Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-11
Wortprotokoll
Es ist wichtig, dass sich Bürgerinnen und Bürger auch in der digitalen Welt sicher identifizieren können. Der Bundesrat hat deshalb am 15. November dieses Jahres die Vernehmlassungsergebnisse zum vorgeschlagenen E-ID-Gesetz zur Kenntnis genommen und mein Departement beauftragt, bis im Sommer 2018 eine Botschaft auszuarbeiten.
Bei der Verwendung der digitalen Identität spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Die Personenidentifikationsdaten dürfen Dritten, wie z. B. Online-Diensten, nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer weitergegeben werden. Hier wird das Datenschutzgesetz, das Ihre Staatspolitische Kommission ja zurzeit berät, noch verbesserten Schutz bieten.
Die Menge der gespeicherten persönlichen Daten nimmt zu. Es stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen die betroffenen Personen die Möglichkeit haben sollen, darauf zuzugreifen, und wieweit diese Daten für die wissenschaftliche oder wirtschaftliche Weiterverwendung zur Verfügung stehen sollen. In diesem Zusammenhang ist etwa von einem "Recht auf Kopie" die Rede. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zum Datenschutzgesetz ausgeführt hat, wird diese Frage - wie auch etwa die Problematik der Datenportabilität - im Rahmen der Umsetzung der Strategie Digitale Schweiz bearbeitet. Erste Ergebnisse sind im Laufe des nächsten Jahres zu erwarten.