Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2002-06-10
Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-10
Wortprotokoll
Auch die SVP ist bei Artikel 49 Militärgesetz mehrheitlich der Auffassung, dass die Kompetenz beim Bundesrat liegen soll. Sollte es hingegen bei der Kompetenz der Bundesversammlung bleiben, so ist bei Artikel 10bis der Verordnung die klare Mehrheit für den [PAGE 825] Minderheitsantrag Freund, während die Minderheit der Fraktion für den Antrag der Mehrheit der Kommission stimmt.
Gehen wir zurück zum Ausgangspunkt der Diskussion. In der Ausgangsphase war das Ziel: bedeutend weniger Gesamtdienstzeit, weniger Wiederholungskurse und im Gegenzug dafür eine Komprimierung der Ausbildung am Anfang der Grundausbildung, weil eine solche Konzeption wirtschaftsfreundlicher ist und gleichzeitig die Qualität der Miliz anhebt.
Wir müssen auch davon ausgehen, dass wir ohne die Möglichkeit des Splittings für Ausnahmefälle, vor allem bei Studenten, nicht durchkommen, auch nicht mit 18 Wochen. So oder so schaffen wir mit 18 oder 21 Wochen ein Problem für Studenten; dafür ist das Splitting vorgesehen.
Die Grundausbildung als Fundament der Glaubwürdigkeit der Armee spielt nicht primär bei den technisch-spezialisierten Waffengattungen eine grosse Rolle, sondern gerade umgekehrt bei den Kampftruppen, bei der mechanisierten Infanterie, bei mechanisierten Truppen, bei der Artillerie und bei Teilen der Luftwaffe, denn hier hat neben der Multifunktionalität die Verbandsschulung eine ganz andere Bedeutung erhalten. Die Verbände sind zu Gesamtsystemen geworden. Der Technologieschub ist gross; das Grundwissen muss in der Grundausbildung neu aufgebaut werden - anders bei den technischen Truppen und den Logistiktruppen, bei denen ganz wesentlich auf das mitgebrachte technische Berufswissen aufgebaut wird.
Deshalb hat das VBS folgerichtig ein Konzept vorgelegt, nach dem vor allem die Kampftruppen - und das sind etwas über 60 Prozent - mindestens 21 Wochen brauchen, während Spezialisten, Logistiktruppen und eher technisch orientierte Verbände mit 18 Wochen auskommen. Und dann gibt es noch die Sonderfälle, die 24 Wochen benötigen.
Wir müssen auch berücksichtigen, dass die Verbandsschulung als Teil der Grundausbildung auch für die Führerschulung notwendig ist. Wenn junge Kaderleute am Abverdienen überhaupt noch Interesse haben sollen, dann brauchen sie diese Möglichkeit.
Und alles können wir, Herr Schneider, wirklich nicht mit den Durchdienern machen, vor allem, wenn man die Quote für die Durchdiener noch möglichst beschränken will. Deshalb ist vor allem für die Milizorganisationen die Grundausbildung so wichtig. Sonst kommt der Tag, an dem man argumentiert, die Miliz genüge den Anforderungen nicht mehr. Die Frage, die wir hier diskutieren, ist also von enormer Bedeutung.
Nachdem aber ein grosser Teil der Antragsteller wie der Bundesrat die Flexibilisierung will - im Bereich zwischen 18, 21, 24 Wochen -, ist es aus der Sicht der Mehrheit der SVP-Fraktion folgerichtig, die Kompetenz im Gesetz dem Bundesrat zu geben. Will man aber damit im Parlament bleiben, so ist die Variante mit 21 Wochen als Grundsatz und den Abweichungen nach unten und oben aus der Sicht einer Minderheit der SVP-Fraktion, zu der ich gehöre, etwas folgerichtiger, weil der Grundsatz festgelegt wird, wie er für das Gros - etwa 60 Prozent - gilt. Die Mehrheit der SVP-Fraktion mit dem Antrag der Minderheit I (Freund) anerkennt ebenfalls, dass für das Gros 21 Wochen nötig sind, hat aber die Meinung, mit dem Antrag Freund - 18 bis 21 Wochen plus den Ausnahmen in Absatz 2 - sei dieses Erfordernis ebenfalls abgedeckt.
Ich bitte Sie also, in der Sache entweder der Minderheit I (Freund) oder der Kommissionsmehrheit zuzustimmen oder dann auf Gesetzesebene eine Delegation an den Bundesrat vorzunehmen. Die Sache muss sehr differenziert angegangen werden. Es werden vor allem in der Transformationsphase auch Machbarkeitsprobleme, auch Personalprobleme hineinspielen. Diese sind unterschiedlich und waffengattungsspezifisch zu beurteilen.