Müller Leo · Nationalrat · 2017-12-07
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-12-07
Wortprotokoll
Die WAK unseres Rates hat sich am 21. September dieses Jahres erneut mit der Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" befasst. Die Geschichte haben Sie jetzt gerade gehört. Nur kurz: Damals hat der Bundesrat eine Vorlage zur Verschärfung des Steuerstrafrechts vorgesehen und diese in die Vernehmlassung geschickt. Daraufhin wurde eine Volksinitiative eingereicht, die wir nun hier zu beraten haben. Aufgrund der Beratungen wurde dann in der WAK-NR ein Gegenvorschlag eingereicht. Dieser Gegenvorschlag wurde in diesem Rat zweimal gutgeheissen. Der Ständerat hat zweimal beschlossen, auf diesen Gegenvorschlag nicht einzutreten. In der Vorberatung zur Behandlung im Ständerat hat die ständerätliche WAK beschlossen, eine Kommissionsmotion mit dem Titel "Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts" (17.3665) einzureichen. In der WAK unseres Rates wurde ein Antrag für eine gleichlautende Motion gestellt. Gleichzeitig wurde in der WAK unseres Rates beantragt, die Differenzbereinigung von Volksinitiative und Gegenvorschlag bis nach der Wintersession 2017 zu sistieren. Diesen Anträgen wurde in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen zugestimmt.
Nun haben wir heute die Motion zu beurteilen, die den folgenden Wortlaut hat: "Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Vorlage Revision des Steuerstrafrechts, die er vom 29. Mai 2013 bis zum 30. September 2013 in die Vernehmlassung gegeben und am 4. November 2015 zurückgestellt hat, definitiv zu verzichten." Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion.
Wie bereits erwähnt, entschied die WAK unseres Rates mit 17 zu 7 Stimmen. Die Mehrheit empfiehlt Ihnen, diese Motion anzunehmen. Eine Minderheit beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion.
Sofern beide Räte die gleichlautenden Motionen annehmen und der Bundesrat, der ja beantragt, die vorliegende Motion anzunehmen, auch signalisiert, dass er das Steuerstrafrecht nicht mehr traktandieren wird, d. h. nicht mehr in diesen Rat bringen wird, so besteht doch die Möglichkeit, dass die Initianten über das weitere Vorgehen und über das Schicksal dieser Initiative entscheiden werden. Wir können gespannt auf diese Entscheidung sein. Aber das ist nur eine Mutmassung.
Nochmals: Im Namen der Mehrheit der WAK bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.