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Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-11-30

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-11-30

Wortprotokoll

Ich habe drei Minderheitsanträge zu begründen.

Der erste Minderheitsantrag betrifft die Finanzierung der Qualitätssicherung bei der Milch. Bisher hat sich der Bund an den Kosten für die Qualitätskontrolle der Milch beteiligt, dies in Form von Finanzhilfen an die Laborkosten einer beauftragten Organisation. Der Bundesrat will gezielt kürzen und den Betrag hier streichen. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, 3,045 Millionen Franken einzusetzen, mit dem Verweis darauf, dass der Bund seine Beteiligung in den letzten Jahren bereits zurückgefahren hat. Es ist aber nicht nur eine finanzielle Überlegung, die ich anstelle, sondern wir müssen berücksichtigen, dass wir das Lebensmittelgesetz geändert haben und hier entsprechend auch vollziehen müssen. Denn mit dem Lebensmittelgesetz respektive der Revision, die wir vorgenommen haben, haben wir festgelegt, dass die Selbstkontrolle der Qualität eine Eigenleistung ist, die wir von allen Produzenten einfordern. Das gilt in der gesamten Branche, im gesamten Lebensmittelsektor. Die Qualitätskontrolle der Milch ist deshalb auch als Eigenleistung durch die Branche zu tragen. Ich sehe nicht ein, weshalb Milchbetrieben hier ein Sonderstatus zugestanden werden soll. Die 3 Millionen Franken, heruntergebrochen auf den Produktionsbetrieb, führten zu einer Mindereinnahme von 144 Franken pro Jahr. Das ist sicher auch tragbar.

Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft die Investitionskredite Landwirtschaft. Hier will die Mehrheit um 1,2 Millionen Franken aufstocken. Ich beantrage, dem Bundesrat zu folgen und 1,238 Millionen Franken einzustellen. Diesen Betrag hat auch der Ständerat bereits beschlossen. Mit den Investitionskrediten Landwirtschaft werden rückzahlbare und zinslose Darlehen in der Landwirtschaft finanziert. Das läuft über die Kantone. Das Geld wird in einen kantonalen Fonds de Roulement eingelegt und von dort durch die Kantone an die Landwirtinnen und Landwirte ausbezahlt. Es sind rückzahlbare Darlehen. Entsprechend kommt das Geld dann auch zurück in diesen Fonds. Der Fondsbestand Ende des Jahres 2016 betrug 2,55 Milliarden Franken. Dies erlaubt die Gewährung von neuen Darlehen in der Höhe von jährlich rund 280 Millionen [PAGE 1843] Franken, ohne dass wir hier zusätzliches Geld einschiessen. Der Bundesrat ist überzeugt, und diese Haltung unterstützen wir, dass die Nachfrage nach Investitionskrediten mit diesem Betrag auch weiterhin gedeckt werden kann. Bitte stimmen Sie hier dem Bundesrat und dem Ständerat zu.

Der dritte Minderheitsantrag betrifft die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen. Das sind auch Gelder des Bundes, welche zur Unterstützung der Verbesserung landwirtschaftlicher Produktionsanlagen und landwirtschaftlich benötigter Infrastrukturen bezahlt werden. Empfänger sind Bäuerinnen und Bauern, Genossenschaften und Gemeinden. Auch diese Gelder werden über die Kantone ausbezahlt. Der Bundesrat beantragt 82,2 Millionen Franken. Die Mehrheit will um 6,6 Millionen Franken aufstocken. Ich beantrage mit der Minderheit, dem Bundesrat zu folgen. Der Ständerat hat am Dienstag beschlossen, diesen Budgetposten um 18 Millionen Franken zu senken und ihn nicht aufzustocken. Der Vergleich mit dem Vorjahr zeigt, dass im Voranschlag 2018 13,8 Millionen Franken weniger eingestellt sind. Aber das ist begründet, einerseits durch Reduktionen aus dem Stabilisierungsprogramm, andererseits durch eine haushaltneutrale Umlagerung eines Informatikprojektes.

Auch hier haben wir eine Teuerungskorrektur von 4,8 Millionen Franken. Ich muss nochmals daran erinnern: Die Teuerungskorrektur basiert auf der Motion Dittli 16.3705, welche wir angenommen haben. Ich bitte Sie, auch im Bereich Landwirtschaft unsere Beschlüsse tatsächlich umzusetzen - dies insbesondere aufgrund der Tatsache, dass in der Vergangenheit chronisch Kreditreste in der Grössenordnung von 13 Millionen Franken angefallen sind.

Die 82 Millionen Franken, die der Bundesrat beantragt, decken voraussichtlich die Nachfrage nach Finanzhilfen für Strukturverbesserungen, denn die Kantone lancieren weniger Projekte. Die Kantone müssen ja die Hälfte der Kosten selbst beitragen, also nochmals gleich viel Geld einlegen, und Sie kennen die schwierige Finanzlage der Kantone. Wenn wir den Betrag aufstocken, generieren wir zusätzliche Kreditreste. Kreditreste, das wissen Sie, dienen letztlich nur dem Schuldenabbau. Ich glaube nicht, dass das Ihr wirkliches Ziel ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass der höhere Betrag auch tatsächlich ausgeschöpft werden kann.[GZ]

Bitte unterstützen Sie meine Minderheit.