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Ritter Markus · Nationalrat · 2017-12-05

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2017-12-05

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion wird auf beide Beschlüsse eintreten und den jeweiligen Mehrheiten folgen.

Auslöser dieser Beschlüsse ist der WTO-Ministerbeschluss über den Ausfuhrwettbewerb von Nairobi. Der Ministerbeschluss bestimmt, dass die WTO-Mitglieder die verbleibenden Rechte betreffend Ausfuhrsubventionen in ihren jeweiligen Verpflichtungslisten löschen. Die CVP-Fraktion kann die Beweggründe für diesen Entscheid nachvollziehen, bedauert es aber, dass der Weg der Doha-Runde mit einem Parallelismus bei den Exportförderungen verlassen wurde. Nicht abgeschafft wurden in Nairobi die Exportkredite, die staatlichen Exportunternehmen und die Förderungen bei den internationalen Nahrungsmittelhilfen. Andere Länder haben sich in Nairobi damit aus der Verantwortung gezogen. Die Schweiz stand am Schluss isoliert da. Hier braucht es in Zukunft verhandlungstaktisch mehr Geschick.

Der Vorschlag, den wir heute beraten, wird von der Branche mitgetragen. Dies ist alles andere als selbstverständlich und hat viele Diskussionen benötigt.

Beim Bundesbeschluss 1 wird die CVP-Fraktion bei Artikel 40 die Mehrheit unterstützen und damit dem Ständerat folgen. Die Minderheit will die Zulage zeitlich befristen und degressiv abschaffen. Ein solcher Entscheid würde die Glaubwürdigkeit des Systemwechsels untergraben und die Vorlage als Ganzes gefährden.

Bei Artikel 55 wird durch die Mehrheit eine Differenz zum Ständerat geschaffen. Der Antrag der Mehrheit der WAK-NR wird von der ganzen Branche und dem Bundesrat gestützt. Beim Getreide gibt es Jahre mit sehr guten Ernten, wie 2017, in denen selbst beim Brotgetreide ein kleiner Anteil, der nicht für die menschliche Ernährung benötigt wird, zu Futterzwecken verwendet wird. Es ist mit einem vernünftigen administrativen Aufwand nicht feststellbar, von welchen Äckern welches Getreide für welchen Zweck am Schluss verwendet worden ist. Deshalb soll in Absatz 2 auch die Möglichkeit geschaffen werden, die Beiträge beim Getreide je Fläche auszuzahlen. Der Anbau je Fläche ist jeweils bereits im Frühjahr exakt erfasst worden. Auf der anderen Seite liegen beim Getreide heute keine genauen Zahlen mit den Erträgen in Kilo je Parzelle vor. Der administrative Aufwand für ein solches System wäre gross und ist unnötig. Die Mehrheit trägt diesem Anliegen Rechnung.

Beim Bundesbeschluss 2 wird die CVP-Fraktion bei Artikel 1 ebenfalls die Mehrheiten der WAK und der Finanzkommission unterstützen und damit dem Beschluss des Ständerates zustimmen. Diese Anträge basieren auf den gesprochenen Budgetbeträgen der Jahre 2015, 2016 und 2017 sowie auf den Entscheiden des Parlamentes im Stabilisierungsprogramm 2017-2019. Auch hier ist Verlässlichkeit gegenüber der Branche gefragt. Die CVP-Fraktion würde sich wünschen, dass der Bundesrat die Entscheide des Parlamentes im Bereich der Landwirtschaft nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern auch als Grundlage für seine Budgetierung in Erwägung zieht. Dies würde auch der Zusammenarbeit guttun.

Bei der künftigen Regelung des Veredelungsverkehrs geht die CVP-Fraktion davon aus, dass aufgrund der branchenintern getroffenen Lösung Artikel 12 Absatz 3 des Zollgesetzes nicht generell erfüllt ist. Dies zeigen auch entsprechende Rechtsgutachten. Es ist weiterhin im Einzelfall über ein Gesuchs- und Konsultationsverfahren zu prüfen, ob die Bedingungen für die Gewährung des aktiven Veredelungsverkehrs gegeben sind oder nicht. Dabei erachten wir es als zwingend, dass:

1. die Transparenz über den Veredelungsverkehr gewährleistet ist;

2. über den Veredelungsverkehr der Grenzschutz nicht ausgehebelt wird;

3. die von den Branchen angedachten privatrechtlichen Massnahmen nachvollziehbar auf der Basis von korrekten Daten abgewickelt werden können.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Beschlüsse einzutreten und jeweils der Mehrheit zu folgen.