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Rieder Beat · Ständerat · 2017-12-11

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-12-11

Wortprotokoll

Im Anschluss an meinen Vorredner kann ich die Motion, den Vorstoss der KVF, nur begrüssen. Wir wollen nicht die Raserdelikte schönreden oder Raser nicht verurteilen. Wir wollen nur die Exzesse, die in diesem Gesetz vorhanden sind, insbesondere die Mindeststrafe beim Raserdelikt von einem Jahr Gefängnis bedingt, den Verhältnissen anpassen. Wenn Sie die letzten Bundesgerichtsentscheide gelesen haben, z. B. gerade jenen vom 13. November 2017, dann sehen Sie die verzweifelten Versuche des Bundesgerichtes, die Verhältnismässigkeit in diesem Strafrechtsbereich wiederherzustellen - und das Bundesgericht schafft es nicht, weil der Wortlaut dieser Bestimmung klar und deutlich ist.

Daher bin ich froh, dass der Bundesrat und die KVF hier jetzt die Korrekturtaste anschlagen. Ich bitte nur, dass man dies sehr schnell macht, denn wir geraten in diesem Strafrechtsbereich nun langsam in die Situation, dass wir Wiederholungstäter haben könnten, die dann nicht mehr in den Genuss einer bedingten Gefängnisstrafe kommen, sondern eine unbedingte Gefängnisstrafe absitzen müssen. Diese Wiederholungstat ist aber nicht etwa wiederum ein Raserdelikt; ein ganz normales Verkehrsdelikt kann dazu führen, dass die bedingte Gefängnisstrafe widerrufen wird. Daher wäre ich doch froh, wenn der Gesetzgeber hier das notwendige Tempo anschlägt, um diesen Exzess des Gesetzes zu korrigieren.