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Walti Beat · Nationalrat · 2017-12-06

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-06

Wortprotokoll

Wir beraten dieses Geschäft als Zweitrat. Ihre Kommission hat am 24. Oktober 2017 die Anhörung der Initianten durchgeführt und am 14. November die Position der Nationalbank und der Eidgenössischen Finanzverwaltung respektive des Bundesrates zur Kenntnis genommen und die Detailberatung mit Beschlussfassung durchgeführt.

Die Initiative erhebt den Anspruch, die Finanzmarktstabilität und den Einlegerschutz zu verbessern. Sie fordert dazu eine tiefgreifende Umgestaltung der heutigen Währungsordnung: Geschäftsbanken soll die Schaffung von sogenanntem Buchgeld zukünftig untersagt sein. Die Geschäftsbanken könnten in diesem System keine Zahlungsmittel in Form von Buchgeld mehr schaffen und ihre Kredittätigkeit nicht mehr mittels Buchgeld finanzieren; Banken sollten strikte nur noch Geld verleihen dürfen, das sie von Sparern, von anderen Banken oder von der Nationalbank in Form von Vollgeld zur Verfügung gestellt bekommen.

Die Schaffung von Geld durch die Nationalbank hätte sodann sogenannt schuldfrei zu erfolgen, also durch einen einfachen Transfer an Bund, Kantone, die öffentliche Hand insgesamt oder an private Haushalte, aber ohne Gegenleistung. Die Nationalbank würde dabei also keine Vermögenswerte mehr erwerben - wie z. B. heute Gold, Devisen oder Wertpapiere - und wäre längerfristig nicht mehr in der Lage, durch Verkäufe solcher Assets die einmal geschaffene Geldmenge auch wieder zu verringern.

Viele praktische Fragen der Ausgestaltung und Umsetzung dieses Projekts sind auch in der Anhörung und Beratung nicht geklärt worden. Es entstand in der Diskussion mit den Initianten ein wenig der Eindruck, dass die Ausgestaltung der Vorgaben der Initiative auf eine Art erfolgen könnte, die gar keine spürbaren Konsequenzen für die heutigen Verhältnisse haben würde. Daran anschliessend stellt sich natürlich dann die Frage, weshalb man eine solch fundamentale Umgestaltung überhaupt machen sollte.

Nach Ansicht der sehr grossen Kommissionsmehrheit ist die Initiative nämlich ungeeignet, die selbstgesetzten Ziele zu erreichen. Hingegen wären die mit einer Umgestaltung der Währungsordnung verbundenen Risiken und Nachteile erheblich. Die Gründe für die ablehnende Haltung der Kommissionsmehrheit will ich Ihnen gerne kurz zusammenfassen.

1. Es gibt zielführendere und verhältnismässigere Instrumente, um Finanzkrisen vorzubeugen. So ist die "Too big to fail"-Gesetzgebung in Umsetzung, und der Einlegerschutz ist bereits auf hohem Niveau realisiert. Die Bildung von sogenannten Blasen in bestimmten Assetklassen hat andere Gründe als die Geldschöpfung durch Geschäftsbanken und könnte auch mit einem Vollgeldsystem nicht besser als heute verhindert werden; Gleiches gilt für sogenannte Bank Runs in Krisenzeiten.

2. Die Volksinitiative würde das Kerngeschäft der Banken zu stark und zum Nachteil von Kundinnen und Kunden einschränken. Das Anbieten von Sichtkonten und Zahlungsverkehrsdienstleistungen würde für die Banken weniger attraktiv. Sie könnten damit kaum Geld verdienen. Das würde zu höheren Gebühren für die Bürger und Unternehmungen führen. Das ist volkswirtschaftlich unerwünscht. Umgekehrt müssten sich die Geschäftsbanken zur Kreditgewährung auf andere Finanzierungsquellen besinnen. Das heisst, sie müssten Obligationen herausgeben, Depotkonten mit längerer Haltedauer schaffen, oder sie wären auf Darlehen der Nationalbank angewiesen.

3. Weil die Geschäftsbanken für die Kreditgewährung auf Darlehen der Notenbank angewiesen wären, erhielte die Notenbank im ganzen Kreditschöpfungsprozess ein viel grösseres Gewicht. Faktisch würde die Geldschöpfung verstaatlicht. Die Nationalbank würde das Kreditverhalten der Banken ganz direkt beeinflussen und nicht mehr indirekt wie heute über die Zinsfestsetzung. Das wäre ein erheblicher Machtgewinn der Notenbank und keine gute Entwicklung für die heute wettbewerblich und effizient funktionierende Kreditversorgung von Unternehmen und Privaten.

4. Schliesslich überzeugt auch die schuldfreie Inverkehrsetzung des Geldes nicht: Wenn die Notenbank wirklich Geld so schöpfte, dass sie damit die Ausgaben der öffentlichen Hand finanziert, wären stetig wachsende Begehrlichkeiten an die Notenbank kaum zu vermeiden und politische Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Damit würde die Unabhängigkeit der Nationalbank gefährdet, mit der Gefahr eben auch, dass sie Geld schöpfen würde, um es der öffentlichen Hand und der Politik recht zu machen, um zum Beispiel strukturelle Defizite der öffentlichen Hand zu finanzieren. Damit würde sie aber auch das Ziel der Preisstabilität aus den Augen verlieren, was gerade auch für Sparerinnen und Sparer eine alles andere als gute Nachricht wäre. Eine auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik würde erschwert.

In der Summe kann ich feststellen, dass diese Initiative ein Experiment ohne wirklichen Anlass darstellen und mit grossem Risikopotenzial für unsere Volkswirtschaft einhergehen würde. Entsprechend empfiehlt Ihnen die Kommission wie erwähnt grossmehrheitlich, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Zum Gegenentwurf möchte ich nur kurz ausführen, dass dieser konzeptionell mit den Ideen der Initiative nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Er visiert eine Verbesserung der Finanzmarktstabilität an, indem die Eigenkapitalquote der Banken im Vergleich zum heute geltenden Niveau respektive zu den regulatorischen Vorgaben ungefähr verdoppelt würde.

Eine klare Mehrheit der Kommission lehnt diesen Gegenentwurf vor allem deshalb ab, weil die Stärkung des [PAGE 1976] Eigenkapitals systemrelevanter Banken im Rahmen der erwähnten "Too big to fail"-Regulierung bereits in Umsetzung ist; für die Banken ist in dieser wirtschaftlich ausserordentlich gewichtigen Frage Planungssicherheit und eine mit dem internationalen Wettbewerbsumfeld abgestimmte Umsetzung existenziell. Hier jetzt einfach aus Anlass dieser Initiative die Schraube kurzfristig massiv anzuziehen wäre gefährlich.

Entsprechend empfiehlt Ihnen die WAK mit 23 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen, d. h., Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und damit einhergehend ebenfalls den Minderheitsantrag Marra abzulehnen. Mit 19 zu 6 Stimmen empfiehlt Ihnen die WAK, den Minderheitsantrag Jans, also den Gegenentwurf, abzulehnen.

Ich bitte Sie namens der Kommission, den Mehrheitsanträgen zu folgen.