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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-11

Wortprotokoll

Zu Frage 1: Im Ausländerbereich werden die Haftkosten grundsätzlich vollumfänglich von den Kantonen getragen. Nur bei Personen aus dem Asylbereich beteiligt sich der Bund mit einer Tagespauschale von 200 Franken an den Betriebskosten der Kantone. Eine entsprechende Vollkostenrechnung kann somit nicht erstellt werden.

Zu Frage 2: Die Daten für das gesamte Jahr 2017 werden vom Bundesamt für Statistik im Juni 2018 statistisch ausgewertet. Zu diesem Zeitpunkt sollte es möglich sein, erste aussagekräftige Resultate zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative zu erhalten. Ein Vergleich mit der Situation vor dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung ist nicht möglich, da zu den Vorjahren keine Vergleichszahlen über die von den Kantonen verfügten ausländerrechtlichen Wegweisungen vorliegen, die gegen straffällige Ausländer angeordnet wurden.

Zu Frage 3: Rechtskräftige Landesverweisungen werden vollzogen, sofern ein Vollzug in den Herkunftsstaat möglich ist. Zurzeit handelt es sich um eine kleine Anzahl von Personen, die nach der Verbüssung einer Freiheitsstrafe die Schweiz noch nicht verlassen haben, weil der Vollzug in die betreffenden Herkunftsstaaten schwierig ist. Daten für das Jahr 2017 zum Vollzug der Landesverweisung werden im Juni 2018 zur Verfügung stehen.

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