamt für Gesundheit. Die Minderheit Aeschi Thomas beantragt beim Funktionsaufwand eine Kürzung um 5,7 Millionen Franken. Hier möchte ich Sie daran erinnern, dass wir in jeder Session gegen dreissig Vorstösse haben, die das Gesundheitswesen betreffen. Das Parlament fordert immer, dass das Wachstum eingedämmt werde. Das muss dann jemand umsetzen und machen. Solange wir keine Heinzelmännchen haben, ist es das Personal, das wir dafür brauchen. Mit diesem Kürzungsantrag würden Sie uns zwingen, etwa 15 bis 20 Stellen abzuschaffen, und damit könnten wir Ihre Aufträge nicht erfüllen. Wenn wir Ihre Aufträge ernst nehmen, müssen wir sie umsetzen. Ich bitte Sie also, auf diesen Kürzungsauftrag zu verzichten oder dann auf Vorstösse zu verzichten, was es uns ermöglichen würde, diese sonst anfallenden Arbeiten nicht zu machen. Aber ich denke, die Situation im Gesundheitswesen und die explosionsartige Zunahme der Gesundheitskosten bedingen, dass wir hier überall versuchen, die Kosten einzudämmen. Ich bitte Sie also, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Bei der Diskussion über die Position "Beitrag Gesundheitsförderung und Prävention" wurden die Kampagnen des Bundesamtes für Gesundheit angesprochen. Aber in diesem Bereich gibt es auch Aufgaben, die notwendig sind, insbesondere im Bereich der übertragbaren Krankheiten. Da ist zum Beispiel die Antibiotikaresistenz, die uns zurzeit fordert. Es ist auch Ihre Forderung, hier etwas zu tun. Die Verhütung von Spital- und Pflegeheiminfektionen ist ein grosses Thema in diesem Bereich, und die HIV-Infektionen ebenfalls. Hier ist es ebenfalls ein Gesamtpaket, und wir versuchen mit dem uns zur Verfügung stehenden Personal, die damit verbundenen Aufgaben zu erledigen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir nicht alle Stellen bewilligen konnten, um Ihre Aufträge umzusetzen. Wir haben mit der Plafonierung des Bundespersonalbestands auf 35 000 Vollzeitstellen Mühe, alle Aufgaben zu erfüllen. Wenn Sie hier weiter kürzen, können wir diese Aufgaben entsprechend nicht erfüllen. [PAGE 1837]

Beim Bundesamt für Sozialversicherungen ist der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas auf Kürzung um 4,5 Millionen Franken ebenfalls etwas, was meiner Meinung nach nicht genau dem entspricht, was tatsächlich erforderlich ist. Seit 2012 sind die Personalstellen in diesem Bereich praktisch gleich geblieben, wir haben den Bestand entsprechend nicht erhöht. Die Kürzung der Mittel würde dazu führen, dass wir jetzt wieder 30 Stellen abbauen müssten. Auch das wäre eine Art Stop-and-go-Politik, die den von der Mehrheit Ihrer Kommission angenommenen Vorstössen nicht entspricht. Sie können ja nicht immer nach der Feuerwehr rufen, um die Gesundheitskosten einzudämmen, und dann, wenn die Feuerwehr kommt, auf den Schlauch stehen und die entsprechenden Ressourcen nicht bewilligen. Wir versuchen hier also massvoll, das umzusetzen, was Sie von uns fordern. Wenn Sie hier weiter kürzen, sind wir nicht in der Lage, Ihre Aufträge zu erfüllen.

Dann haben wir vier Minderheitsanträge Gschwind zu den Bereichen der Familienorganisationen und der Kinder- und Jugendförderung. Zuerst kann ich Herrn Gschwind gratulieren, denn er hat selbst einen Betrag von 20 000 Franken, um den wir eine Position gekürzt haben, gefunden und möchte sie wieder erhöhen - das ist also die gründliche Arbeit der Kommission. Ich möchte Sie trotzdem bitten, alle Anträge der Minderheit Gschwind abzulehnen und beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Wir sprechen hier von 500 000 Franken für Familienorganisationen, 900 000 Franken für die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung, 20 000 Franken für den Kinderschutz und die Kinderrechte sowie 50 000 Franken für die Anschubfinanzierung zugunsten kantonaler Kinder- und Jugendpolitik. Wir sprechen hier eigentlich von einem Bereich, der bezüglich der Aufgabenerfüllung in der Kompetenz der Kantone liegt. Es sind Zahlungen, die wir zum Teil an die Kantone und zum Teil an Organisationen leisten. Es sind wirklich Minibeträge für das Bundesbudget, und wir bringen niemanden an den Rand des Ruins, wenn wir diesen Kürzungen zustimmen.

Wir möchten immerhin daran erinnern, dass Sie gerade diesen Bereich massgebend ausgebaut haben. Mit dem Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung haben Sie im Juni dieses Jahres 100 Millionen Franken zusätzlich gesprochen. Hier sind wir etwas an der Feinsteuerung: Wir kürzen dort, wo es möglich ist, aber insgesamt haben wir diese Leistungen ausgebaut, auch aufgrund Ihrer Forderungen. Sie können also getrost diesen vom Bundesrat vorgenommenen Kürzungen zustimmen und die vier Minderheitsanträge Gschwind ablehnen.

Dann haben wir beim Bundesamt für Justiz den Antrag der Minderheit Schwander zur Position "Ausbildungsbeiträge Opferhilfe". Es geht um wenig, um 300 000 Franken. Für diese Ausbildung haben wir eine gesetzliche Verpflichtung, und wir haben die eigenen Gesetze einzuhalten. Mit der Kürzung dieses Beitrages ist das nicht mehr möglich. Sie müssten also zuerst das Gesetz ändern.

Ich komme zum Staatssekretariat für Migration: Hier haben wir einen Minderheitsantrag, die Position "Funktionsaufwand (Globalbudget)" sei um 24 Millionen Franken zu kürzen. Dieser Kürzungsantrag könnte am Ende des Tages mehr kosten, denn diese Kredite enthalten die ganze Behandlung der Asylgesuche. Wenn wir hier weniger Mittel haben, dann verlängert sich die Behandlung der Gesuche, und wir haben entsprechende Pendenzen - und das kostet im Endeffekt mehr. Aus Erfahrung wissen wir: Wenn wir hier beim Personal um einen Franken kürzen, kostet das im Endeffekt das Siebenfache, weil die Leute entsprechend bleiben. Dieser Kürzungsantrag könnte also zum Bumerang werden. Ich bitte Sie, darauf zu verzichten.

Dann haben wir einen Antrag der Minderheit Hadorn, bei der Position "Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge" die Kürzung um 41 Millionen Franken für Asylsuchende nicht vorzunehmen. Die Kommission hat diese Frage lange diskutiert. Im Moment beurteilen wir es so, dass es diese 41 Millionen nicht brauchen wird, wenn die Zahl der Asylsuchenden so bleibt, wie sie ist. Mir geht es um den Grundsatz der Budgetierung: Wir haben uns letztes Jahr darauf geeinigt, wie wir diese Zahlen berechnen. Wenn Sie jetzt im Laufe des Jahres einfach sagen, dass Sie kürzen wollen, weil ja etwas weniger Flüchtlinge gekommen sind, dann ist das zwar finanztechnisch nachvollziehbar; Herr Hadorn hat auch darauf hingewiesen. Aber aus unserer Sicht ist es auch ein Grundsatzentscheid. Wir könnten noch einige Positionen im Laufe des Jahres ändern, weil wir neue Erkenntnisse haben, aber dann würde das Budget zum Spielball für die Schuldenbremse. Sie können diesen Betrag etwas erhöhen oder jenen Betrag etwas senken und sagen: Jetzt kommen wir um die Schuldenbremse herum. Ich denke, wir brauchen gegenseitig verlässliche Parameter für die Erstellung des Budgets. Daher möchte ich Sie bitten, bei diesen Parametern zu bleiben - mit dem Risiko oder mit der Freude, dass wir am Schluss vielleicht eine Restanz haben, weil wir das Geld nicht ganz brauchen. Aber wenn wir damit beginnen, im Laufe des Jahres Parameter zu ändern, Budgetpositionen zu ändern, dann wird das Budget unberechenbar und kann zu einem politischen Spielball werden.

Ich bitte Sie also, hier beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben, bei den Parametern, bei der Berechnung, die wir letztes Jahr mit Ihnen zusammen in den Kommissionen gefunden haben. Hier sollen Sie dem Entwurf des Bundesrates zustimmen.

Zu den beiden Einzelanträgen Aeschi Thomas und Nordmann zu den Einlagen in den AHV-Fonds:

Zuerst zum Formalen: Es besteht keine rechtliche Grundlage, um eine solche Einlage vorzunehmen. Das würde heissen, dass beide Räte spätestens in der Sommersession eine entsprechende parlamentarische Initiative mit der Gesetzesänderung verabschieden müssten. Wenn das nicht bis zur Sommersession erfolgt, könnte diese Einlage in den AHV-Fonds nicht vorgenommen werden und würde dann als Überschuss wieder in der Rechnung anfallen.

Zum Inhaltlichen: Ich habe keine grosse Freude an diesem Begehren, weil es etwas vorgaukelt, das dann nicht eintrifft. Diese 442 Millionen Franken sind zwar viel Geld, es entspricht aber ziemlich genau einem Prozent der jährlichen AHV-Leistungen. Sie retten damit die AHV in keiner Art und Weise. Ich merke aber auch aus Bürgerbriefen, die eingetroffen sind, dass man das Gefühl hat, dass man für die nächsten Jahrzehnte Ruhe habe, wenn man jetzt diese 442 Millionen Franken in den AHV-Fonds einlege. Das ist aber nicht der Fall! Diese 442 Millionen Franken sind ein einziges Prozent der jährlichen Leistungen. Wir sollten nicht mit solchen Manövern eine falsche Sicherheit vorspiegeln.

Wir haben Handlungsbedarf bei der AHV. Diese Einlage ist aber eine Scheinlösung. Politisch kann ich sie durchaus verstehen. Aber sie ist meiner Meinung nach gefährlich. Wenn Sie das für ein, zwei oder drei Jahre machen, heisst das auch, dass Sie in den nächsten Jahren diesen Betrag wieder im Budget einsparen müssen, weil es eine gebundene Ausgabe ist. Wenn Sie das zwei, drei Jahre lang machen, wird es zu einem Providurium. Das möchten wir nicht, weil es Ihren Handlungsspielraum bei künftigen Budgets einengt. Ich bitte Sie, diese Einzelanträge abzulehnen und auch hier dem Bundesrat zu folgen, das heisst, den Betrag in den Bahninfrastrukturfonds zu legen.

Noch ein Hinweis: Wenn Sie diesen beiden Einzelanträgen zustimmen, müssen Sie dann, so, wie ich das jetzt beurteile, aufgrund der Erhöhungen, die Sie ja wahrscheinlich bei der Bildung und bei der Landwirtschaft noch vornehmen werden, an einem anderen Ort sparen. Es beginnt dann noch einmal mit irgendwelchen Querschnittkürzungen oder anderen Kürzungen, denn so, wie das Ganze läuft, werden Sie aufgrund meiner Beurteilung die Schuldenbremse nicht einhalten. Sie sind dann verpflichtet, in einer zweiten Runde an anderen Orten wieder Kürzungen vorzunehmen. Das scheint mir schwieriger zu sein, als noch Erhöhungen zu beschliessen.[GZ]

Ich bitte Sie, die beiden Einzelanträge abzulehnen.