Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-11-30
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-11-30
Wortprotokoll
2017 ist mit Bezug auf das Velo ein wichtiges Jahr. Es ist nämlich exakt 200 Jahre her, seit das Fahrrad erfunden wurde. 1817 fuhr Karl von Drais in Mannheim zum ersten Mal auf seiner Laufmaschine. Das war die Basis für die Entwicklung des Fahrrads als weltweit erfolgreiches Verkehrsmittel.
Jetzt, 2017, soll dem Fahrrad schweizweit endlich die Bedeutung zuerkannt werden, die es eigentlich seit Langem verdient hätte, und zwar mit der Aufnahme der Velowege in die Verfassung, analog zu den Fuss- und Wanderwegen. Vieles spricht dafür, dass das Velo nicht nur das älteste Verkehrsmittel der neueren Zeit, sondern auch das modernste ist. Das klassische Velo und neu auch das E-Bike haben, wenn wir sie richtig einsetzen, auch in der Schweiz eine grosse Zukunft. Die Basis für den grossen Sprung nach vorn ist nichts anderes als der neue Verfassungsartikel.
Das Fahrrad - ich verweise auf meinen Vorredner - ist unbestritten das umweltfreundlichste Verkehrsmittel. Weil es mittels Körperkraft bewegt wird, produziert es weder Abgase noch Lärm. Wer Fahrrad fährt, bewegt sich und fördert dadurch gleichzeitig seine Gesundheit. Die Fortbewegung auf dem Velo ist auch höchst effizient. Und das Fahrrad verbraucht wenig Fläche. Bei all diesen Vorteilen des Velos müssen wir uns höchstens fragen, warum es bisher auf Bundesebene keine solche Initiative gegeben hat. Denn bei allem, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten an Positivem geschehen ist: Von einer wirksamen Förderung des Velos im grossen Stil kann bisher nicht die Rede sein. Auch in den Städten und Agglomerationen muss noch viel mehr gemacht werden, damit das Velo in Zukunft noch stärker zum Verkehrsmittel wird, das im grossen Stil eingesetzt wird, sei es als gewöhnliches Fahrrad, sei es als E-Bike.
Ein Mangel ist in erster Linie, dass es an zusammenhängenden und attraktiven Netzen und an ausreichend sicheren Verkehrswegen fehlt. Zusammenhängende Netze sind heute für den Autoverkehr, aber auch für den öffentlichen Verkehr selbstverständlich. Auch mit Abstellanlagen für Velos, am besten in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr, steht es an vielen Orten noch immer nicht zum Besten.
Der Gegenvorschlag des Bundesrates und der vorberatenden Kommission liegt inhaltlich nahe am Text der Initiative. Er orientiert sich am bisherigen Verfassungsartikel über die [PAGE 828] Fuss- und Wanderwege, und das ist richtig so. Das heisst aber nicht, dass der Gegenvorschlag im Effekt weniger wirksam wäre als die Initiative selbst. Entscheidend ist in beiden Fällen der Wille, wirksam etwas zu bewegen. Mit der Annahme der neuen Verfassungsbestimmung wird die Rechtsgrundlage dafür geschaffen.
Verfassungsartikel - auch wenn sie sanft formuliert sind, wie jener über die Fuss- und Wanderwege - können viel bewegen. Ich erinnere daran, dass 1974 die Volksinitiative "zur Förderung der Fuss- und Wanderwege" belächelt wurde. Heute, dreissig Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege, können wir feststellen, wie wirksam im Ergebnis diese Förderung war. Die Schweiz ist zu einem attraktiven Wanderland geworden. In wenigen Ländern wird mehr gewandert als in der Schweiz: Rechte, Linke, Jüngere, Familien, Ältere usw. wandern. Für die Förderung genügt es dabei, dass der Bund die Grundsätze festlegt und dass er Massnahmen unterstützt und koordiniert. Die Hauptaufgabe liegt auch in Zukunft bei den Kantonen, den Städten, den Gemeinden; das wird in Zukunft nicht anders sein. Aber der Bund sorgt dafür, dass etwas geschieht und dass die Bemühungen koordiniert werden, weil das gerade bei den Netzen, auf die es ankommt, so entscheidend ist. Es kommt dazu, dass finanziell die Möglichkeiten zur Förderung auch der Veloverkehrsnetze durch den neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) deutlich erweitert worden sind.
Nicht zu vergessen sind schliesslich die Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung. Es gehört zu den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung, die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Das Ziel ist eine polyzentrische Raumentwicklung in der Schweiz mit möglichst kompakten, flächensparenden Siedlungen. Dafür ist das Fahrrad in Kombination mit einem guten öffentlichen Verkehr das ideale Verkehrsmittel.
In der Schweiz haben wir in den Nachkriegsjahrzehnten, forciert seit den Fünfzigerjahren, den Autoverkehr massiv gefördert. Seit den Achtzigerjahren des letzten Jahrhunderts hat der Aufholprozess des öffentlichen Verkehrs mit Grossinvestitionen eingesetzt. Jetzt ist ein neuer Durchbruch mit der koordinierten Förderung des Veloverkehrs fällig. Dazu muss der neue Verfassungsartikel die Initialzündung geben.
Ich schlage Ihnen deshalb ebenso wie mein Vorredner vor, so wie es alle anderen Kommissionsmitglieder in der Kommission getan haben und jetzt dann auch hier tun werden, diesem Gegenvorschlag zuzustimmen.