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Bäumle Martin · Nationalrat · 2017-12-06

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-12-06

Wortprotokoll

Diese Frage hat einen taktischen und einen inhaltlichen Aspekt. Taktisch gesehen, hätte ich die Vorlage lieber mit einer maximalen Differenz in den Ständerat zurückgeschickt, weil er sie eben auch mit einer maximalen Differenz zu uns geschickt hat. Jedoch liegt nun ein Minderheitsantrag vor, und es soll darüber abgestimmt werden, denn er wurde nicht wie im Ständerat zurückgezogen.

Materiell kam dieser Ansatz bereits in der letzten Runde als Kompromissangebot von mir. Ich habe mehreren Ständeräten zugesichert, dass wir Grünliberalen diesen Ansatz bezüglich Absatz 5bis als Kompromiss akzeptieren würden. Warum? Die Vorlage ist zentral und darf nicht scheitern, und das erfordert in unseren beiden Räten grundsätzlich einmal Kompromissbereitschaft. Staatspolitisch sind wir auf Abwegen, wenn beide Räte immer Maximalforderungen geltend und Schuldzuweisungen machen; das bringt uns in diesem Land materiell nicht weiter.

Es ist auch erstaunlich, dass die Schuldzuweisungen an den Ständerat von denjenigen Parteien kommen - nämlich von der FDP und der SVP -, deren Vertreter im Ständerat für das Desaster verantwortlich sind, allen voran Martin Schmid, Ständerat aus dem Kanton Graubünden, der dort eine Firma vertritt, und Herr Roland Eberle, SVP, der ebenfalls eine Firma vertritt. Das sind klare Partikularinteressen, und sie [PAGE 1967] wurden nicht offengelegt. Nun beklagen Sie hier, der Ständerat sei stur. Diese Ständeräte haben es geschafft, dass wir drei artfremde Differenzen bis zum Schluss hier drin haben:

Eine Rückwirkungsklausel ist ein Unding. Da sind wir hart geblieben, und da müssen wir hart bleiben bis zum Schluss.

Es gibt einen weiteren Bundesgerichtsentscheid bezüglich Messwesen. Jetzt einen Liberalisierungsschritt zurück zu machen, weil ein Bundesgerichtsentscheid erfolgt ist, geht nicht. Auch hier will die gleiche Seite den Netzbetreibern einen Liberalisierungsschritt streichen, und auch hier müssen wir hart bleiben.

Dann kommt noch Absatz 5bis, die Durchschnittspreismethode. Das ist ein Kompromiss für die Zukunft, den man anschauen kann: Wie gehen wir mit dieser Durchschnittspreismethode um? Hier war es anfänglich tatsächlich so, dass der Ständerat die volle Aufhebung wollte. Dann hätte man alle Kosten, inklusive jener der Kernenergie und der Importe, den kleinen Kunden aufdrücken können - und dafür hatte die SVP-Fraktion am Anfang sogar noch Sympathie!

Heute stehen wir da: Wir haben eine Marktprämie für Grosswasserkraft ab 10 Megawatt. Absatz 5bis würde nur noch für die Kleinwasserkraftwerke das Gleiche ermöglichen, würde es also nur für diese kleine Menge ermöglichen, die Durchschnittspreismethode anzuwenden. Das führt nicht zu einer Kostensteigerung für die Konsumenten, sondern zu einer geringeren Reduktion der Kosten aus den Bundesgerichtsentscheiden. Das dürfte über die ganze Schweiz etwa 10 bis 30 Millionen Franken ausmachen, die weniger zurückgegeben werden, weil wir hier die Kleinwasserkraft etwas mitstützen, wie wir die Grosswasserkraft bereits stützen.

Ich habe mit diesem Ansatz vor zwei Runden begonnen, dem Ständerat ein Kompromissangebot zu machen. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir diesem zustimmen würden, wenn der Ständerat darauf einschwenken würde. In dieser Logik muss ich heute mit unserer Fraktion diesem Antrag zustimmen. Ich war in der Kommission dagegen. Ich sage es noch einmal: Das war taktisch, ich wollte eine maximale Differenz. Dieser Antrag hätte zum Antrag der Einigungskonferenz werden können, damit garantiert gewesen wäre, dass die Rückwirkung und das Messwesen nicht verändert werden. Jetzt erwarte ich, wenn wir heute diesen Kompromiss hier beschliessen, dass unsere Vertreter in der Einigungskonferenz hart bleiben und einstimmig die Rückwirkung und das Messwesen weglassen. Beim Ständerat zähle ich darauf, dass die SP-Fraktion hart bleibt, auf unserer Seite mitmacht, und dass bei der FDP-Fraktion liberale Kräfte ihre Pfründenträger überstimmen und mit uns diese Rückwirkung und Artikel 8 kippen.

In diesem Sinne stimmen wir heute dem Kompromiss zu, machen dem Ständerat ein Angebot, erwarten dann aber, dass das das Ende ist und diese Vorlage in beiden Räten Zustimmung findet und so verabschiedet werden kann. Denn die Vorlage - ich sage es noch einmal - ist zentral. Das erfordert Kompromissbereitschaft von allen Seiten. Es ist ein tragbarer und guter Kompromiss und ein gutschweizerischer, wie es sich eben gehört.