Baumann Isidor · Ständerat · 2017-12-06
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2017-12-06
Wortprotokoll
Es geht bei dieser Vorlage, die wir als Erstrat behandelt haben, um die Ablösung des "Schoggi-Gesetzes". Damit wird der Beschluss der 10. WTO-Ministerkonferenz umgesetzt.
Der Nationalrat ist gestern beim Entwurf 2, d. h. beim Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021, dem Ständerat gefolgt und hat den Betrag für Produktion und Absatz ebenfalls von 1951 Millionen Franken auf 2031 Millionen erhöht, und das relativ klar mit 111 zu 78 Stimmen. Hingegen verbleibt eine Differenz bei Artikel 55 des Landwirtschaftsgesetzes: Hier will der [PAGE 901] Nationalrat den Titel und die Absätze 1 und 2 anders formulieren und insbesondere bei den Getreidezulagen auch auf die Anbauflächen abstellen können. Dieser Beschluss wurde mit 129 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen auch klar gefasst.
Ihre Kommission, die WAK-SR, hat heute Morgen getagt. Sie hat die Differenz beraten und beantragt einstimmig, dem Nationalrat zu folgen. Ich gehe kurz auf die betroffenen Bestimmungen ein und melde mich dann möglicherweise nicht mehr bei der Detailberatung.
Es geht in Artikel 55 Absatz 1 darum, dass der Nationalrat die gleiche Fassung im Titel will wie der Bundesrat, nämlich allgemein "Zulage für Getreide", und nicht wie der Ständerat, der beim Getreide die Beschränkung "für die menschliche Ernährung" beifügen will. Hier will der Nationalrat am Grundsatz festhalten, dass man für das Getreide allgemein Zulagen an die Produzenten und Produzentinnen ausrichten kann. Er teilt dem Bund aber die Kompetenz zu, die Zulagen für Getreide zur menschlichen Ernährung zu beschränken, wenn er das will bzw. wenn er möglicherweise aufgrund der vorhandenen Mittel dazu gezwungen ist. Damit gibt es hier eine offene Formulierung, und dieser stimmt die Kommission zu.
In Absatz 2 geht es darum, dass der Bundesrat vorgesehen hatte, dass die Zulagen aufgrund der Menge ausgerichtet werden; auch der Ständerat stimmte dem zu. Der Nationalrat will hier an der Menge festhalten, dies aber ergänzen mit der Variante "oder Anbaufläche". Die Anbaufläche ist aus Sicht der Kommission möglicherweise gerechter als die Menge, denn wir wissen, dass es bei den Anbauflächen verschiedene Produktionsformen gibt: Es gibt intensive und extensive Produktion, und hier wäre der Ausgleich gerechter; damit würde man die Arbeitsaufwendungen korrekter abgelten. Bei der Menge gibt es grosse Differenzen, je nach Höhenlage und je nach Produktionsform. In diesem Sinne unterstützt auch die WAK-SR den Änderungsbeschluss des Nationalrates.
In diesem Sinne bitte ich Sie namens der Kommission, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Damit können wir das Geschäft auch definitiv abschliessen.