Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-06-06
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-06
Wortprotokoll
Bei diesem entscheidenden Artikel 1 wird die grosse Mehrheit der CVP-Fraktion dem Ständerat zustimmen, d. h., den Antrag der Minderheit Baumann Stephanie unterstützen. Begründung: Bis heute gilt, dass der Gesetzgeber keine öffentliche Finanzierung der Privatkliniken vorsieht, und heute stellt sich die Frage: Soll man bei dieser Legiferierung einen Systemwechsel herbeiführen oder nur schrittweise die Umsetzung des Gerichtsentscheides ermöglichen? Unsere Fraktion ist der Ansicht, der Einbezug der Privatkliniken bei diesem Zwischenschritt wäre doch eine grundlegende Revision des KVG; deshalb ist davon abzuraten. Mit dem Entscheid gemäss Kommissionsmehrheit würden wir tief greifend ins KVG eingreifen, ohne einzubeziehen, wie die künftige Finanzierung der Spitäler aussehen soll, ohne Detailvorgaben an Spitallisten usw. Wir würden den Kantonen eine Verpflichtung aufbürden, die sie jetzt nicht haben. Eine solche Mehrbelastung sollten wir nicht beschliessen, ohne die Kantone angehört zu haben.
Der Einzelantrag Raggenbass zu Artikel 3 gehört natürlich bezüglich der Dringlichkeit auch hier hinein. Er ist in diesem Zusammenhang mit dem Minderheitsantrag zu Artikel 1 zu sehen. Wenn Sie der Minderheit Baumann Stephanie zustimmen, gehört der Antrag Raggenbass dazu, der die Position des Bundesrates bzw. des Ständerates übernimmt. Wir bitten Sie deshalb, auch dem Antrag Raggenbass zuzustimmen.
Die KVG-Revision, die voraussichtlich im Herbst dieses Jahres hier behandelt wird, hat ja bereits die ersten Vorboten geschickt. Derjenige von heute weist auf Artikel 49 hin, in dem es heisst, die Subventionierung solle öffentlich subventionierten Spitälern zugute kommen. Wie gesagt, wir sind der Auffassung, dass man nicht etwas über die Köpfe der Kantone hinweg ändern und sie so vermehrt die Kosten tragen lassen soll. Richtgrösse ist ein Fünftel, etwa 20 Prozent sind Leistungen von Privatspitälern in unserem Land; das sind etwa 200 Millionen Franken pro Jahr.
Eine Minderheit der CVP-Fraktion stimmt bei Artikel 1 der Kommissionsmehrheit zu, mit der Überlegung, dass alle Einwohner in unserem Land obligatorisch der Grundversicherung zugeteilt sind. Herr Jost, der Patient ist versichert und nicht das Spital; für mich als Vertreter der Minderheit ist es eigentlich unverständlich, dass man den Kantonen, die dieses Problem nun jahrelang vor sich hergeschoben haben, nun eine weitere Schonfrist einräumt.
Ich bitte Sie namens der grossen Mehrheit der CVP-Fraktion, bei Artikel 1 Bundesrat und Ständerat, d. h. der Minderheit Baumann Stephanie zuzustimmen. Der Einbezug aller auf der Spitalliste aufgeführten Spitäler, also auch der Privatspitäler, muss in der kommenden, grossen KVG-Revision angegangen und gelöst werden.
Bei Artikel 3 bitte ich Sie logischerweise, dem Antrag Raggenbass zuzustimmen, der hier die Version des Ständerates übernimmt.
[PAGE 770]