Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-11
Wortprotokoll
In Deutschland verpflichtet das sogenannte Netzwerk-Durchsetzungsgesetz die sozialen Netzwerke dazu, dass sie strafbare Inhalte innert kurzer Frist löschen. Dies geschieht rein auf der Grundlage von Meldungen durch die Benutzerinnen und Benutzer und ohne Verwaltungs- oder Gerichtsentscheid. Das wirft heikle Fragen auf bezüglich der Vereinbarkeit mit den Grundrechten, namentlich mit der Meinungsäusserungsfreiheit.
Bei offensichtlich strafbaren Inhalten gewähren gewisse soziale Netzwerke sogenannten Trusted Flaggers einen Sonderstatus. Fedpol ist derzeit bei Youtube ein solcher Trusted Flagger und versucht, auch bei anderen sozialen Netzwerken diesen Status zu erlangen. Die von Fedpol gemeldeten Inhalte werden in der Praxis rasch gelöscht, wenn sie offensichtlich gegen die Nutzungsbestimmungen der Plattform verstossen.
Da die heiklen Daten regelmässig im Ausland gespeichert sind, ist eine wirksame Strafverfolgung in der Praxis erschwert. Der Bundesrat prüft Anpassungen des vorhandenen Instrumentariums. Dabei soll insbesondere der grenzüberschreitenden Dimension Rechnung getragen werden. Lösungen sind nur dann sinnvoll, wenn sie tatsächlich zu einem verbesserten Schutz vor strafbaren Inhalten führen und die infrage stehenden Grundrechte nicht missachten. [PAGE 2019]