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Berset Alain · Bundesrat · 2017-12-11

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-12-11

Wortprotokoll

1. Der Bundesrat hat die gesetzlichen Grundlagen für das Erstellen von Pflichtlagern geschaffen. Wegen anhaltender Lieferengpässe war es den Herstellern bis heute jedoch nicht möglich, diese Lager für alle Impfstoffe aufzufüllen. Lieferengpässe müssen der Meldestelle des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung frühzeitig gemeldet werden. Dies hilft dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), der Ärzteschaft Massnahmen zu kommunizieren. In solchen Fällen kann Swissmedic zudem temporär den Import ausländischer Impfstoffe, die in der Schweiz zugelassen sind, erlauben.

2. Swissmedic ist für die Zulassung der Impfstoffe zuständig. Eine Zulassung wird erteilt, wenn der erwartete Nutzen des [PAGE 2013] Impfstoffs die Risiken überwiegt. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) berät das BAG bei neuen Impfempfehlungen. Das BAG ist bei einer positiven Beurteilung der Ekif für die Publikation der Impfempfehlung zuständig. Das Eidgenössische Departement des Innern entscheidet nach Vorliegen der Ekif-Empfehlung, ob die Impfung vergütet werden soll, und das BAG entscheidet über eine Aufnahme eines Impfstoffes auf die Spezialitätenliste. EDI und BAG werden bei ihren Aufgaben durch die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen und die Eidgenössische Arzneimittelkommission beraten.

3. Eine Verfahrensbeschleunigung für mehr Planungssicherheit bei der Zulassung und Vergütung neuer Impfstoffe in der Schweiz ist aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlagen nicht möglich.