Egger Thomas · Nationalrat · 2017-12-05
Egger Thomas · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-12-05
Wortprotokoll
Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Vorlage 2, den Bundesbeschluss über die Änderung des Bundesbeschlusses über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021, gemäss Beschluss des Ständerates vom 27. September 2017 zu genehmigen. Damit sollen die Höchstbeiträge für die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz gegenüber den vom Bundesrat beantragten 1,951 Milliarden Franken um 80 Millionen Franken auf insgesamt 2,031 Milliarden Franken erhöht werden.
Seitens der Kommissionsmehrheit sprechen sowohl formale als auch materielle Gründe für diese Aufstockung gegenüber dem Antrag des Bundesrates.
Zuerst zu den formalen Gründen: Mit dem Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2018-2020 vom 15. Dezember 2016 beauftragten die eidgenössischen Räte den Bundesrat, die Mittel für die Ausfuhrbeiträge auf 94,6 Millionen Franken pro Jahr aufzustocken. Die Mehrheit der Kommission bedauert, dass der Bundesrat diesen Auftrag mit der vorliegenden Vorlage nicht konsequent umsetzt, denn der beantragte Beitrag des Bundesrates beläuft sich auf lediglich 67,9 Millionen Franken. Der Auftrag des Parlamentes vom 15. Dezember 2016 ist damit nicht erfüllt. Aus finanzpolitischer Sicht muss zudem betont werden, dass die Vorlage grundsätzlich zu keiner Mehrbelastung für den Bundeshaushalt führt. Die neuen, produktgebundenen Stützungsmassnahmen werden über den haushaltneutralen Transfer der bisher für die Ausfuhrbeiträge vorgesehenen Mittel finanziert. Für den Vollzug der neuen Stützungsmassnahmen entsteht beim Bundesamt für Landwirtschaft zwar ein gewisser Mehrbedarf. Dieser kann aber haushaltneutral aufgefangen werden.
Zu den materiellen Argumenten der Kommissionsmehrheit: Die Kommissionsmehrheit hält fest, dass die Ausfuhrbeiträge bisher dazu beitrugen, die im Vergleich zum Ausland höheren Preise der schweizerischen Rohstoffe auszugleichen und so die Wettbewerbsfähigkeit der Exporte der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie zugunsten der gesamten Wertschöpfungskette zu stützen. Mit dem Wegfall der Ausfuhrbeiträge würde die Konkurrenzfähigkeit der Nahrungsmittelproduktion infrage gestellt. Folglich wäre sogar ein Teil der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze von der inländischen Milch- und Getreideproduktion bis zur Verarbeitungsindustrie gefährdet. Der vom Bundesrat vorgesehene Höchstbetrag für die neuen Stützungsmassnahmen im Milch- und Getreidebereich kann den Verlust der Konkurrenzfähigkeit nicht ausreichend abfedern und muss deshalb auf die bisherige Höhe angepasst werden. Der vom Ständerat am 27. September 2017 beschlossene Höchstbetrag von jährlich 94,6 Millionen Franken entspricht der Praxis der vergangenen Jahre und ist somit letztlich keine Mittelaufstockung.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, und spricht sich somit für die vom Bundesrat vorgesehenen 67,9 Millionen Franken aus.
Zu den Argumenten der Minderheit: Sie betrachtet die vorgelegte Revision des "Schoggi-Gesetzes" lediglich als Übergangslösung, die vorgesehenen Massnahmen dürften nicht mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden. Das Ziel sei es, eine Rückkehr zum System mit produktbezogenen Subventionen, wie etwa eine Aufstockung des Agrarbudgets, zu vermeiden, da Massnahmen auf der Landwirtschaftsebene nicht zielführend seien. Vielmehr sei ein Eingreifen auf Verarbeitungsebene gemäss bisheriger Praxis erforderlich. Aus [PAGE 1933] diesem Grund bevorzugt die Minderheit weiterführende und eindeutig WTO-konforme Lösungen im Rahmen einer Gesamtanalyse der Agrarpolitik.
Zum Stichwort WTO-Konformität: Die Minderheit ist zudem der Auffassung, dass die WTO-Konformität der bundesrätlichen Vorlage fraglich sei. Die Minderheit fragt sich, ob die nun beantragten produktbezogenen Stützungsmassnahmen als Umgehung des Exportsubventionsverbots angesehen werden können. Zudem riskiere die Schweiz mit einer Erhöhung eine WTO-Klage bzw. unilaterale Gegenmassnahmen. Die Minderheit vermag auch nicht zu erkennen, inwiefern die Aufstockung auf 94,6 Millionen Franken zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Nahrungsmittelindustrie beitragen soll. Mit der Massnahme könnten die Defizite bei der Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten Lebensmittelindustrie kaum beseitigt werden. Dies bedürfe weiter gehender Reformen. Die Aufstockung sei ferner in der Vergangenheit mit der kurzfristigen Abfederung der Frankenstärke und dem Rückgang des Milchpreises an den internationalen Märkten begründet worden. Die Minderheit kann weder nachvollziehen noch akzeptieren, dass punktuelle Aufstockungen, die mit der Abfederung der Frankenstärke begründet wurden, nun jährlich wiederkehrende Zahlungen sowie ein Anrecht auf zusätzliche finanzielle Unterstützung nach sich ziehen sollen.