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Vogler Karl · Nationalrat · 2017-12-11

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-12-11

Wortprotokoll

Am 25. Mai 2016 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 sowie zum Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Nachdem das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 in der Frühjahrssession verabschiedet wurde, behandeln wir heute in einer separaten Vorlage das genannte Bundesgesetz bzw. entscheiden über Eintreten oder Nichteintreten. Der Ständerat beschloss in der Sommersession 2017 mit 31 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen Nichteintreten.

Zur Ausgangslage: Gemäss Artikel 84 ZGB stehen die Stiftungen unter der Aufsicht des Gemeinwesens - Bund, Kantone, Gemeinden -, dem sie nach ihrer Bestimmung angehören. Die Bundesaufsicht wird über die Stiftungen ausgeübt, welche national oder international wirken. Sie ist heute dem Generalsekretariat des EDI zugeordnet. Aktuell unterstehen gut 4000 Stiftungen der Aufsicht des Bundes. In den letzten Jahren wuchs ihre Zahl um jährlich rund 140 Stiftungen. Dieser Zuwachs veranlasste den Bundesrat, die Stiftungsaufsicht zu verstärken. So wurde etwa das Fachwissen im Rechnungswesen erweitert und wurden die finanziellen Mittel in den Voranschlägen aufgestockt. Heute stehen der Stiftungsaufsicht dreizehn Vollzeitstellen zur Verfügung. Steigt die Anzahl der zu beaufsichtigenden Stiftungen im gleichen Masse an, so müsste etwa alle zwei Jahre eine zusätzliche Person angestellt werden.

Mit der beantragten Ausgliederung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht aus der zentralen Bundesverwaltung und ihrer Umgestaltung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt will der Bundesrat seinem Corporate-Governance-Bericht vom 23. September 2006 Rechnung tragen und die Stiftungsaufsicht fachlich, organisatorisch und finanziell verselbstständigen sowie deren Unabhängigkeit stärken. Mit der Verselbstständigung soll diese Tätigkeit nicht mehr von aussen über die Zuteilung der Ressourcen beeinflusst werden. Voraussetzung dafür wäre eine vollständige Eigenfinanzierung über Abgaben der Stiftungen. Der Bundeshaushalt würde damit um jährlich rund 650 000 Franken entlastet.

Ihre Kommission hat das Geschäft anlässlich ihrer Sitzung vom 19./20. Oktober 2017 beraten. Sie empfiehlt Ihnen, und zwar mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten, das insbesondere aus folgenden Überlegungen:

Die Kommission für Rechtsfragen erkennt und anerkennt, dass die heutige Stiftungsaufsicht des Bundes einer strengen Corporate-Governance-Regelung formell nicht in allen Punkten genügt. Hingegen hat die Verwaltung - das ist das Wichtigste - versichert, dass die Stiftungsaufsicht heute durchaus funktioniert und es keine zwingenden Gründe für eine Auslagerung bzw. Verselbstständigung der Bundesaufsicht gibt. Zwar unterstützt auch die Eidgenössische Finanzkontrolle in ihrem Bericht vom 9. Februar 2017 die Ausgliederung aus der Bundesverwaltung und die Verselbstständigung. Explizite Forderungen dazu finden sich im genannten Bericht jedoch keine. Ebenfalls nicht bekannt sind Beeinflussungen der Stiftungsaufsicht irgendwelcher Art oder entsprechende Versuche.

Somit gilt: Die heutige Stiftungsaufsicht funktioniert, und zwar gut. Neben bereits vorgenommenen fachlichen und organisatorischen Verbesserungen laufen aktuell weitere Projekte auch im Bereich Effizienz; Stichwort: risikoorientierte Stiftungsaufsicht.

Eine Ausgliederung der Stiftungsaufsicht würde, ich habe es gesagt, die Bundeskasse um jährlich etwa 650 000 Franken entlasten. Die Verselbstständigung wäre aber gleichzeitig mit jährlichen Mehrkosten von 1,1 Millionen Franken verbunden. Diese Mehrkosten wiederum müssten alleine die Stiftungen tragen.

Zum Abschluss folgender Hinweis: Im Anschluss an die Beratung dieses Geschäfts hat Ihre Kommission der parlamentarischen Initiative Luginbühl 14.470, "Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung", Folge gegeben. Diese Initiative erlaubt es, das Stiftungsrecht mit einem gesamtheitlichen Ansatz zu prüfen und auch allfällige Mängel im Bereich der Aufsicht aufzugreifen.

Zusammengefasst: Die deutliche Mehrheit Ihrer Kommission erkennt in der Auslagerung und Verselbstständigung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht keinen Mehrwert, und die Stiftungen hätten die aus dieser Änderung entstehenden Mehrkosten zu tragen. Eine Minderheit beantragt, im Wesentlichen aus Governance-Gründen, Eintreten auf die Vorlage.

Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten.