Baumann Stephanie · Nationalrat · 2002-06-06
Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-06
Wortprotokoll
Ich möchte nach dieser Eintretensdebatte wiederholen, dass wir tatsächlich zwei Dinge auseinander halten müssen: die KVG-Revision und die Übergangsregelung.
Die grosse KVG-Revision läuft zurzeit. In ihr werden wir auch die Spitalfinanzierung à fond diskutieren. Wir werden eine Systemänderung diskutieren. Es ist ja vorgesehen, dass die Kantone nicht mehr die Spitäler subventionieren sollen, sondern sich bei den Leistungen beteiligen werden. Wir werden sicher auch die Frage der gleich langen Spiesse zwischen öffentlichen und privaten Kliniken diskutieren. Aber wir werden diese gleich langen Spiesse nicht nur aus der Optik der Finanzierung anschauen, sondern wir werden auch sehr genau anschauen, welche Auflagen diese Privatkliniken dann zu erfüllen haben und welcher Planung sie unterstehen werden.
Hier und heute machen wir aber nicht eine grosse KVG-Revision, sondern lediglich eine Übergangsregelung bis Ende 2004. Diese Übergangsregelung regelt nur einen Teilbereich der Spitalfinanzierung. Wir müssen deshalb sicher in der Logik des KVG bleiben, wenn wir heute nicht ein Chaos anrichten wollen. Die Logik des geltenden KVG heisst: Die Kantone bezahlen an den Spitalaufenthalt in öffentlichen Spitälern, haben andererseits aber auch Einfluss auf die Zahl und das Angebot dieser Häuser, sofern sie diese Kompetenz überhaupt wahrnehmen wollen und können. Bisher bezahlten die Kantone ihren Beitrag nur für den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung. Gemäss Gerichtsurteil müssen sie auch einen Beitrag beim Aufenthalt in der Privat- oder Halbprivatabteilung bezahlen. Aber dies geschieht immer nur in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern gemäss KVG.
Dieses Urteil des EVG hat der Ständerat jetzt in einem Übergangsgesetz festgeschrieben. Dieses Übergangsgesetz soll bis zum Inkrafttreten der grossen KVG-Revision gelten. Weil diese Übergangsregelung jetzt auch noch rückwirkend gelten soll - per 1. Januar dieses Jahres -, hat der Ständerat beschlossen, dass der Kantonsbeitrag gestaffelt eingeführt werden soll, damit der zusätzliche Aufwand, der für die Kantone entsteht, in den Kantonsbudgets und Finanzplanungen auch sinnvoll eingeplant werden kann. Dieser sehr vernünftige Beschluss des Ständerates hat dann auch dazu geführt, dass die Kantone bereit waren, für das vergangene Jahr freiwillig eine Regelung mit den Krankenversicherungen zu treffen. Diese Regelung ist ausserhalb dieser Vorlage getroffen worden. Nach dem Ständeratsentscheid herrschte eine derartige Friede-Freude-Eierkuchen-Stimmung, dass die Mehrheit unserer Kommission übermütig beschlossen hat, dass sie in diesem Aufwasch auch gleich die Privatkliniken in diese Übergangsregelung einbeziehen will. Ich denke, in der Zwischenzeit haben viele aus der Kommissionsmehrheit Zweifel an ihrem Entschluss bekommen. Wir werden es dann bei der Abstimmung über diesen Artikel sehen.
Ich sage Ihnen noch kurz, was der Antrag der Kommissionsmehrheit bedeutet: Die Kantone werden zusätzlich belastet, mit 200 bis 300 Millionen Franken pro Jahr; im Gegenzug werden die Privatversicherungen entlastet, ohne dass die Versicherten davon profitieren. Der Aufenthalt im Privatspital wird vom Kanton subventioniert, ohne dass er das Angebot steuern kann. Er bekommt in dieser kurz gehaltenen Vorlage keine Kompetenzen. Die Privatspitäler könnten also weiter Risikoselektion betreiben. Der Antrag der Kommissionsmehrheit nützt also niemandem. Ich hoffe sehr - und langsam sieht es tatsächlich danach aus -, dass nach diesem Intermezzo in unserer Kommission wieder die Vernunft einziehen wird, dass wir eine klare rechtliche Grundlage schaffen werden und anschliessend in der grossen KVG-Revision die ganze Problematik à fond anschauen werden.