Eberhard Toni · Nationalrat · 2002-06-05
Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-05
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der Interpellation. Das Thema ist im Moment zwar nicht mehr so aktuell, ich hätte auch auf eine Stellungnahme verzichten können, aber ich habe doch noch einige Überlegungen dazu anzubringen.
Die Seuchengefahr ist in Europa gebannt. Trotzdem müssen wir uns Gedanken machen, wie wir es nächstes Mal bei einer solchen Gefahr besser machen können und wie daraus Lehren gezogen werden können. Nicht nur mir, vermutlich auch Ihnen sind die schrecklichen Bilder in Erinnerung, wie die verseuchten Tiere in England entsorgt wurden.
Ich bin mit der Antwort des Bundesrates einverstanden, bin aber der Meinung, dass wir in unseren Überlegungen in die Richtung gehen müssen, wie wir die erkrankten Tiere verwerten wollen. In England wurden nicht nur die erkrankten, sondern auch die gesunden Tiere in einem gewissen Umkreis des Seuchenherdes vernichtet, meistens verbrannt. Dabei weiss man, dass das Fleisch von den gesunden Tieren dieser Region eigentlich bedenkenlos konsumiert werden könnte.
Ich bin der Meinung, dass diese Art von Seuchenbekämpfung hinterfragt werden sollte. Die erste wichtige Massnahme in einem Seuchenfall ist, den Seuchenherd zu isolieren. Mit der nun in der Schweiz eingeführten Tierverkehrsdatenbank haben wir dafür gute Voraussetzungen geschaffen. Wir sind also nicht wie die Engländer gezwungen, alle gefährdeten Tiere zu vernichten. Mit einer Ringimpfung und einer Quarantäne um den Gefahrenherd kann die notwendige Isolation des Seuchengebietes sichergestellt werden. Die Schlachtung der geimpften Tiere könnte anschliessend auf eine auch für die Wahrnehmung der Konsumenten und Konsumentinnen verträgliche Art vorgenommen werden. Es müssten bei diesem Vorgehen also nicht mehr alle Tiere vernichtet werden, sondern man könnte sich auf die erkrankten Tiere beschränken. Die übrigen Tiere in der Gefahrenzone, auch die geimpften, könnten dann einer normalen Schlachtung in speziell bezeichneten Schlachthöfen zugeführt werden.
Auch stellt sich die Frage, ob es notwendig ist, dass alle geimpften Tiere geschlachtet werden müssen. Diese an und für sich gesunden Tiere dürfen zwar nach EU-Vorschrift nicht mehr exportiert werden. Mit der Tierverkehrsdatenbank wäre aber die notwendige Kontrolle vorhanden, und diese Tiere könnten im Inland bleiben. Ich hoffe das und fordere das BVET auf, in der jetzt in Bezug auf die Seuchenlage ruhigen Zeit die notwendigen Überlegungen anzustellen und auch die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.