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Markwalder Christa · Nationalrat · 2017-12-04

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-04

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Am 18. Mai 2014 wurde die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" von Volk und Ständen angenommen. Was auf den ersten Blick als breiter gesellschaftlicher Konsens erscheint, entpuppt sich bei näherem Hinschauen aus rechtsstaatlicher Sicht als nicht unproblematisch, worauf die FDP/die Liberalen bereits seinerzeit im Abstimmungskampf hingewiesen haben und was sich jetzt [PAGE 1913] auch bei der Umsetzung dieses neuen Verfassungsartikels auf Gesetzesstufe bestätigt.

Wir teilen die Meinung, dass Kinder, als schwächste Glieder unserer Gesellschaft, und wehrlose Erwachsene zu schützen sind und dass Täter, die Übergriffe auf Kinder oder wehrlose Erwachsene ausgeübt haben, mit einem Berufs- bzw. Tätigkeitsverbot zu belegen sind. Allerdings sind Automatismen, wie sie der neue Verfassungsartikel vorsieht, aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch, da der Richter dann nicht den Einzelfall beurteilen kann, sondern automatisch Tätigkeitsverbote aussprechen muss.

Die FDP-Liberale Fraktion teilt die Haltung des Bundesrates, dass Artikel 123c der Bundesverfassung nicht direkt anwendbar und dass deshalb eine Umsetzungsgesetzgebung erforderlich sei. Die vorliegende gesetzliche Umsetzung ist zwar nicht sehr übersichtlich, wird aber dem Verfassungsartikel gerecht und berücksichtigt - sofern wir weitgehend dem Ständerat folgen und einigen wenigen Minderheiten zustimmen - auch einigermassen das Verhältnismässigkeitsprinzip.

Ich möchte doch auch daran erinnern, dass der Gesetzgeber bis anhin nicht einfach untätig geblieben ist, sondern auch hinsichtlich der Beratung der Volksinitiative das bestehende Tätigkeitsverbot verschärft sowie ein Kontakt- und Rayonverbot eingeführt hat. Mit der vorliegenden Gesetzgebung verfolgen wir das Ziel weiter, Kinder und wehrlose Erwachsene bestmöglich zu schützen, wehren uns jedoch auch gegen überschiessende Regelungen, die diesem übergeordneten Ziel nicht gerecht werden. So unterstützen wir eine Härtefallklausel, die dem Richter einen kleinen Ermessensspielraum belässt.

Wir unterstützen auch die Sonderregelung für die sogenannte Jugendliebe, die Kollege Nidegger per Einzelantrag wieder streichen möchte. Ich erinnere daran, dass ohne diese Ausnahmetatbestände absurde Situationen entstehen können. Während der Abstimmungskampagne wurde beispielsweise ein Fall publik, in dem ein Fussballer aufgrund eines Zungenkusses mit einer Minderjährigen verurteilt wurde. Gemäss Initiativtext und ohne Härtefallklausel würde dieser aufgrund des automatischen Tätigkeitsverbots die Möglichkeit verlieren, je wieder Fussballjunioren zu trainieren - das kann ja wohl nicht Ziel und Zweck dieser Gesetzgebung sein.

Aus unserer Sicht hat der Ständerat einige kluge Verbesserungen am Entwurf des Bundesrates angebracht, mit einer gewichtigen Ausnahme: Gemäss Ständerat sollen Berufs- und Tätigkeitsverbote nicht aufgehoben werden können, was wir mit der Minderheit Bauer relativieren wollen. Die Ausführungen hierzu erfolgen dann in der Detailberatung.

Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und jeweils der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, ausser bei folgenden Artikeln: Bei Artikel 67 Absatz 3 StGB und Artikel 50 MStGB unterstützen wir die Minderheit Arslan, wonach die Altersgrenze für Anlasstaten 16 und nicht 18 Jahre betragen soll. Bei Artikel 67c Absatz 5 Buchstabe d StGB und Artikel 50c MStGB, Überprüfbarkeit der Tätigkeitsverbote, werden wir die Minderheit Tschäppät, gemäss Bundesrat, unterstützen. Bei Artikel 67c Absatz 6bis StGB respektive Artikel 50c Absatz 6bis MStGB werden wir die Minderheit II (Bauer) und, falls diese nicht obsiegt, die Minderheit I (Tschäppät), gemäss Bundesrat, unterstützen.