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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-12-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-12-11

Wortprotokoll

Ich bin mit dem Kommissionssprecher weitgehend einig. Die Aufhebung der Zwei-plus-zwei-Regel, wie sie im heutigen Gesetz in Artikel 44 verankert ist, hatte damals den Zweck, die Medienkonzentration zu verhindern. Sie wird heute, denke ich, als einengend empfunden, auch von den Unternehmen. Es gibt durchaus sinnvolle Kooperationsformen, und deshalb wollen wir diese Regel im neuen Gesetz über elektronische Medien, das wir im nächsten Sommer in die Vernehmlassung schicken, aufheben.

Ich bin sehr froh, dass Ihre vorberatende Kommission die Forderung aufgegriffen hat, die publizistischen Versorgungsgebiete zu vergrössern. Technisch ist die Verbreitung ja schon längst liberalisiert. Hier zielte die Motion, wie sie der Nationalrat formuliert hatte, ins Leere. Die publizistischen Versorgungsgebiete zu vergrössern hätte bedeutet, dass die dortigen konzessionierten Veranstalter Gefahr gelaufen wären, ihre Stärke, nämlich die regionale Verankerung, zu verlieren. Eine grössere Region journalistisch abzubilden hätte auch bedeutet, dass diese Unternehmen mehr Journalistinnen und Journalisten anstellen müssten - und das in einer Situation, die ökonomisch bereits sehr angespannt ist. Der Dachverband der Schweizer Regionalfernsehen hat sich deshalb in seiner jüngsten Stellungnahme denn auch vehement dafür ausgesprochen, dass die publizistischen Versorgungsgebiete in ihrer Anzahl und Form unverändert bestehen bleiben, damit die regionale Verankerung in einem ökonomisch überschaubaren Gebiet so bleibt.

Der Bundesrat stimmt daher der modifizierten Motion zu und wird sie im Rahmen des neuen Gesetzes über elektronische Medien umsetzen.

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