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Landolt Martin · Nationalrat · 2017-12-07

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2017-12-07

Wortprotokoll

Bei dieser Motion geht es um nichts anderes als um die "aktive Sterbehilfe" für die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre". Ich empfehle Ihnen zusammen mit einer Kommissionsminderheit, auf diese "aktive Sterbehilfe" zu verzichten.

Es kann passieren und ist nicht neu, dass jemand im Wahlkampf eine Volksinitiative einreicht, die sich anschliessend als unbrauchbar erweist. Es darf aber nicht passieren, dass sich dann eine parlamentarische Kommission und der Bundesrat dazu bemüssigt fühlen, dem Initianten den roten Teppich auszurollen, damit dieser dem Stimmvolk nicht erklären muss, dass er mit rückständigen Konzepten einer Branche helfen will, die gar keine solche Hilfe will.

Diese Motion ist bereits der zweite Versuch der "aktiven Sterbehilfe". Der erste Versuch, in Form eines Gegenvorschlages, ist im Begriff zu scheitern, weil er zwar das kleinere Übel hätte sein sollen, aber eben immer noch ziemlich übel ist. Nun hat man mit einem weiteren Versuch dem Bundesrat das Versprechen entlockt, auf eine Revision des [PAGE 1997] Steuerstrafrechts zu verzichten. Was würde das bedeuten, ausser dass es ein Mittel zum Zweck wäre?

Vereinfacht formuliert trägt das Steuerstrafrecht dazu bei, dass die Steuern ordnungsgemäss bezahlt werden. So weit, so gut. Nun hat man vor einigen Jahren festgestellt, dass die Welt eine Kugel ist, sich deshalb bewegt und auch das geltende Steuerstrafrecht mittlerweile ein paar Schwächen aufweist, die beseitigt werden sollten. Bereits im Juni 2010 - Frau Kiener Nellen hat richtigerweise darauf hingewiesen - wurde eine Motion angenommen, welche eine umfassende Revision des Steuerstrafrechts verlangte. Urheber der Motion 10.3493 war kein Geringerer als der damalige Zuger FDP-Ständerat Rolf Schweiger, und Rolf Schweiger war in diesem Haus nun wirklich nicht als linker Etatist bekannt. Die damalige Revision wollte beispielsweise Rechtsunsicherheiten eliminieren, verschiedene Steuerarten vereinheitlichen oder, man höre, eine Überbestrafung vermeiden.

Ich will nicht auf die Details der damaligen Revision eingehen und ihr nachtrauern. Es ist ja auch nicht so, dass wir aus heutiger Sicht bei einer Revision alles so machen würden wie damals vorgeschlagen; dies, weil die Welt eine Kugel ist und sich dreht. Aber ich will Ihnen nur aufzeigen, dass eine Revision des Steuerstrafrechts durchaus Chancen beinhalten könnte. Was Sie hier jetzt aber machen wollen, entspricht einem Verzicht auf diese Chancen - Sie wollen nicht einmal darüber diskutieren, und das ist bedenklich!

Wir haben in diesem Parlament und im Bundesrat eine bürgerliche Mehrheit. Seit den letzten Wahlen ist diese bürgerliche Mehrheit sogar deutlich rechts der Mitte zu verorten, dies, weil die Wählerinnen und Wähler in diesem Land einer Mitte-rechts-Mehrheit ihr Vertrauen geschenkt haben. Was machen Sie nun mit diesem Vertrauen? Sie verweigern die Arbeit. Sie ersticken Revisionen im Keim. Sie nutzen das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler nicht dafür, Gesetze schlank, liberal und bürgerlich zu gestalten. Nein, Sie verhindern Gesetzesrevisionen. Sie nutzen die gestalterische Kraft der Mehrheit in diesem Saal nicht, sondern verschanzen sich in einem politischen Reduit. Das ist für mich Arbeitsverweigerung, und ich werde nicht dazu Hand bieten, weil ich eine bürgerliche Politik machen will, die bürgerliche Lösungen gestaltet und nicht Rückständigkeit zementiert - auf dem Buckel der Wettbewerbsfähigkeit, auf dem Buckel der internationalen Glaubwürdigkeit.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und die Motion abzulehnen.