Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2017-12-05
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-05
Wortprotokoll
In der Frühjahrssession 2016 hatten wir die Debatte über die Volksinitiative "für Ernährungssicherheit"; in der Frühjahrssession 2017 führten wir die Debatte über den Gegenvorschlag zu dieser Initiative. In der Herbstsession 2017 führten wir die Debatte über die Fair-Food-Initiative. Nun, in der Wintersession 2017, führen wir die Debatte über die Initiative zur Ernährungssouveränität.
Zum vierten Mal innert weniger Monate äussere ich mich hier für die SP-Fraktion zu neuen Verfassungsartikeln zum Thema Landwirtschaft und Ernährung. Wohlverstanden, in der heutigen Bundesverfassung hat es bereits einen umfangreichen Artikel dazu. Artikel 104, "Landwirtschaft", sagt klar, dass der Bund zu einer nachhaltigen und auf den Markt ausgerichteten Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet. Die Verfassung fordert die sichere Versorgung der Bevölkerung, die Erhaltung der natürlichen Grundlagen, die Pflege der Kulturlandschaft; sie fordert ergänzend die Selbsthilfe der Landwirtschaft; sie zeigt auf, welche Massnahmen die Landwirtschaft erwarten kann mit den Direktzahlungen, mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen zu naturnahen Produktionsformen; sie enthält Vorschriften zur Deklaration; sie schützt die Umwelt vor Beeinträchtigungen usw. Bereits heute sind im bestehenden Artikel 104 sehr viele wichtige Anliegen aufgenommen. In der Abstimmung vom 24. September 2017 wurde die Bundesverfassung noch mit Artikel 104a ergänzt, der nicht nur die Ernährungssicherheit und den ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln verankert, sondern auch grenzüberschreitende Handelsbeziehungen fordert, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen. [PAGE 1944]
Nun soll also die Bundesverfassung ein weiteres Mal mit vielen einzelnen Bestimmungen - dieses Mal unter dem Fokus Ernährungssouveränität - ergänzt werden, dies mit einem ausserordentlich langen Initiativtext, der eine grosse Anzahl unterschiedlicher Forderungen enthält. Auch wenn darin wichtige Anliegen enthalten sind, die notabene von bestehenden Verfassungsartikeln weitgehend abgedeckt werden, enthält die Initiative auch umstrittene Forderungen. Sie will zurück zu einer Agrarpolitik der Vergangenheit mit einer staatlichen Mengen- und Preissteuerung. Eine solche Agrarpolitik ist aber vor 1995 gescheitert.
Die Initiative will den Grenzschutz stärker als Regulierungsinstrument einsetzen. Nur, dieser Grenzschutz kostet heute schon rund 3,5 Milliarden Franken, was die Konsumentinnen und Konsumenten mit höheren Lebensmittelpreisen bezahlen. Das macht rund 1000 Franken pro Haushalt und pro Jahr aus. Zwar sind die Nahrungsmittelkosten für viele Haushalte kein grosser Posten mehr. Menschen mit kleinen Einkommen werden aber stärker getroffen. Die Bäuerinnen und Bauern profitieren jedoch vom Grenzschutz nur wenig: Er kommt in erster Linie den vor- und nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette zugute.
Eine stärkere Regulierung über den Grenzschutz führt zu einer noch grösseren Belastung der Haushalte und wird die bereits heute grossen Einkäufe ennet der Grenze weiter befördern. So wird der Grenzschutz zum Anreiz, die Grenze mit der Einkaufstasche zu überwinden. Das kann ja wohl nicht das Ziel sein! Das kann auch nicht die Strategie für eine zukunftsfähige Agrarpolitik sein.
Die SP setzt sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Landwirtschaft ein, die dem Tierwohl, der Umwelt sowie den Interessen der Konsumentinnen und der Produzenten mit ihren Mitarbeitenden gleichermassen Rechnung trägt und die einer Qualitätsstrategie verpflichtet ist. Auch wir wollen die Lebensmittelproduktion fairer und ökologischer gestalten. Dafür engagieren wir uns im Rahmen agrarpolitischer Vorlagen, beim Gentechnikgesetz oder beim Lebensmittelgesetz.
Die Bundesverfassung bietet bereits heute die Grundlage, um Zielsetzungen wie den Schutz des Agrarlandes, die ökologische Ausrichtung und den nachhaltigen Handel zu erreichen. Die vorliegende Initiative enthält aber einzelne Forderungen, die so noch nicht in der Verfassung verankert sind. Diese haben wir nun mit einem Gegenvorschlag aufgenommen, so das Recht auf eigenes Saatgut, das Gentechnikverbot in der Landwirtschaft, die Stärkung der Marktmacht der Produzenten, minimale Arbeitsstandards sowie die Förderung von Konsumenten- und Produzentengemeinschaften und regionalen Strukturen.
Dass in einer globalisierten Welt wie der heutigen, in der Produkte aus der ganzen Welt fast rund um die Uhr erhältlich sind, die Frage an Bedeutung gewonnen hat, was wir auf unserem Teller haben und wie es produziert wurde, ist offensichtlich. Die agrarpolitischen Diskussionen sind wichtig. Aber dazu brauchen wir nicht unzählige detaillierte Bundesverfassungsbestimmungen. Ich halte es hier mit der Agrarallianz, zu der verschiedenste Produzenten- und Konsumentenorganisationen, aber auch Naturschutzverbände, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz oder der WWF gehören. Die Agrarallianz hat kurz zusammengefasst Folgendes gesagt: Ernährungssouveränität heisst die Agrarpolitik konsequent weiterentwickeln, den Gegenvorschlag zur Ernährungssicherheits-Initiative umsetzen und die Uno-Agenda 2030 realisieren. Das haben wir zu tun.
Die SP-Fraktion hat die Vor- und Nachteile der vorliegenden Initiative kontrovers diskutiert. Es gibt sowohl Zustimmung wie Ablehnung. Aber den Gegenvorschlag unterstützen wir klar, und ich bitte Sie, das auch zu tun.