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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-11

Wortprotokoll

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 17.3912 dargelegt hat, liegt die Zuständigkeit für Kürzungen der Sozialhilfeleistungen auch im Asyl- und Flüchtlingsbereich bei den Kantonen. Der Bund verfügt über keine Gesetzesgrundlage, den Vollzug der Kürzungstatbestände durch die Kantone zu überwachen, und kann somit auch keine Daten dazu erheben. Je nach Umfeld, kantonalem Sozialhilfesystem und der konkreten Situation der Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton sind spezifische Massnahmen angebracht. Die Kompetenz der Kantone, hier eigenständig Lösungen zu definieren, bildet einen Teil des Föderalismus und der verfassungsmässigen Kompetenzzuteilung. Hingegen befürwortet der Bundesrat Bestrebungen der Kantone zur Harmonisierung ihrer Praxis.

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