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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-12-06

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-12-06

Wortprotokoll

Vorerst danke ich dem Bundesrat für die Antwort auf meine Interpellation. Ich muss sagen, dass die schriftlichen Darlegungen mich nicht durchgehend befriedigen, ich bin aber froh, wenn wir hier einzelne Punkte vertiefen können.

Bei der Lektüre der Antwort hatte ich den Eindruck, der Bundesrat wolle dem Parlament "circulez, il n'y a rien à voir" bedeuten, alles sei in bester Ordnung und unter Kontrolle oder gemäss einem bekannten Diktum von Bundesrat Schneider-Ammann: Wir haben Ordnung im Stall. Das hoffe ich doch sehr. Aber die Zeichen, die wir in den Medien immer wieder zur Kenntnis nehmen müssen, sind eher bedenklich. Ich bin froh, dass der WBF-Generalsekretär mich letzte Woche kontaktiert hat, um mir ergänzende Informationen zu liefern. Mit Interesse konnte ich feststellen, dass Ihr Departement meine Anliegen aufgenommen hat und sich anstrengt, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass eine möglichst baldige und weitgehende Umsetzung des Inländervorrangs realisiert werden kann. Ich will hier kurz drei wesentliche Punkte hervorheben:

1. Der Inländervorrang light muss rasch umgesetzt werden. Vor genau einem Jahr beschloss das Parlament nach einem langen Tauziehen zwischen Parteien, Bund, Kantonen und Interessengruppen, den Volksentscheid vom 9. Februar 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative mit dem sogenannten Inländervorrang light umzusetzen. Der Entscheid erlaubte es, einen Kompromiss zu finden, der weder den bilateralen Weg noch die wirtschaftlichen Interessen gefährdet. Angesichts der wichtigen übergeordneten Interessen ist dies sehr zu begrüssen.

Bundesrat und Parlament stehen nun aber in der Pflicht. Es ist unbedingt notwendig, möglichst rasch aufzuzeigen, dass die beschlossenen Massnahmen effizient und geeignet sind, um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Auf dem Spiel steht letztlich die Glaubwürdigkeit des Bundesrates und der Verwaltung, aber auch des Parlamentes. Gerade im Hinblick auf die bereits angekündigte, äusserst gefährliche Initiative zur Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens muss die Einführung der neuen Stellenmeldepflicht rasch und reibungslos erfolgen.

Wird das auf den 1. Januar 2018 noch möglich sein? Inzwischen geht wohl niemand mehr davon aus, dass dieser ursprünglich vorgesehene Termin eingehalten werden kann. Der Bundesrat wird wohl den 1. Juli 2018 als Termin für die Inkraftsetzung festlegen. Eine noch weiter gehende Verzögerung schiene mir allerdings höchst problematisch zu sein. [PAGE 898]

2. Sind die RAV für die Arbeit gerüstet? Das scheint mir die zentrale Frage zu sein. Offensichtlich besteht nämlich genau hier derzeit ein massives Problem. Seit Monaten ist klar, dass die Umsetzung des Inländervorrangs light die kantonalen Arbeitsämter in höchstem Masse fordert, um nicht zu sagen überfordert.

Rekapitulieren wir die Situation: Damit die RAV den Unternehmen innerhalb der vorgesehenen Frist von drei Tagen passende Kandidaten vorschlagen können, bedarf es einer IT-Lösung, die einen raschen Abgleich von Stellen und Kandidatenprofilen ermöglicht. In seiner Antwort auf die Interpellation schreibt der Bundesrat, die heute verfügbaren IT-Systeme seien grundsätzlich zweckmässig und ausreichend, um die vom Parlament beschlossene Stellenmeldepflicht erfolgreich umzusetzen. Mit Beruhigung nehme ich von dieser Zusicherung Kenntnis, und ich nehme Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat Schneider-Ammann, gerne beim Wort.

3. Vertrauen ist zentral. Der Erfolg des Inländervorrangs light hängt in erster Linie davon ab, ob es den RAV gelingt, den Unternehmen in möglichst kurzer Zeit Arbeitsuchende mit passendem Qualifikationsprofil vorzuschlagen. Die Stellenmeldepflicht des Inländervorrangs light ist für die Unternehmen mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden. Sind die RAV nicht in der Lage, geeignete Kandidaten vorzuschlagen, besteht die Gefahr, dass sich die Massnahme zu einer bürokratischen Pflichtübung entwickelt, die politisch wirkungslos und wirtschaftlich kontraproduktiv ist. Aus diesem Grund scheint es mir unerlässlich, nun rasch Vertrauen aufzubauen. Vor allem Unternehmen müssen darauf zählen können, dass sie dank der neuen Stellenmeldepflicht unbürokratisch und effizient Zugang zu Kandidatenprofilen erhalten, die ihren Anforderungsprofilen wirklich entsprechen.

Hier sind die RAV stark gefordert. Denn eine 2015 veröffentlichte Studie der kantonalen Arbeitsbehörden der Ostschweiz und der Kantone Aargau, Zug und Zürich zeigt auf, dass Unternehmen auf Mitarbeitersuche Online-Jobbörsen, Firmen-Websites, das eigene Kontaktnetzwerk und private Stellenvermittler den RAV vorziehen. Wenn das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eine Optimierung des heutigen Systems realisieren kann, die es ermöglicht, die wichtigen neuen Aufgaben zu bewältigen und das dringend nötige Vertrauen zu schaffen, bin ich der Erste, der applaudiert. Gerade in diesem Zusammenhang will ich dem Chef des WBF die Gelegenheit geben, hier bei zwei Punkten Klarheit zu schaffen und das nötige Vertrauen herzustellen:

1. Sie schreiben in der Stellungnahme zu meiner Interpellation, dass das bestehende System optimiert werde und in der Übergangsphase die Umsetzung des Inländervorrangs light sicherstellen könne. Bitte erklären Sie uns doch, wie dieses System konkret funktioniert, und bestätigen Sie uns, dass Sie damit eine gute Umsetzung sicherstellen.

2. Das Pflichtenheft, das das Seco im Oktober 2017 für die Modernisierung und Weiterentwicklung der IT-Systeme in den RAV ausschrieb, berücksichtigt gemäss Fachleuten die neuen Technologien und Abgleichfunktionen offensichtlich nur ungenügend. Können Sie uns bestätigen, dass die Rahmenbedingungen der Digitalisierung in diesem neuen Tool, das demnächst angeschafft werden soll, berücksichtigt werden?

Zusammenfassend: Der Erfolg des Inländervorrangs light als politische Massnahme steht und fällt mit der Effizienz der IT-Systeme, die den RAV zur Verfügung stehen. Ich danke dem Bundesrat und namentlich dem Vorsteher des WBF, wenn sie dafür sorgen, dass die Umsetzung gelingt. Wir werden die weitere Umsetzung mit wachem Auge weiterverfolgen.