Baumann Isidor · Ständerat · 2017-12-04
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-12-04
Wortprotokoll
Mit dieser Änderung in Artikel 30 wird eigentlich bewirkt, dass externe Mitarbeitende der Bundesverwaltung auch einer Personensicherheitsprüfung unterzogen werden, wenn sie eine Funktion ausüben, die in der Liste der zu prüfenden Funktionen aufgeführt ist. Dies war ein Anliegen der GPK.
Sie sehen in Absatz 1, dass unter den Buchstaben a bis d als Präzisierung auch Angestellte des Bundes und der Kantone, Dritte und andere Personen explizit aufgeführt sind. Der Bundesrat ist mit dieser Präzisierung und der Nennung der Gruppen einverstanden.