Meyer Mattea · Nationalrat · 2017-11-30
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-11-30
Wortprotokoll
In der laufenden Session werden wir über den Bundesbeschluss zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte debattieren und beschliessen. Das ist die Nachfolgeregelung zum sogenannten "Schoggi-Gesetz", das jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit im Rahmen der Budgetdebatte für rote Köpfe sorgt und vermutlich auch in Zukunft sorgen wird. Im Rahmen dieser Budgetdebatte werden die dafür beantragten 95 Millionen Franken damit begründet, dass dieser Betrag auch schon in den letzten drei Jahren ausbezahlt wurde. Ja, dem ist so, dem haben Sie so zugestimmt. Das macht aber die Tatsache nicht wett, dass das schlicht nicht WTO-konform ist. Ziffer 13 des WTO-Ministerbeschlusses, der auch für die Schweiz gilt, sieht vor, dass die Mitgliedstaaten keine Ausfuhrkredite, keine Ausfuhrkreditgarantien und keine Versicherungsprogramme für Ausfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gewähren dürfen. Dazu zählen eben jegliche direkten oder indirekten staatlichen Ausfuhrkredite.
In Ziffer 10 des WTO-Beschlusses haben sich die Mitgliedstaaten, also auch die Schweiz, darauf geeinigt, die Ausfuhrsubventionen während der Übergangsphase bis 2020 nicht über das Niveau des Durchschnitts der vergangenen fünf Jahre anzuheben. Der Fünfjahresdurchschnitt betrug zum Vertragsabschluss gemäss Staatsrechnung 72 Millionen Franken. Es ist nichts als stossend, dass der Bundesrat hier im Voranschlag dennoch 94,6 Millionen Franken beantragt und demnach den WTO-Beschluss ritzt.
Richtigerweise schlägt der Bundesrat im Bundesbeschluss zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge vor, dass man den Betrag neu auf 68 Millionen Franken festlegen soll. Das ist der Betrag, von dem man sagen kann, dass er in den letzten fünf Jahren vor dem Vertragsabschluss bezahlt wurde. Ich beantrage Ihnen hier mit dem Minderheitsantrag, dass man eben bei diesen 68 Millionen Franken bleibt, wie das auch in Zukunft gemäss Bundesratsvorschlag der Fall sein soll, und so WTO-konform ist.
Mir bleibt noch eine Bemerkung: Dieselben, die sonst immer von Wettbewerb und Marktfreiheit reden, wollen hier eine grosszügige Ausnahme von diesem Prinzip machen. Grosskonzerne wie Nestlé, Lindt und Sprüngli oder Mondelez profitieren so von Millionensubventionen, und dies für nahezu 100 Millionen Franken Steuergeld.[GZ]
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.