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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-11-30

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-11-30

Wortprotokoll

Wie sage ichs meinem Kinde? Diese Frage stellte ich mir bei der Vorbereitung für die Begründung des vorliegenden Minderheitsantrages. Es ist eher eine finanztechnische Frage als wirklich eine politische Haltung, die daraus ersichtlich wird.

Es geht um die Position 420.A231.0153, "Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge". Seit 2011 bin ich nun Mitglied des Nationalrates, ebenfalls der Finanzkommission. Ohne Ausnahme konnten es die SVP-Vertreter in dieser Zeit nicht unterlassen, jährlich das Thema der Not von Menschen auf der Flucht zu bewirtschaften. Nicht dass sie sich Sorgen um die Zunahme der Konfliktherde auf unserem Globus machten oder darum, dass Menschen, um das nackte Leben zu retten, ohne Hab und Gut ihre Heimat verlassen müssen, unter extremen Risiken unvorstellbar leidvolle Reisen auf sich nehmen, oft in Flüchtlingscamps stranden, wo die einfachsten Grundbedürfnisse unbefriedigt bleiben und Menschenrechte arg verletzt werden. Nein, nicht das sind die Themen der SVP. Es wird über die Kosten diskutiert.

Das kann im Budgetprozess durchaus nachvollziehbar sein und ist auch unsere Aufgabe. Die Kostenberechnung ist aber nicht ganz einfach. Wird das eine Mal dem Bundesrat vorgeworfen, mit zu vielen hilfesuchenden Menschen gerechnet zu haben, kommt das andere Mal der Vorwurf, die budgetierten Kosten nicht eingehalten zu haben, da mehr Menschen auf der Flucht unterwegs waren und hier anklopften. Nach langem Hin und Her einigten wir uns auf eine Kostenschätzungsmethode. Im Jahr 2016 sind das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die Eidgenössische Finanzverwaltung der Forderung der Finanzkommission des Nationalrates nachgekommen und haben eine Formel für die Schätzung der neueingereichten Asylgesuche erarbeitet. Lange haben wir diese in der Finanzkommission diskutiert und dann für richtig befunden. Der Bundesrat hat sie bei der Erstellung des Voranschlages 2017 erstmals angewendet, jetzt auch für das Jahr 2018. Im laufenden Jahr sehen wir nun, dass wohl weniger Menschen als erwartet in die Schweiz kommen. Jetzt verlangt die Kommissionsmehrheit, von der neueingeführten Methode bereits wieder abzuweichen.

Das SEM hat mir bestätigt, dass die tiefer ausgefallene Anzahl Personen, welche in der Schweiz Zuflucht fanden, effektiv im Jahr 2018 auch weniger nachgelagerte Sozialkosten zur Folge haben wird. Würden wir allerdings bei allen Positionen Ende Jahr prüfen, ob sich die Grundlagen im dritten Quartal verändern, würde der ganze Budgetprozess infrage gestellt. Ein wenig mehr Konsequenz wäre angebracht.

Ich ziehe allerdings meinen Minderheitsantrag zurück; das ist zwar finanzpolitisch systemwidrig, im Resultat allerdings kein Nachteil für die Betroffenen. Uns gibt es in der Diskussion willkommene 41 Millionen Franken mehr Spielraum, um Notwendiges an anderen Orten zu ermöglichen. Wir alle wissen es: Werden im kommenden Jahr wider Erwarten mehr Menschen aus Not an unserer Tür anklopfen, haben sie gesetzlichen Anspruch auf die notwendigen Leistungen. Wir werden anschliessend ganz einfach die erforderlichen Nachtragskredite bewilligen müssen.