preparatory:AB 222554
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-11-30
Wortprotokoll
Ich nehme zu den Anträgen in Block 4 Stellung. Zuerst zum Funktionsaufwand des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Die Minderheit Aeschi Thomas beantragt Ihnen hier eine Kürzung von 2,1 Millionen Franken. Ich bitte Sie, auf diese Kürzung zu verzichten und dem Bundesrat zu folgen. Ich möchte Sie auch hier darauf hinweisen, dass dieses Amt im Laufe des letzten Jahres neue Aufgaben übernehmen musste, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch vom Parlament bewilligt wurden. Sie betreffen insbesondere das Veterinärwesen und das Tierseuchengesetz, das neu umzusetzen ist. Dazu sind im Budget die entsprechenden Mittel eingestellt. Wenn Sie hier kürzen, können wir Ihren Auftrag nicht erfüllen.
Dann komme ich zur Position "Qualitätssicherung Milch". Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, den Betrag auf null herunterzufahren. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte den Betrag wie bisher in der Grössenordnung von 3 Millionen Franken weiterführen. Wir betrachten das auch als eine Art Bagatellsubvention. Für einen einzelnen Betrieb machen diese Kosten 145 Franken aus. Es ist nicht die Aufgabe des Bundes, diese Kontrolle vorzunehmen. Einerseits sind die Produzenten interessiert an einer entsprechenden Kontrolle, andererseits aber auch die Verarbeiter. Wir sind der Meinung, dass hier die Produzenten und Verarbeiter eine Lösung finden müssen, um diese Qualitätssicherung zu bezahlen, und dass sich der Bund in Bezug auf die Unterstützung der Landwirtschaft auf das Wesentliche konzentrieren muss. Das hier ist ein Bagatellbetrag, auf den man verzichten könnte - mit dem Auftrag oder der Bitte an die Branche, dass sowohl Produzenten wie Verarbeiter eine Lösung finden müssen, um diese Kosten zu decken.
Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat und damit der Minderheit Weibel zu folgen.
Ich komme zur Position "Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte": Der Bundesrat hat das ins Budget eingestellt, was Sie letztes Jahr mit der Finanzplanung beschlossen haben. Frau Mattea Meyer ist kreativ geworden und hat gesagt, der Bundesrat lasse sich vor den Karren des Parlamentes spannen. Das ist wohl selbstverständlich; wir machen immer das, was Sie sagen! Sie sind der Chef, und wir führen aus. Wenn wir beim Begriff des Karrens bleiben, würde ich eher sagen, dass der Bundesrat manchmal [PAGE 1849] das Gefühl hat, dass er den Karren aus dem Dreck ziehen muss.
Die Gesetzesänderung bezüglich des "Schoggi-Gesetzes" und damit die Umsetzung der WTO-Vorgaben ist bei Ihnen unterwegs. Nächstes Mal wird dieser Betrag nicht mehr bei der Zollverwaltung eingestellt, sondern bei der Landwirtschaft. Wir haben vorgesehen, diesen Betrag dann auf diese 68 Millionen Franken zu kürzen. Immerhin möchte ich hier sagen, dass es nicht primär um eine Subventionierung der Landwirtschaft geht, sondern dass hier die verarbeitende Lebensmittelindustrie betroffen ist. Es hängen etwa 13 000 Arbeitsplätze daran. Es ist also nicht nur im Interesse der Landwirtschaft, sondern ebenso sehr im Interesse der verarbeitenden Industrie, dass hier Gleichheit herrscht und die Wettbewerbsfähigkeit auch für Exporte von Nahrungsmitteln verbessert wird.
Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und auf die Kürzung zu verzichten. Sie werden im Rahmen der Gesetzgebung und des nächsten Budgets Gelegenheit haben, über die neue Ausgangslage zu diskutieren.
Beim landwirtschaftlichen Beratungswesen bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Damit komme ich zum Hauptbrocken in diesem Abschnitt, zu den Direktzahlungen. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, die Direktzahlungen ebenfalls um 3 Prozent zu kürzen. Wir gehen davon aus, dass das eigentlich möglich sein sollte.
Hier lohnt es sich vielleicht, einen Moment innezuhalten. Was sind Direktzahlungen? Direktzahlungen wurden eingeführt, um Leistungen der Landwirtschaft abzugelten. Die Landwirtschaft hat Leistungen zu erbringen, die in Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind. Diese sollen abgegolten werden. Die Haltung des Bundesrates ist die, dass Leistungen mit der Zeit effizienter erbracht werden können, die Beiträge auch nicht der Teuerung unterliegen und damit eine Kürzung gerechtfertigt ist.
Die Argumentation von Ihrer Seite dafür, diese Beiträge wieder zu erhöhen, ist etwas, was mich persönlich eher beunruhigt. Sie sagen, die Kürzung betreffe direkt die landwirtschaftlichen Einkommen. Ja, natürlich! Aber das darf eigentlich nicht die Argumentation sein. Sonst verkommen Direktzahlungen zu einer Art Sozialbeitrag oder Almosen an die Landwirtschaft. Das darf nicht sein. Sie argumentieren, dass Sie hier höhere Beiträge wollen. Ich denke, es gibt durchaus Gründe, um darzulegen, welche gesteigerten Anforderungen man in den letzten Jahren an die Landwirtschaft gestellt hat. Wenn Sie so argumentieren würden, müsste ich wahrscheinlich noch klein beigeben und sagen: Ja, das ist richtig, wir haben die Anforderungen an die Landwirtschaft ständig erhöht, aber wir haben die Leistungen nicht höher abgegolten. Das müsste die künftige Betrachtung sein.
Es darf nicht sein - dafür habe ich einen zu grossen Respekt vor der Leistung der Landwirtschaft -, dass wir einfach nur Einkommen ausgleichen, damit es am Schluss noch reicht. Wir sollten Leistungen entschädigen. Die Leistungen sind definiert und lassen sich beziffern. Das müsste die Ausgangslage für künftige Diskussionen sein. Es darf nicht sein, dass Direktzahlungen zu Sozialleistungen oder zu Almosen für Bauernfamilien verkommen, die ihre Arbeit erfüllen. Sie werden die Position ja wahrscheinlich aufstocken. Dann müssten wir aber wohl für künftige Diskussionen einmal vom ursprünglichen Gedanken hinter diesen Direktzahlungen ausgehen, nämlich davon, dass die Allgemeinheit, die Öffentlichkeit Leistungen bei der Landwirtschaft bestellt und dann die Öffentlichkeit diese Leistungen auch abgelten muss. Ich glaube, die Bereitschaft, Leistungen abzugelten, die man quantifizieren kann, ist in der Öffentlichkeit vorhanden. Aber Ihre Argumentation beunruhigt mich etwas, einfach aufgrund des Respekts gegenüber den Leistungen der Landwirtschaft. Hier haben wir aber eine Baustelle, die ja noch grösser wird mit der künftigen Agrarpolitik, die wir im Bundesrat diskutieren und die zurzeit in der Landwirtschaft zu Recht zu heftigen Diskussionen führt.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und diese Kürzung um 3 Prozent vorzunehmen. Ich wäre aber nicht überrascht, wenn Sie, wie in den vergangenen Jahren, der Mehrheit Ihrer Kommission folgen. Dann müssten wir aber eine andere Begründung haben, sonst wird das mit der Zeit zu einer Farce.
Damit komme ich zur Position "Investitionskredite Landwirtschaft": Hier schlagen wir eine Kürzung vor. Herr Weibel hat bei der Begründung darauf aufmerksam gemacht, dass hier ein Fondsvermögen von 2,5 Milliarden Franken bestehe. Das schlägt also nicht direkt durch, sondern ist mit diesem Fonds verkraftbar; wir können das auffangen. Wichtig ist mir hier, darauf hinzuweisen, dass es um Darlehen geht, die rückzahlbar sind. Es sind also keine A-fonds-perdu-Beiträge, sondern rückzahlbare Darlehen. Mit den Rückzahlungen, die stattfinden, können auch neue Darlehen gewährt werden. Sie können dieser kleinen Kürzung beruhigt zustimmen, ohne dass es direkte Auswirkungen hat.
Bei der Position "Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen" bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen. Es ist ein Betrag, der auch abhängig ist von den Kantonen, weil die Kantone 50 Prozent bezahlen müssen. Die Gesuche der Kantone sind zurückgegangen; wir haben den Kredit dieses Jahr nicht ausgeschöpft und werden ihn auch nächstes Jahr aufgrund der Anzahl ausstehender Gesuche - wie wir von den Kantonen hören - nicht ausschöpfen. Das ist also auch hier nicht ein Beitrag, der auf die Landwirtschaft durchschlägt; wir können die Bedürfnisse der Landwirtschaft zusammen mit den Kantonen erfüllen.
Damit komme ich zur Position "Programm Energie Schweiz": Hier haben wir zwei Kürzungsanträge. Ich bitte Sie, hier beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben, d. h., dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen. Sie haben mit der Energiestrategie grundsätzlich beschlossen, dass wir diese Subventionierungen weiter vornehmen. Ich habe durchaus ein gewisses Verständnis für die Kürzungsanträge, weil wir auch bei der Energie aufpassen müssen, dass wir nicht in eine Subventionswirtschaft geraten, die wir dann nicht mehr abstellen können. Das haben wir aber mit der Energiestrategie aufgegleist.
Ich bitte Sie, in diesem Fall den Beitrag noch einmal zu sprechen und damit der Mehrheit zu folgen.
Wir kommen dann zu den Minderheitsanträgen Hadorn beim Bundesamt für Umwelt. Hier bitte ich Sie, den Minderheitsanträgen zuzustimmen. Auch hier geht es wieder um einen verfassungsmässigen Auftrag und um die Zusammenarbeit der Kantone. Die Kantone leisten entsprechende Beiträge, wir leisten den Rest. Das lässt sich nicht ändern, ohne dass man eine gesetzliche Grundlage entsprechend änderte.
Also bitte ich Sie, hier den Minderheitsanträgen Hadorn zuzustimmen, die dem Antrag des Bundesrates entsprechen.
Schliesslich haben wir noch den letzten Minderheitsantrag Aeschi Thomas, die Position "Natur und Landschaft" um 13,2 Millionen Franken zu kürzen. Hier geht es um die Biodiversität. Da kann man auf die Zähne beissen, aber es ist in Gottes Namen so, dass hier die gesetzlichen Grundlagen und die Beschlüsse bestehen, um diese Beiträge zu leisten. Auch hier kann man nicht die Politik über einen Budgetantrag ändern. Das ist einfach nicht möglich. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann müssen Sie die gesetzlichen Grundlagen angehen. Wir erfüllen hier mit unseren Anträgen ebenfalls Ihren Auftrag.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.