Lexipedia

Leu Josef · Nationalrat · 2002-06-10

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-10

Wortprotokoll

Bei Artikel 54a geht es um ein neues Institut, um das Institut der Durchdiener. Diese neue Bestimmung enthält die Definition des Durchdieners. Der Durchdiener erfüllt seine Ausbildungsdienstpflicht als Milizangehöriger der Armee in der Regel ohne zeitliche Unterbrechung. Massgebend für diese Dienstleistung ist der Bedarf der Armee; sie kann aber auch vom Militärdienstpflichtigen freiwillig gewählt werden. Es wird auf die Möglichkeit verzichtet, Armeeangehörige bei Bedarf zum Durchdienen verpflichten zu können.

Ich mache Sie auf den Änderungsvorschlag der Mehrheit bei Absatz 2 aufmerksam. Dort geht es darum, dass man vor allem für die Truppengattungen, die über viele Leute verfügen - beispielsweise die Infanterie -, eigentlich allein eine Rekrutenschule führen kann, also eine RS mit Durchdienern durchführen kann. Bei den übrigen, kleineren Truppengattungen - bei den technischen Truppengattungen usw. - kann man die normale RS machen und dann die Weiterausbildung als Durchdiener in Angriff nehmen. Das wurde hier bei der Lösung der Mehrheit im Unterschied zum Ständerat etwas klarer formuliert.

Nun ist es so, dass die Minderheit I (Schlüer) auf die Durchdiener gänzlich verzichten will, während die Minderheit II (Garbani) die Prozentzahl im Gesetz nicht erwähnen will, um hier allenfalls - mehr oder weniger auf "kaltem Weg" - die Professionalisierung weiter zu forcieren.

Unsere Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 2 Stimmen den Minderheitsantrag I (Schlüer) und mit 12 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Minderheitsantrag II (Garbani) abzulehnen.