Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-12-07
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-12-07
Wortprotokoll
In der Differenzbereinigung werden ja verschiedene taktische Positionen bezogen. Das ist Ihre Sache, ich mische mich in diese Details nicht ein. Ich habe zu allen Positionen schon mehrmals Stellung genommen. Ich möchte Sie aber im Rahmen dieser Überlegungen darauf aufmerksam machen, dass Sie im Moment in Bezug auf die Schuldenbremse noch einen Spielraum von 21 Millionen Franken haben. Sollte also beispielsweise der Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich aufgestockt werden - das war in den letzten Jahren immer der Fall -, haben Sie zu wenig Spielraum und überschreiten die Schuldenbremse. Dessen müssen Sie sich einfach bewusst sein bei der folgenden Abstimmung; so viel vielleicht vorab.
Wenn auch ich eine kurze Bilanz der bisherigen Debatte ziehe, denke ich, dass wir das, was Sie beschlossen haben und noch beschliessen werden, werden umsetzen können. Das ist alles machbar.
Ich möchte aber auch das "Gespenst", das Herr Grüter in den Raum gestellt hat, etwas relativieren. Natürlich steigt das Budget formell um diese 4,2 Prozent, aber wenn Sie berücksichtigen, was wir anders verbucht haben, dann ist es wieder ganz normal. Die KEV, die kostendeckende Einspeisevergütung, war vorher ausserhalb der Bundesrechnung und ist jetzt in die Rechnung integriert; das ist also nichts Neues. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung war vorher ausserhalb der Bundesrechnung, jetzt ist sie innerhalb der Bundesrechnung. Auch der Sifem ist innerhalb der Bundesrechnung und dann noch der NAF. Wenn wir das alles herausnehmen, dann sehen wir, dass wir eigentlich auf einem normalen Wachstumspfad sind. Das vielleicht vorab.
Ich möchte noch zu drei Positionen kurz Stellung nehmen:
Der erste Punkt: Ich befürchte ein wenig, dass Sie der AHV keinen Dienst tun, wenn Sie den Betrag einbuchen, denn wir werden dann im nächsten Jahr darüber streiten, ob das für ein Jahr gilt oder für mehrere Jahre. Wir sollten eigentlich für die nächste Revision eine gute Voraussetzung für die AHV schaffen; wenn diese Revision mit einem Streit um 442 Millionen Franken beginnt, dient das der AHV aber möglicherweise nicht. Es dient der AHV auch nicht wirklich, denn es ist 1 Prozent der jährlichen Ausgaben, die Sie einlegen. Die Gefahr, dass man damit den Leuten den Eindruck vermittelt, die AHV sei jetzt gerettet, betrachte ich aber als relativ gross. Ich würde Sie also noch einmal bitten, bei der Lösung des Bundesrates zu bleiben und die AHV bei dieser Diskussion auszulassen. Die Lösung des Bundesrates gibt Ihnen auch noch etwas mehr Spielraum in Bezug auf die Schuldenbremse. Das bitte ich Sie ebenfalls zu berücksichtigen. Machbar ist sie zwar, diese Lösung der Mehrheit zur AHV, wenn Sie dann eine Gesetzesänderung beschliessen und sich dort einigen. Aber ich wäre eigentlich froh, wenn die AHV hier ausgeklammert würde und Sie entsprechend dem Bundesrat folgen würden.
Auf einen zweiten Punkt möchte ich Sie noch aufmerksam machen - da können Sie aber wahrscheinlich nicht mehr zurück -: Das betrifft die Budgetierung, die Frage der Zahl beim Staatssekretariat für Migration, d. h. die Position "Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge". Hier haben Sie die Spielregeln der Budgetierung geändert. Das betrachte ich als gefährlich. Wenn Sie dann einfach Ende Jahr noch etwas ändern, um mehr Spielraum zu haben, dann ist das aus meiner Sicht ein Missbrauch der Schuldenbremse. Wir müssen bei der Budgetierung klare Regeln haben, und ich erinnere Sie an die Vorstösse, die Sie angenommen haben, die forderten, dass die Schuldenbremse nicht angetastet werden solle. Hier machen Sie das natürlich indirekt eben auch. Da hoffe ich schon, wenn das so bleibt, dass das einmalig ist. Wir können nicht beginnen, im Herbst Positionen zu ändern, um im Budget dann irgendwo mehr Spielraum zu erhalten. Das wäre mein zweiter Punkt gewesen.
Noch ein dritter Punkt, er betrifft das Bundespersonal: Das ist ja ein ständiger Knatsch, den wir da in den Finanzkommissionen miteinander haben. Sie steuern das Personal über den Kredit, also über den Frankenkredit. Sie steuern das Personal über die Plafonierung auf diese 35 000 Stellen. Und in diesen Positionen steuern Sie jetzt auch noch 7 Stellen in der Steuerverwaltung, die wir brauchen, um das Gesetz zu vollziehen. Sie wollen uns zudem 30 Stellen für das Grenzwachtkorps aufschwatzen, die wir nicht wollen. Denn diese 30 Stellen bedeuten, dass wir drei Zweierpatrouillen mehr haben. Das ändert an der Sicherheit der Schweiz überhaupt nichts. Mit [PAGE 1987] einem der nächsten Vorstösse, die wir heute Morgen noch behandeln, werden Sie uns auffordern, ein Cybersecurity-Kompetenzzentrum mit einigen Dutzend Stellen zu schaffen.
Ich denke, wir müssten hier wirklich eine Lösung finden. Ich glaube, in den Details könnten Sie diese Bereiche dem Bundesrat überlassen. Wenn Sie 7 Stellen steuern wollen, dann frage ich mich, ob unsere Aufgabenteilung wirklich stimmt. Ich bitte Sie also, bei diesen Stellen dem Bundesrat zu folgen, wie bei anderen Punkten auch. Ich weiss, dass es im Moment angesagt ist, das Grenzwachtkorps aufzustocken. Aber wenn schon, dann müssten wir von Grössenordnungen von 200 bis 300 Stellen sprechen. Dann können wir das Dispositiv ändern. Aber 30 Stellen sind 1,3 Prozent des Bestandes. Das ist nicht einmal "nice to have". Es nützt schlicht und einfach nichts.