Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-12-05
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-12-05
Wortprotokoll
Wenn Sie diesen Artikel 2 anschauen, sehen Sie, dass wir dem Parlament schon gemäss Beschluss des Nationalrates entsprechend mehr Mitspracherecht einräumen: Der Bericht wird Ihnen entsprechend nicht nur zur Information zugestellt, sondern zur Konsultation. In Absatz 2 sehen Sie, dass der Bundesrat dann die Empfehlungen der Kommissionen umzusetzen hat. Das heisst, das Parlament hat zu diesen Berichten recht viel zu sagen. Ich kann es noch einmal sagen: Wenn zwei Kommissionen einem Bericht nicht zustimmen, wird der Bundesrat das entsprechende AIA-Abkommen nicht aktivieren. Damit werden die Bedenken, die Herr Föhn geäussert hat, dann auch in den Kommissionen nochmals diskutiert werden. Der neue Absatz 3, den Herr Hefti in der Kommission des Ständerates eingebracht hat, zeigt, dass auch diese risikobasierte Prüfung laufend zu erfolgen hat. Das ist vielleicht insbesondere bei Regierungswechseln oder Regimewechseln in gewissen Ländern der Fall; dann wird der Informationsaustausch wieder angeschaut. Das ist das Konstrukt von Artikel 2.
Das Anliegen, das Herr Föhn mit seinem Antrag aufnimmt, ist eines der zentralen, das ist klar. Wenn Korruption besteht und Daten missbräuchlich verwendet werden, ist das falsch. Das Anliegen ist also zentral, und es stellt sich die Frage: Wie kann es am besten geregelt werden? Hier drängt sich aus unserer Sicht die Lösung von Herrn Föhn keineswegs auf, denn es geht darin vorab einmal um einen Grundsatz: Im Grundsatz überlässt die Schweiz internationale Prüfungen einer Nichtregierungsorganisation, die nicht demokratisch legitimiert ist und die aus eigenem Ermessen Prüfungen durchführt.
Wenn Sie das machen, dann entsteht durchaus ein Grundsatzproblem. Sie behandeln ja zurzeit beispielsweise die Konzernverantwortungs-Initiative. Mit dem Antrag Föhn können Sie auch dort sagen: Wir übernehmen, was internationale Organisationen sagen. Denken Sie an die Menschenrechte! Diesbezüglich würden wir nicht mehr prüfen, sondern übernehmen, was internationale Organisationen sagen. Aus diesem Grund ist also die Lösung Föhn keine gute Lösung, weil wir uns einfach einer internationalen Organisation anschliessen würden. Ich habe es gerade vorhin gesagt: Wir bewegen uns in einem Umfeld, wo Macht vor Recht kommt, und wir sollten überall dort, wo wir Recht setzen können, diese Gelegenheit benutzen. Mit der Lösung, die der Bundesrat Ihnen vorschlägt, ist es eine schweizerische Lösung. Bei allen Mängeln, die wir ja auch haben, traue ich einer eigenen Prüfung mehr als einer übernommenen, kaum hinterfragten Lösung einer internationalen Organisation.
Selbstverständlich gibt das etwas Aufwand, aber ich kann auch darauf hinweisen, dass die Finanzwelt international so vernetzt ist wie wahrscheinlich kein anderer Bereich weltweit. Der Austausch mit unseren Leuten irgendwo auf der Welt erfolgt fast im Wochenrhythmus; wir führen mit allen wichtigen Ländern entsprechende Finanzdialoge und tauschen uns ein- oder zweimal jährlich vor Ort oder in der Schweiz nach einem bestimmten Schema aus. Wir haben auch unsere Banken, die internationale Beziehungen haben und die uns allenfalls auf Ungereimtheiten aufmerksam machen. Selbstverständlich stelle ich mir vor, dass wir auch Hinweisen aus anderen Berichten nachgehen, aber selber prüfen. Ich denke, das muss unsere Lösung sein: Die Schweiz ist verlässlich, auf die Schweiz ist Verlass, sie hat eine Rechtsstaatlichkeit, und sie übernimmt nicht einfach etwas, was internationale Organisationen vorschreiben.
Ich denke, dass unsere Lösung bei allem Verständnis, das ich für die Frage von Herrn Föhn habe, die bessere ist, weil sie sich auf die Rechtsstaatlichkeit, auf das Spezialitätsprinzip, auf eigene Feststellungen und auf eigene Berichte stützt, die wir Ihnen wieder zustellen. Ich bin überzeugt, dass das mehr Vertrauen bei den Betroffenen weckt, weil es eine schweizerische Lösung und schweizerische Qualität ist. Die Lösung, die Herr Föhn vorschlägt, ist aus meiner Sicht die schlechtere.
Ich bitte Sie also, den Antrag Föhn abzulehnen und demzufolge unserem Vorgehen zuzustimmen.
Wenn man dann noch weiter geht, wie Herr Föhn es in seinen Ausführungen gemacht hat, dann werden Tötungsdelikte oder Verletzungen thematisiert. Darauf mache ich Sie noch aufmerksam; wir werden bei der Motion darauf kommen.
Wir haben jetzt nur diese Prüfberichte zu den Ländern besprochen. Aber ich habe Sie in der Eintretensdebatte darauf hingewiesen, dass es auch den individuellen Rechtsschutz gibt. Jemand, der Angst hat, er könnte durch diesen Informationsaustausch wirklich betroffen sein, wird also vorerst einmal informiert, dass er erfolgen wird. Er hat dann die Möglichkeit einer Beschwerde; er kann sie begründen. Diese wird letztlich, also als letzte Instanz, das Bundesgericht beurteilen. Auch dieser individuelle Rechtsschutz ist also ausgebaut. Damit haben wir diese beiden Ebenen. Auf der Ebene des Staates fragen wir: Tauschen wir überhaupt mit dem Staat XY aus oder nicht? Und dann besteht immer noch der individuelle Rechtsschutz. [PAGE 868]
Die Chance, dass die Schweiz etwa zwei Jahre hinter anderen Ländern kommt, gibt uns die Möglichkeit, dann auch zu prüfen, was passiert ist. Andere Länder haben vielleicht nicht die gleiche Sensibilität, sie bauen nicht die gleichen Instrumente ein wie wir. Aber sie haben die gleichen Wertvorstellungen. Wenn beispielsweise Deutschland oder eines unserer Nachbarländer entsprechende Erfahrungen macht, werden wir diese selbstverständlich einfliessen lassen. Damit, glaube ich, haben wir ein Netz, das verhindern sollte, dass mit unseren Daten Missbrauch betrieben wird. Und das geschieht immer unter dem Aspekt der Schweizer Qualität. Wir schauen das selbst an, wir betreiben einen entsprechenden Aufwand.
Ich bin überzeugt, dass es letztlich auch zur Stärkung des Finanzplatzes beitragen wird, wenn wir das sozusagen als einziges Land der Welt in dieser Qualität machen. Aber wir müssen dann den Mut haben, da hat Herr Föhn schon Recht, auch Nein zu sagen. Doch das liegt dann auch an Ihnen, an der Verwaltung und am Bundesrat. Ich denke, das ist dann wieder ein Qualitätsmerkmal. Artikel 2 erfüllt also das, was Herr Föhn will, auch schon Artikel 1 Absatz 1bis.[GZ]
Ich bitte Sie, den Einzelantrag Föhn abzulehnen.