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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-12-05

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-12-05

Wortprotokoll

Wir behandeln hier einmal mehr ein Geschäft, das vor Jahren noch nicht vorstellbar gewesen wäre, nämlich einen automatischen Austausch über Bankkonten. Wenn wir etwas zurückblicken und uns bewusst werden, wo wir stehen, stellen wir fest, dass mit der Finanzkrise ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat. Bei der Finanzkrise haben wir Verschiedenes gemacht. Wir haben unter internationalem Druck mehr Transparenz geschaffen. Wir haben sehr viel im Schweizer Finanzplatz gemacht: Alle diese Massnahmen stehen im Zusammenhang mit "too big to fail", Einlagensicherung, all dem, was noch unterwegs ist. Das ist der eine Teil, der sich direkt auf unsere Gesetzgebung im Inland ausgewirkt hat. Es geht darum, internationale Normen anzuwenden und den Finanzplatz zu sichern, das Bankensystem sicherer zu machen und mehr Stabilität zu erreichen. Das ist der eine Teil des Geschäfts, der unterwegs ist.

Der zweite Teil dieser internationalen Regelung betrifft den internationalen Ausgleich und die entsprechende Transparenz. Das muss man durchaus mit Vorsicht behandeln und dann auch mit der nötigen Sorgfalt umsetzen. Denn das ist eine Entwicklung, die einem Rechtsstaat, einer kleinen Volkswirtschaft wie der Schweiz eigentlich zu denken geben muss. Im internationalen Bereich setzt sich immer mehr Macht vor Recht durch. Grosse Organisationen wie die OECD oder die G-20 geben den internationalen Takt vor. Das sind Gremien, die nicht irgendwo legitimiert gewählt wurden, sondern es sind Mächte, die das aktuelle Geschehen bestimmen.

Das ist das, was Sorge bereitet. In diesem Umfeld bewegen wir uns. Im Hintergrund steht selbstverständlich die Transparenz, damit der Ausgleich geschaffen werden kann. Etwas unverblümter könnte man auch sagen, dass ein weltweiter Kampf um Steuersubstrat entbrannt ist. Man versucht, Steuersubstrat offenzulegen und dann zu besteuern. Damit ist [PAGE 863] natürlich die Suche nach Vermögen besonders in den Fokus geraten. Wo werden Vermögen gelagert? Sind die allenfalls nicht versteuert? Und kann man die zurückholen oder besteuern? Das ist der Hintergrund dieses automatischen Informationsaustauschs.

Damit wird klar, dass die Schweiz hier besonders im Fokus steht, weil 25 Prozent der weltweiten Vermögen, die nicht im eigenen Land verwaltet werden, durch die Schweiz verwaltet werden. Das zeigt, dass wir international eine hohe Kompetenz, ein ausgesprochen hohes Know-how in diesem Bereich und eben auch lange Erfahrung haben. Das heisst aber auch, dass wir in diesem Bereich ganz besonders im Fokus stehen. Das müssen wir bei der Umsetzung ebenfalls beachten. Nachdem die Schweiz ursprünglich, wenn Sie sich zehn Jahre zurückerinnern, gesagt hat, das komme nicht infrage, es gebe keine Aufgabe des Bankkundengeheimnisses, wir würden unseren Kurs fahren, haben wir uns hier angepasst. Wir haben aber eigentlich diesen roten Faden weitergeführt. Wir wollen das machen, was andere wichtige Konkurrenzplätze auch machen müssen. Wir gehen nicht voran, sondern bewegen uns dort, wo sich unsere Konkurrenzplätze bewegen, damit wir hier gleiche Spielregeln haben. Das haben wir eingehalten, und das halten wir auch mit dieser Vorlage ein.

Wir versuchen in all diesen Bereichen, in diesem global stattfindenden Machtspiel, das ich kurz geschildert habe, trotz allem eine möglichst grosse Verlässlichkeit und Rechtsstaatlichkeit einzubringen, damit die Schweiz sich auch hier abhebt und ihre Qualität ebenso in neuen Gesetzen, in neuen AIA-Vereinbarungen umsetzen kann. Ich denke, dass gerade der 42. Bundesbeschluss diese Rechtsstaatlichkeit und diese Besonderheit der Schweiz hervorhebt. Obwohl wir uns international anpassen, obwohl wir Informationen austauschen, haben wir einen Prüfmechanismus eingeschaltet, der - soweit wir das heute beurteilen können - eigentlich einmalig ist.

Wir werden also diesen Austausch - wir kommen darauf - so prüfen, damit wir unsere eigenen Vorstellungen hier auch einbringen können. Das ist dieser rote Faden, den wir jetzt aufgenommen haben, den wir weiterverfolgen wollen: Ja, wir halten uns an internationale Vereinbarungen, wir machen das. Ja, wir machen das, aber wir machen nicht mehr als unsere wichtigsten Konkurrenzplätze; aber das, was wir machen, machen wir mit besonderer Sorgfalt. Ich denke, das ist das Konzept dieser 41 AIA-Abkommen, die wir Ihnen vorschlagen.

Für die Schweiz als internationaler Finanzplatz ist diese Vorlage wichtig. Wir gehören weltweit im Bereich der Finanzen zu den Top Ten, und wir haben eine ganze Reihe von grossen internationalen Konzernen. Es ist also wichtig, dass die Schweiz Voraussetzungen für den Finanzplatz schafft und dafür, dass die grossen internationalen Konglomerate sich hier bewegen können, ohne dass sie diskriminiert werden oder in Restriktionen hineinlaufen. Wir müssen also hier im Interesse der Schweiz mitmachen, aber auf unserem eigenen Weg.

Es ist vorab festzuhalten, dass das, was wir Ihnen vorschlagen, für die Schweiz keine Wettbewerbsnachteile hat. Unsere wichtigsten Konkurrenten wie Singapur oder Hongkong oder London oder andere grosse Finanzplätze machen genau dasselbe wie die Schweiz. Allerdings sind sie uns etwas voraus. Mit unserem Verfahren mit zwei Kammern und mit einer öffentlichen Vernehmlassung brauchen wir mehr Zeit als fast alle unsere Nachbarländer oder als die Länder, mit denen wir verhandeln. Diese können solche Abkommen innerhalb der Regierung entscheiden. Wir sind also nicht Vorreiter, sondern wir gehören immer zu den Letzten, die das dann noch umsetzen. Das hat den Vorteil, dass wir dann von den Erfahrungen der anderen entsprechend profitieren können. Das ist also der Austausch.

Nun haben wir einen Prüfmechanismus eingebaut, den wir im Detail noch anschauen werden. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für diesen Austausch, weil wir hier eben einen Prüfmechanismus einschalten, der uns vorgibt, dass wir vor dem ersten Austausch noch einmal prüfen, ob die Voraussetzungen mit dem entsprechenden Partnerland erfüllt sind. Da prüfen wir die Verlässlichkeit der Daten und das Spezialitätsprinzip, also die Frage, ob die ausgetauschten Daten nur gerade für das verwendet werden, wofür sie bestimmt sind. Damit ist auch ausgeschlossen, dass in einem korrupten Staat Daten weitergegeben werden.

Wir werden dazu Prüfberichte verfassen, und wir haben im Rahmen der Beratungen in den Kommissionen auch eingeräumt, dass Sie diese Berichte dann zur Konsultation erhalten. Bevor also von uns mit einem Land zum ersten Mal Daten ausgetauscht werden, prüfen wir, ob die Voraussetzungen und Anforderungen, die wir stellen, erfüllt sind. Wir werden im Detail noch darauf kommen. Das Parlament bzw. die Kommissionen haben die Möglichkeit, diese Berichte zu prüfen.

Die geltende Praxis ist die, dass der Bundesrat den Datenaustausch nicht macht, wenn beide Kommissionen nicht zustimmen. Wir werden also zusammen mit dem Parlament in einem Prozess stehen. Wir werden Länder prüfen und Berichte verfassen, die wir Ihnen zur Konsultation zustellen. Dann werden Sie im Jahre 2019 noch einmal Gelegenheit haben, "Stopp!" zu sagen oder "Okay, die Voraussetzungen sind erfüllt". Mit diesem Prüfmechanismus werden wir also vor dem ersten Austausch noch einmal eine detaillierte Prüfung vornehmen und feststellen, ob die Voraussetzungen nach unseren Vorstellungen erfüllt sind oder nicht. So sieht diese Möglichkeit aus.

Wir haben ebenfalls - und das ist schon im AIA-Gesetz entstanden - einen individuellen Rechtsschutz eingebaut. Wenn die Schweiz zum Schluss kommt, dass sie mit dem Land X die Daten austauscht, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, dann besteht noch die Möglichkeit des individuellen Rechtsschutzes: Ein Betroffener, von dem Daten geliefert werden, erhält also von seinem Finanzinstitut eine entsprechende Mitteilung. Er hat dann die Möglichkeit, eine Einsprache zu erheben und geltend zu machen, dass seine Daten nicht ausgetauscht werden können, weil er durch diesen Austausch gefährdet sein kann. Auch das ist geregelt; wir werden darauf zu sprechen kommen.

Diese Einsprache geht vorerst an die Steuerverwaltung. Das gibt dann eine Verfügung. Wenn die Steuerverwaltung findet, die Bank könne die Daten liefern, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Diese hat aufschiebende Wirkung, und der Fall kann dann auch ans Bundesgericht gehen.

Damit haben wir zwei Wege eröffnet. Wir sagen Ja, wir tauschen grundsätzlich aus. Es ist für uns wichtig, wir wollen das. Aber wir haben einen Prüfmechanismus: Wir prüfen, ob wir mit dem entsprechenden Land Daten austauschen können, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das geschieht mit dem Mitspracherecht oder mit der Konsultation des Parlamentes. Und es besteht ein gleichsam ausgefeilter Weg für den individuellen Rechtsschutz. Wenn jemand durch diesen Austausch gefährdet sein sollte, dann hat er die Möglichkeit, den Beschwerdeweg zu beschreiten - bis hin zum Bundesgericht.

Das ist das, was wir in diesem Austausch haben. Das ist mehr, als alle anderen Länder haben, soweit wir das feststellen. Das haben wir in Zusammenarbeit mit dem Parlament erarbeitet, weil wir durchaus das Verständnis haben, dass jetzt Länder auf dieser Liste sind, denen man noch nicht so ganz traut. Das kann man ja beim Namen nennen, das ist so. Wir wollen eben diesen Weg weiter beschreiten. Ja, wir machen mit, selbstverständlich. Wir wollen das, was andere Finanzplätze machen. Aber wir sind zuverlässig, wir sind verlässlich, und wir stützen uns in diesem Machtgefüge auf die Rechtsstaatlichkeit. Damit, denke ich, haben wir eine Vorlage, die es ermöglicht, den Austausch zu machen, aber eben unsere eigenen Wertvorstellungen einzubringen.

Es braucht dann noch den politischen Mut, sowohl des Parlamentes, der Kommissionen als auch des Bundesrates, einem Land gegenüber vielleicht einmal Nein zu sagen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das ist ja keine exakte Wissenschaft, sondern es geht um eine entsprechende Prüfung. Aber die Voraussetzungen sind damit gegeben. Ich denke, damit haben wir eine Ausgangslage.

Ich bitte Sie, ebenfalls auf diese Vorlage einzutreten. Insbesondere bitte ich Sie, dann auch auf die Vorlagen betreffend [PAGE 864] Saudi-Arabien und Neuseeland, die der Nationalrat nicht genehmigt hat, einzutreten und sie zu bewilligen. Beim Bundesbeschluss zu Neuseeland werden wir auch noch darauf kommen, dass wir dann den Auftrag erfüllen können.

Ich bitte Sie, auf die Vorlagen einzutreten. Wir werden in den Details noch etwas weiter gehen können.