Hess Walter · Nationalrat · 2002-06-10
Hess Walter · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-10
Wortprotokoll
Bei Artikel 49 geht es darum, wer die Kompetenz haben soll, die Dauer der Rekrutenschule festzulegen. Bisher hatte sie der Bundesrat. Der Ständerat hat nun dem Bundesrat diese Kompetenz in einem Quasi-Misstrauensantrag entzogen und will sie der Bundesversammlung übertragen. Die CVP-Fraktion findet dies falsch. Lassen Sie mich das begründen:
1. Wir müssen zwischen strategischer Ebene einerseits und operativer Ebene andererseits unterscheiden. Die strategische Ebene ist die Bundesversammlung: Sie gibt der Armee die Aufträge, legt die Ziele fest und setzt die Rahmenbedingungen wie Anzahl Diensttage, Grösse der Armee, Dienstalter usw. Die operative Ebene, die Exekutive - der Bundesrat -, führt die Aufträge durch und bestimmt das Wie und das Womit usw.
2. Persönlich bin ich militärisch einigermassen vorgebildet. Trotzdem habe ich Mühe, in allen Details genau zu erkennen, wie viele Wochen RS für welche Truppengattung notwendig sind. Da kommen nun von allen Seiten Anträge: 15, 16, 17, 18, 19, 20 bis 24 Wochen - für mich ist das wie auf einem orientalischen Basar: Jeder und jede bringt etwas und liefert auch noch mehr oder weniger stichhaltige Begründungen dazu. Das zeigt deutlich auf, dass dieser Entscheid auf die operative Ebene gehört.
3. Schauen Sie einmal alle Anträge an, die zur AO, Artikel 10bis, gestellt werden - in der Kommission wurden noch mehr gestellt! Was ist allen Anträgen gemeinsam? Alle Antragsteller nennen eine Anzahl RS-Wochen, sind dann nicht ganz sicher und geben dem Bundesrat die Kompetenz für alle Ausnahmen. Das zeigt doch deutlich, dass es im Grundsatz richtig ist, diese Kompetenz dem Bundesrat zu überlassen. Auch der Bundesrat wird seinen Entscheid, wer die Kompetenz behält, fällen, nachdem er den politischen Puls gefühlt hat, und das hat er getan. Sollte sich der Nationalrat aber dazu entschliessen, dem Bundesrat die Kompetenz zu entziehen, käme dann eben Artikel 10bis der AO ins Spiel.
In diesem Fall bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, sich der Kommissionsmehrheit anzuschliessen. Warum?
1. Unser Antrag und derjenige der Mehrheit lautet: "Die Rekrutenschule dauert in der Regel 21 Wochen." Kollege Freund: "in der Regel" - Flexibilität. Warum? Das Ausbildungsmaterial und der Ausbildungsstoff haben enorm zugenommen. Vergleichen Sie die frühere Füsilierkompanie mit der neuen mechanisierten Infanteriekompanie.
2. Die Verbandsausbildung ist in den letzten Jahren auf Null - Sie hören richtig - auf Null gesunken. Diese Verbandsausbildung ist unabdingbar und muss in der RS erfolgen.
3. In der neuen "Armee XXI" ist keine Territorial-Infanterie vorgesehen. Die Infanteriekompanien haben diesen Auftrag zusätzlich zu übernehmen.
4. Der Beschluss des Ständerates und auch der Antrag Schneider sind gar nicht so verschieden vom Antrag der Kommissionsmehrheit. Der Ständerat spricht von 18 Wochen mit Ausnahmen. Nach Berechnungen wären aber die Ausnahmen, die dann 21 Wochen erfordern würden, die Regel. Also macht doch die Kommission nichts anderes, als die Regel zur echten Regel zu machen und die Ausnahme dort zu belassen, wo sie hingehört. Der Antrag der Minderheit I (Freund) ist vom Antrag der Mehrheit nicht weit entfernt. Der Mehrheitsantrag ist aber flexibler. Der Antrag der Minderheit II (Garbani) auf 15 Wochen ist abzulehnen. Er garantiert die Ausbildung nicht; diesbezüglich hat man aus "Armee 95" genügend Erfahrungen.
Ich bitte Sie zum Schluss namens der CVP-Fraktion, bei Artikel 49 der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, die Kompetenz dem Bundesrat zu belassen, und wenn Sie das nicht tun, eventuell bei Artikel 10bis dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.