Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2017-12-06
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2017-12-06
Wortprotokoll
Unsere Kommission hat an der Sitzung vom 12. Oktober 2017 die von Nationalrätin Ruth Humbel am 18. Juni 2015 eingereichte und vom Nationalrat mit 134 zu 40 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommene Motion vorberaten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, ebenso unsere Kommission.
Die Motion will den Bundesrat beauftragen, zusammen mit den Kantonen eine Alternative zum geltenden Numerus clausus für die Zulassung zum Studium der Humanmedizin zu prüfen und ein Praktikum als Ersatz oder in Ergänzung zu Tests der intellektuellen Fähigkeiten einzuführen. So soll künftig die Eignung nicht nur von den intellektuellen, sondern auch von den praktischen Fähigkeiten abhängig sein, indem die Sozialkompetenz und die emotionale Intelligenz bei der Beurteilung einbezogen werden.
Die WBK hat für die Beratung einen Vertreter der Schweizerischen Hochschulkonferenz, eine Vertreterin der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen sowie eine Vertreterin der FMH angehört. Die Kommission ist dann zur Ansicht gelangt, dass die Sozialkompetenz bei der Ausübung eines medizinischen Berufes sehr wichtig ist, allerdings - wie bei anderen Berufen - auch ein fester Bestandteil der Ausbildung sein muss. Der Vorschlag für ein obligatorisches Praktikum vor dem Ausbildungsbeginn überzeugte unsere Kommission nicht, insbesondere da es finanziell und organisatorisch als kaum umsetzbar erscheint, genügend Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen.
Wichtig ist, dass die Zulassung zum Medizinstudium in die Zuständigkeit der Kantone gehört. In der Deutschschweiz wird der Numerus clausus mit Eignungstest für die Zulassung angewandt, in der französischsprachigen Schweiz wird die Selektion in den ersten Studienjahren vorgenommen. Die Kapazitäten der Spitäler erlauben es nicht, genügend Praktikumsplätze bereitzustellen: Heute gibt es 3500 Anwärterinnen und Anwärter auf 800 Plätze. Zudem würde dadurch die Ausbildungszeit verlängert, und es bestünde die Gefahr, dass die Auswahl zunehmend nach subjektiven Kriterien erfolgt.[GZ]
Unsere Kommission beantragt Ihnen aus diesen Gründen einstimmig, die Motion abzulehnen.