Graber Konrad · Ständerat · 2017-11-30
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-11-30
Wortprotokoll
Einstimmige Beschlüsse in der Kommission rechtfertigen es kaum, hier eine längere Debatte zu führen, aber immerhin handelt es sich hier um eine Volksinitiative, und ich glaube, dass man dieser durchaus etwas euphorischer begegnen kann. Ich sehe in der Entwicklung des [PAGE 829] Fahrradverkehrs auch grosse Chancen. Und wenn man jetzt an das erste Traktandum zurückdenkt, also an die Jahresziele des Bundesrates, kann man natürlich, auch wenn das nicht explizit als Stossrichtung erwähnt wurde, diese Volksinitiative beispielsweise auch unter die Bereiche "Gesundheit" oder "Intakte Infrastrukturen" subsumieren.
Die Initianten haben aus meiner Sicht mit Recht ein Thema auf die politische Bühne gebracht, das wichtig ist. Ohne dass die Transportmittel gegeneinander ausgespielt werden sollen, muss es das Anliegen der Politik sein, dass das Fahrrad als Transportmittel gefördert wird. Der Kommissionssprecher hat die wichtigsten Punkte bereits erwähnt. Ich möchte einfach nochmals betonen, dass mit einer Förderung des Fahrradverkehrs und des Langsamverkehrs insgesamt auch erreicht werden kann, dass die Verkehrsspitzen gebrochen werden. Das ist ein besonders wichtiges Anliegen der Agglomerationen. Fast jede zweite Autofahrt, rund 80 Prozent aller Bus- und Tramfahrten sind kürzer als fünf Kilometer - eine Distanz, die sich ideal für das Velo anbietet.
Der inländische Energieverbrauch und die CO2-Emissionen könnten reduziert werden; das wurde angesprochen. Zudem wirkt sich das Velo - dieser Aspekt kommt in dieser Debatte sehr oft zu kurz - eben auch positiv auf die Gesundheit aus, gerade auch dann, wenn es im Alltag verwendet wird. Velofahren ist das beste Präventionsprogramm, das wir uns ausdenken können.
Mit der Initiative und dem Gegenentwurf kann erreicht werden, dass die Verkehrssicherheit erhöht wird. Rund ein Siebtel der Verkehrstoten sind heute Velofahrer, bei den Schwerverletzten handelt es sich sogar um 25 Prozent. Die Entwicklung geht sogar in die falsche Richtung, was wahrscheinlich vor allem auch auf die E-Mobilität zurückzuführen ist.
Es kann sichergestellt werden, dass weiterhin Bundesbeiträge in den Veloverkehr fliessen. Das geschieht heute über die Agglomerationsprogramme. Etwa 15 Prozent der Bundesbeiträge an den Agglomerationsverkehr dienen der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Langsamverkehr. Der Bund wirkt vor allem koordinativ und sensibilisierend. Das ist der Schritt, den man hier jetzt auch gemacht hat, indem es sich um eine Kann-Vorschrift und nicht um eine verpflichtende Vorschrift handelt. Es muss weiterhin das Anliegen der Kantone und Gemeinden sein, dass sie über attraktive Veloverbindungen verfügen. Schliesslich resultiert daraus eine Gleichstellung mit Fuss- und Wanderwegen, wie das der Nationalrat politisch bereits vor vierzig Jahren - der Kommissionssprecher hat es angesprochen - geradezu visionär anstrebte.
Ich ersuche Sie, dem Bundesrat und Ihrer Kommission zu folgen und dem direkten Gegenentwurf zuzustimmen und im Gegenzug die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Mit diesem Vorgehen werden die Grundanliegen der Initiative erfüllt. Ich denke, es ist auch wertschätzend zu anerkennen, dass der Bundesrat sie von sich aus aufgenommen hat, dass dieser Gegenentwurf hier also nicht erkämpft werden musste, sondern dass man die Grundanliegen der Initiative bereits im Bundesrat unterstützt und anerkannt hat.